TWieder Müll-Ärger in Himmelpforten: Was können Betroffene tun?
Vor dem Bücherladen in Himmelpforten steckten Unbekannte ihre Müllsäcke in Mehrweg-Tragetaschen. Foto: Wertgen
In Himmelpforten landen regelmäßig Müllsäcke vor fremden Türen. Doch was tun, wenn der Abfall überhandnimmt? Fragen und Antworten rund um dieses große Ärgernis.
Himmelpforten. Wenn Jaqueline Uhle morgens die Vorhänge öffnet, fällt ihr Blick auf die grüne Fläche vor ihrem Grundstückseingang. Die Frage hinter dieser Gewohnheit: Haben Unbekannte in der Nacht wieder Müll vor ihr Haus gelegt?
Seit mehr als zwei Jahren geht das in der Bahnhofstraße in Himmelpforten so, zunächst nur sporadisch. „In diesem Jahr war es teilweise fast wöchentlich“, sagt Uhle.
Täter auf frischer Tat ertappen
Nachts werfen Unbekannte Müllsäcke vor ihr Haus. Zwar nicht direkt auf das Grundstück, „aber es fällt ja trotzdem auf uns zurück“, so Uhle. Zunächst hatte sie die Müllsäcke selbst entsorgt. Aber: „Unsere Tonne ist voll und ich will nicht immer für andere den Müll wegschmeißen“, sagt sie.

Immer wieder liegen vor dem Haus von Jaqueline Uhle Mülltüten. Mal eine, mal mehrere. Uhle hat mittlerweile Schilder aufgehängt. Foto: Wertgen
Uhle hat bei der Gemeinde um Hilfe gebeten. Diese schickt den Bauhof vorbei. Mehr könne sie nicht machen. „Man müsste die Täter schon auf frischer Tat ertappen“, erklärt Himmelpfortens Bürgermeister Bernd Reimers auf TAGEBLATT-Anfrage.
Auch Spielplatz und Bücherladen betroffen
Uhles Haus haben die Müllfrevler am stärksten ins Visier genommen. Weitere häufig betroffene Orte in der Straße sind der Zaun am Kinderspielplatz und der Bücherladen. Das von der Kirche angemietete Gebäude gehört der Familie Lukas.
Direkt vor dem Eingang stehen immer wieder Müllsäcke in einer Tragetasche von Kaufland, Rewe und Co. „Es ergibt doch keinen Sinn, extra Geld für eine wiederverwendbare Tüte auszugeben, mit Müll durch das Dorf zu laufen und diese dann hier abzustellen“, sagt Sigrid Lukas.

In den Tüten finden sich Hausmüll und Gelber Sack. Einmal lag ein Kondom oben drauf. Foto: Wertgen
Meist befindet sich in den Tüten Müll, der in den Gelben Sack gehört und für den es kostenlose Säcke gibt. Mitunter sind auch Hausmüll und Essensreste dabei. Die eigenen Restabfallbehälter müssten dafür ausreichen, findet der Landkreis. Für zusätzlichen Müll gibt es im Einzelhandel Beistellsäcke, die dann bei der Abfuhr neben den Behälter gestellt werden.
An dieser Stelle wichtige Fragen und Antworten zu diesem ärgerlichen Thema.
Was können Betroffene tun?
Anwohner können solche Vorfälle bei den zuständigen Ordnungsbehörden vor Ort beziehungsweise der Polizei melden. Uhle etwa ruft beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten an und informiert über neuen Wildmüll vor ihrem Haus.

Auch vor dem Spielplatz liegen immer wieder Müllsäcke. Foto: Wertgen
In der Abfall-App des Landkreises lässt sich unter „Menü“ und „Kontakt/Formulare“ auch „Wildmüll melden“. Die Hansestadt Stade hat zusätzlich einen Mängelmelder und eine Facebook-Gruppe eröffnet, in der sich Stader an die hier verantwortlichen Kommunalen Betriebe Stade (KBS) wenden können. Bei der Stadt Buxtehude gibt es online dafür die Kategorie „Sag’s uns einfach“.
Was ist nicht erlaubt?
Videoüberwachung ist in Niedersachsen verboten, wenn öffentliche Bereiche betroffen sind. Ob sich dies künftig ändert, ist unklar. Im Saarland gibt es aber ein Pilotprojekt, bei dem Kommunen Kameras an Container-Standplätzen installieren dürfen und das Vorbild für andere Bundesländer werden könnte.
Zulässig sind Kameras bislang ausschließlich auf dem eigenen Privatgrundstück, wenn keine öffentlichen Wege, Plätze oder die Nachbarschaft gefilmt werden und es ein Hinweisschild gibt.
Wie können sich Anwohner gegen wiederholte Müllberge schützen?
Verfahren können nur eingeleitet werden, wenn die Verursacher eindeutig nachgewiesen werden können. „Die Betroffenen sollten daher alle zur Nachverfolgung relevanten Informationen sammeln und melden“, empfiehlt der Landkreis. Gemeint sind unter anderem Zeit und Art der Ablagerung sowie Angaben zur Person. Mitunter finden sich auch Adressaufkleber im Müll.
Wer ist für Abfallablagerungen zuständig?
Innerhalb geschlossener Ortschaften und bei Gemeindestraßen ist die jeweilige Gemeinde zuständig, bei Kreisstraßen die Straßenmeisterei des Landkreises. „Die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle wird aus dem Gebührenhaushalt finanziert“, sagt Kreissprecher Daniel Beneke.
Für die Beseitigung illegaler Abfallablagerungen im Wald und in der übrigen freien Landschaft ist die Abfallwirtschaft des Landkreises Stade zuständig. Beneke: „Hier werden die Kosten aus dem jeweiligen Haushalt, also letztlich von der Allgemeinheit, übernommen.“
Wie viel Müll wird im Kreis Stade illegal entsorgt?
Gemeinden wie Himmelpforten-Oldendorf führen keine Statistik. Im Zuständigkeitsbereich des Kreises gab es im letzten Jahr 387 Meldungen, in diesem Jahr bislang 329. „Bei etwa einem Drittel der Meldungen handelt es sich um Restabfälle“, so Beneke.
Welche Kosten fallen an?
Für die Entsorgung der Müllsäcke in der Bahnhofstraße fallen keine Kosten an. Der Bauhof fährt auf seinen Touren regelmäßig vorbei. „Sie achten darauf und nehmen den Müll mit“, so Bürgermeister Reimers.
Illegale Entsorgung
T Das ist der Gipfel: Müllberge türmen sich auf im Altländer Viertel
Für die zusätzliche Müllentsorgung bei den Altglas- und Papiercontainern am Brink (das TAGEBLATT berichtete) hingegen fallen 2025 zusätzlich 20.000 bis 30.000 Euro an, sagt Reimers. Eine ähnliche Summe wird in Stade auch für die Wildmüll-Entsorgung im Altländer Viertel, inklusive der dortigen Container-Stellplätze, fällig.
Welche Strafen drohen bei illegaler Müllentsorgung?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere der Tat drohen Bußgelder bis 50.000 Euro, so Beneke. „Für die illegale Entsorgung einer Tüte Restmüll würde ein Bußgeld zwischen 50 und 100 Euro anfallen.“
Transparenzhinweis: Der Autor des Textes ist mit der Familie Lukas verwandt. Das Familienverhältnis spielte bei der Arbeit an dem Artikel aber keine Rolle.
Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.