TJagd auf Wolf und Nutria: So sehen Jäger im Landkreis Stade die Änderungen
In der Novelle des niedersächsischen Jagdrechts geht es auch um den Wolf. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes wurde beschlossen. Sie betrifft auch den Wolf. Welche Neuerungen Jäger im Landkreis Stade begrüßen und was sie ablehnen.
Landkreis. Nach Protesten im vergangenen Jahr und anschließenden Nachbesserungen ist die Reform des niedersächsischen Jagdgesetzes kürzlich beschlossen worden. Doch welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Jäger im Landkreis Stade und wie finden sie das? Das Stader TAGEBLATT hat nachgefragt.
Jägerschaft freut sich über Hilfe bei der Nutriajagd
Als „grundsätzlich positiv“, beschreibt Jens Hariefeld, 1. Vorsitzender der Jägerschaft Stade, die Neuerungen im niedersächsischen Jagdgesetz. Seit dem ersten Vorstoß habe es viele Änderungen und Ergänzungen gegeben, die die Arbeit der Jäger im Landkreis Stade unterstützen.

Jens Hariefeld, 1. Vorsitzender der Kreisjägerschaft. Foto: Knappe
Exemplarisch nennt Hariefeld die Nutria-Bekämpfung, mit der man gerade im Landkreis Stade beschäftigt sei: „Bei der Bejagung von Nutrias können wir jetzt auf Unterstützung durch Dritte zählen.“ Die wachsende Population dieser invasiven Art gefährdet seit Jahren die Stabilität von Brücken oder Fahrbahnen in Gewässernähe, da Nutrias durch Graben Uferböschungen aushöhlen.
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Invasiv sind auch Waschbären, deren Bejagung durch die Reform vereinfacht wurde. „Das ist eine gute Neuerung“, findet Jens Hariefeld. Jetzt könne auch in städtischen Bereichen, wie Stade, agiert werden, bevor sie zur Plage werden. „Die Waschbären werden auch vorm Landkreis Stade keinen Halt machen“, so Hariefeld. Gerade weil die invasive Art Überträger eines Parasiten ist, der auch auf Menschen übertragbar ist, sei die Regelung eine gute Nachricht.
Vogelschutz durch neues Verbot erschwert
Bedauerlich sieht Jens Hariefeld das Verbot der Jagd mit dem Hund in Erdbauten. „Wir haben hier, gerade in Kehdingen, viele Vogelschutzgebiete, in denen der Fuchs auf Vögel Jagd macht, die auf der roten Liste stehen“, erklärt der Vorsitzende. Zukünftig wird die Jägerschaft auf Lebendfallen ausweichen müssen.

Tausende Gänse rasten im Winter im Vogelschutzgebiet Nordkehdingen. Foto: Helfferich
Bei der neuen Pflicht zur Jungwildrettung erwartet Hariefeld keine Konflikte. Im Gegenteil: Er begrüßt es, dass Nutzer landwirtschaftlicher Flächen dem zuständigen Jäger 24 Stunden vor der Mahd Bescheid geben müssen, damit die Jungwildrettung organisiert werden kann. „In 90 Prozent der Fälle klappt das aber jetzt schon“, so Jens Hariefeld. Nachweislich würden viele Jungtiere im Landkreis vor dem Mähtod gerettet.
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Schwierig könnte seiner Ansicht nach das Thema Wolf sein. „Viele Schafhalter im Landkreis werden enttäuscht sein“, vermutet Hariefeld. Dass die Landesregierung die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement auf Landesebene gebündelt habe, ziehe aus seiner Sicht ein Problem nach sich: Der Managementplan berücksichtige die unterschiedlichen Gegebenheiten und Wolfsvorkommen in den einzelnen Regionen nicht ausreichend. „Das ist, als wenn man Neugeborenen und Senioren dieselbe Medizin verabreicht“, so Hariefeld.
Wolf kann nun nach Rissen schneller bejagt werden
„Der Wolf dürfte für viele der interessanteste Part der Novelle sein“, findet auch Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes und der Landesjägerschaft Niedersachsen. Mit der Gesetzesänderung sei es nun schneller möglich, Wölfe nach Rissereignissen zu bejagen.

Helmut Dammann-Tamke ist der Präsident des Deutschen Jagdverbandes auf Bundesebene. Foto: Schröder
Grundlegend bewertet er diesen Punkt als positiv - allerdings nur unter zwei Voraussetzungen: Zum einen, dass die Genehmigung zuverlässig in weniger als 24 Stunden vorliegt. Nur so könne der verursachende Wolf auch bejagt werden. Zum anderen, dass die Maßnahme erst nach Vollzug bekannt gegeben und gänzlich Anonymität gewährleistet ist. „Für die Jäger, die Nutztierhalter und die Rissgutachter“, betont Dammann-Tamke.
In einem jetzt freigegebenen Managementplan der Landesregierung wurde festgelegt, dass maximal 27 ausgewachsene Wölfe unter bestimmten Bedingungen im Jagdjahr 2026/27 entnommen werden dürfen. Dadurch sollen weniger Nutztiere gerissen und gleichzeitig der Erhalt des Wolfes gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in sogenannten Interventionsgebieten auch möglich, ein ganzes Rudel zu entnehmen.
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Abschuss von Wölfen wird deutlich erleichtert
„27 Wölfe sind theoretisch 13 Rudel“, erklärt Helmut Dammann-Tamke. Diese wiederum vermehren sich. Rechnet man das hoch, sei theoretisch ein Abschuss von 117 Wölfen in Interventionsgebieten möglich. Angesichts dessen bezeichnet Dammann-Tamke die festgelegte Zahl als „mutig, mit Potenzial für eine lebhafte Debatte“.
Gleichzeitig kritisiert er die Regierung in Bezug auf das Entnehmen jüngerer Wölfe: „Ich bedauere, dass die Landesregierung nicht den Mut hatte, in die Bestandsregulierung in der Jugendklasse einzusteigen.“ Niedersachsen hat derzeit etwa 600 Wölfe und knapp 60 reproduktive Rudel.
„Hier wird Tierschutz mit zweierlei Maß gemessen“
Ein Wermutstropfen ist auch für Helmut Dammann-Tamke das Verbot der Naturbaujagd: „Das ist nicht nachzuvollziehen.“ In anderen Bereichen der Jagd, wie etwa der Wildschweinjagd, kämen Hunde vergleichsweise häufiger zu Schaden, als bei der Naturbaujagd. „Hier wird der Tierschutz mit zweierlei Maß gemessen“, sagt Dammann-Tamke. Die Jagd mit Hunden in künstlich angelegten Tunnelsystemen bleibt weiterhin erlaubt.
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Als „richtigen Schritt“ bezeichnet der DJV-Präsident hingegen den schrittweisen Übergang zu Lebendfallen mit Meldern bis 1. April 2028. Wenngleich diese auch einen hohen Kostenfaktor darstellen würden: 220 bis 250 Euro kostet ein einzelner Fallenmelder. Die Förderung des Landes Niedersachsen mit 150.000 Euro zeige zwar guten Willen, sei aber ein Tropfen auf den heißen Stein.
Positiv sieht Helmut Dammann-Tamke auch die Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild. In Niedersachsen habe die Jägerschaft zuvor in den vergangenen Jahren bereits weitgehende Freiheiten in diesem Bereich bekommen. „Am Beispiel von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben wir zudem gesehen, dass sich in der Jagdpraxis nicht viel verändert hat“, sagt er. Unterm Strich sei die Jagd so um einen Verwaltungsakt reduziert worden.
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Die Nutria wird auch Sumpfbiber genannt, ist jedoch kleiner als ein Biber und hat im Gegenteil zum Biber keinen platten, sondern einen spitzen Schwanz. Foto: Christian Charisius/dpa