TEitrige Wunden: Katzenhalterin soll verletzte Tiere sich selbst überlassen haben

Eine Tierärztin stellte bei dem Kater der Angeklagten - hier ein Symbolfoto - im September 2022 schmerzhafte, großflächige und offene Hautverletzungen am ganzen Katzenkörper fest. Foto: Waltraud Grubitzsch
Ein Frau (66) aus Nordenham soll ihre kranken Tiere aus Kostengründen nicht zum Arzt gebracht haben. Der Fall schlug so hohe Wellen, dass sich jetzt die Justiz damit befasst hat.
Nordenham. Sie soll ihre zwei Katzen trotz eitriger offener Kratz-Wunden mit länger anhaltenden oder sich wiederholenden Schmerzen sowie Fieber aus Kostengründen nicht zum Tierarzt gebracht zu haben.
Wegen dieses Vorwurfs ist gegen eine 66 Jahre alte Nordenhamerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen worden. Demnach sollte sie wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe - angepasst an ihre eher bescheidenen Einkommensverhältnisse - von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro zahlen.
Das sagt die Angeklagte zu den Vorwürfen
Dagegen hat die Nordenhamerin Widerspruch eingelegt. Dazu fand jetzt im Amtsgericht Nordenham der Hauptverhandlungstermin statt.
Die Frau wies die Vorwürfe zurück. Ihr jetzt vier Jahre alter, mit Chip ausgestatteter und kastrierter Kater sei ein Freigänger und in der Regel stets abends nach Hause zurückgekehrt.
Während der Zeit von zwei bis drei Wochen im August/September 2022 und einer Woche im Dezember 2022 ist der Kater ihrer Darstellung zufolge jedoch weggeblieben. „Ich hatte das Gefühl, dass er irgendwo eingesperrt war oder nicht loskommen konnte. Und als er dann zurückkehrte, hatte er den Ausschlag.“
Vor seinem Verschwinden sei er beide Male gesund gewesen. Auf diese Darstellung beharrte die Nordenhamerin. Sie gehe von einer Allergie aus, die nur bei seinen längeren Aufenthalten außerhalb des Hauses aufgetreten sei. Inzwischen lasse sie den Kater gar nicht mehr aus dem Haus - „und die Allergie ist nicht mehr da.“ Ihr zweite Katze, eine weibliche, sei überfahren worden und dabei zu Tode gekommen.
Darum schaltete sich das Veterinäramt ein
Im Zusammenhang mit anonymen Hinweisen, Einschaltung des Tierschutzvereins und Aufnahme des Katers als Fundtier im Tierheim Nordenham war das Veterinäramt zwecks Überprüfung der Tierhaltung eingeschritten. Eine Tierärztin stellte im September 2022 schmerzhafte, großflächige und offene Hautverletzungen am ganzen Katzenkörper fest. Die Bagatellgrenze war ihrer Einschätzung nach deutlich überschritten.
Auch Nachbarn sollen Katzen aufgegriffen und zum Tierarzt gebracht haben. Dagegen behauptete die Tierhalterin in der Gerichtsverhandlung mit Unterstützung ihres Anwalts und dem Verweis auf zwei oder drei Tierarztrechnungen, dass der Kater vor seinem Verschwinden stets gesund gewesen sei. Erst nach der Rückkehr aus längerem Freigang habe sie ihn zum Tierarzt bringen müssen und dies auch getan.
Tierärztin sagt vor Gericht aus
Eine vor Gericht geladene Tierärztin des Veterinäramtes Jade-Weser bestätigte, dass es möglich gewesen sein könnte, dass der Kater zwischenzeitlich gesund gewesen ist und sich dann als Freigänger neue Wunden nach einem erneutem Befall von Katzenflöhen zugezogen hat. Es kämen auch Überreaktionen auf Flöhe vor, aber es sei nicht üblich, dass dies immer wieder in regelmäßigen Abständen geschieht. Regelmäßige prophylaktische Behandlungen seien nötig. Zudem müsse der jeweilige Wohnraum von Flohbefall freigehalten werden.
Daraufhin sagte die Richterin zur Tierhalterin: „Unschön ist das Ganze. Ich sehe sie da schon in der Verantwortung, das besser im Blick behalten zu müssen.“ Zudem sei die Kommunikationsbereitschaft der Nordenhamerin gegenüber dem Veterinäramt und Tierschützern „ziemlich mau“ gewesen.
So einigte man sich am Ende
Die Richterin schlug dann die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Auflage vor - und bekam dafür sowohl vom Staatsanwalt als auch von der Nordenhamerin und ihrem Anwalt Zustimmung. Folglich fasste die Richterin den Beschluss, das Verfahren bei einer Geldauflage von 500 Euro vorläufig einzustellen.
Wenn die Nordenhamerin diese Summe in Raten vollständig innerhalb von sechs Monaten an das Tierheim Nordenham zahlt, wird das Strafverfahren gegen sie endgültig eingestellt. Die Richterin bat die Tierhalterin ausdrücklich, künftig „bitte ein bisschen mehr Kooperationsbereitschaft zu zeigen.“
Die Gerichtskosten trägt der Staat. Für die Anwaltskosten muss die Tierhalterin aufkommen.