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Justiz

T„Kein Tötungsvorsatz“: Urteil im Prozess um den Toten vom Stader Bahnhof

Blick auf die fünf Angeklagten am Tag der Urteilsverkündung: Die beiden Haupttäter müssen ins Gefängnis, ihre „Gehilfen“ bekamen Bewährungsstrafen.

Blick auf die fünf Angeklagten am Tag der Urteilsverkündung: Die beiden Haupttäter müssen ins Gefängnis, ihre „Gehilfen“ bekamen Bewährungsstrafen. Foto: Vasel

Mit brutaler Gewalt wurde ein 44-Jähriger vor zwei Jahren am Stader Bahnhof getötet. Dafür müssen die beiden Haupttäter ins Gefängnis. Aber warum war es laut Gericht keine gezielte Tötung?

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Von Björn Vasel
Mittwoch, 07.01.2026, 18:30 Uhr

Stade. Seit August hatte die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Marc-Sebastian Hase unter großen Sicherheitsvorkehrungen verhandelt. Die Opferfamilie zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Sie hatte den Tätern um Yunus K. unterstellt, dass diese den 44-jährigen Mehmet S. aus Hamburg am Parkhaus am Stader Bahnhof töten wollten. Die Nebenkläger-Anwälte Dr. Christine Yüksel und Rasul Özpek sprachen von Racheakt und Hetzjagd.

Laut Gericht bestand keine Tötungsabsicht

Den Vorwurf einer gezielten Tötung teilte die Kammer jedoch nicht. Diese verurteilte Yunus K. und Hasan S. lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Strafgesetzbuch sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren vor.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete den 27-jährigen Yunus K. als „Drahtzieher“, das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der 25 Jahre alte Hasan S. muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre für Yunus K. und drei Jahre und sechs Monate für Hasan S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Stade unter dem Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase (Mitte) sprach am Mittwoch das Urteil im Prozess um den Toten vom Bahnhof.

Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Stade unter dem Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase (Mitte) sprach am Mittwoch das Urteil im Prozess um den Toten vom Bahnhof. Foto: Vasel

Die Mitangeklagten, Serhat S., Beret K. und Isa K., kamen als „Gehilfen“ mit Bewährungsstrafen von 15 beziehungsweise 18 Monaten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung davon. Außerdem müssen sie jeweils 4500 Euro an gemeinnützige Organisationen wie die Opferhilfe zahlen. Zudem müssen die fünf die Kosten des Verfahrens tragen. Vom sechsten Mittäter fehlt weiterhin jede Spur.

Laut Hase hätten die Angeklagten Mehmet S. nicht nach dem Leben getrachtet. „Sie hatten keinen Vorsatz, ihn zu töten. Sie wollten ihm eine Abreibung erteilen und ihn ordentlich verletzen.“ Der Vorsitzende Richter machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass Selbstjustiz im Rechtsstaat keinen Platz habe.

Yunus K. wollte Messerstecher aus Rache verletzen

Hintergrund dieser Bemerkung: Die Tat hatte eine Vorgeschichte, Hase verwies auf die Messerattacke vom 23. November 2023 am Bahnhof Horneburg. Der unter paranoider Schizophrenie leidende Mehmet S. habe auf Yunus K. mit einem Messer eingestochen, in Bein und Brust. Der Hamburger habe sich aufgrund seiner Wahnvorstellungen von Yunus K. verfolgt gefühlt und ihn deshalb angegriffen.

Der Tat folgten Gespräche in der Türkei über eine Wiedergutmachung. Es kam zu keiner Einigung, so Hase. Letztlich sei das Strafverfahren gegen den psychisch kranken und obdachlosen Mehmet S. eingestellt worden.

Das Schreiben landete am 18. Januar 2024 bei Yunus K. Das habe den Stader nach Auffassung der Kammer „sehr wütend“ gemacht. Er sann auf Rache und beschloss, Mehmet S. eine „Abreibung zu erteilen“. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass er ihn schlagen und ihm die Nase brechen wollte.

Polizeisprecher Rainer Bohmbach steht am Tatort, links ist das Parkhaus am Bahnhof zu sehen.

Polizeisprecher Rainer Bohmbach steht am Tatort, links ist das Parkhaus am Bahnhof zu sehen. Foto: Vasel

Yunus K. entdeckte Mehmet S. am 21. Januar 2024 in der S-Bahn und holte sich Unterstützung durch Cousins und Bekannte. Zu sechst machten sie sich in Zweier-Teams am Bahnhof und im Altländer Viertel auf die Suche. Gegen 17.36 Uhr rief Yunus K. am Bahnhof: „Da ist er.“

Gewalttat erschüttert die Richter

Hasan S. ging auf den ahnungslosen Mehmet S. zu. Mit einem „kräftigen Faustschlag“ streckte er sein Opfer nieder. Dieses kippte laut Hase „wie eine Kerze um“ und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Kantstein auf.

Mit der flachen Hand habe Hasan S. dem bereits bewusstlosen, am Boden liegenden Mehmet S. weitere Schläge versetzt. Yunus K., voller Zorn und Rachegedanken, kam hinzu. Er traktierte das Opfer mit einem Fußtritt gegen den Kopf. Als Isa K. auf den Tatort zukam, lag Mehmet S. bewegungslos bei eisigen Temperaturen am Boden. Isa K. warf den Stein weg, den er in der Hand gehalten hatte.

Das Opfer erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. Letztlich sei Mehmet S. an seinem eigenen Blut erstickt. „Wie eine Puppe“ legte Hasan S. das Opfer in ein Beet. Dass die Gruppe den lebensgefährlich Verletzten schützen wollte, bezweifelte das Gericht.

Auf der Suche nach den Tätern vom Stader Bahnhof: In diesem Haus stellten die Polizisten bei einer Razzia im März 2025 unter anderem Waffen im Kinderzimmer sicher.

Auf der Suche nach den Tätern vom Stader Bahnhof: In diesem Haus stellten die Polizisten bei einer Razzia im März 2025 unter anderem Waffen im Kinderzimmer sicher. Foto: Vasel

„Es ist bestürzend, wie ein Mensch ohne Waffengewalt so getötet werden kann“, sagte Hase. Dass Isa K. seine Waffen nicht mitgeführt hatte, sprach laut Gericht gegen eine Tötungsabsicht. Der 36 Jahre alte Stader hatte unter anderem eine Schusswaffe mit 238 Patronen sowie Schlagringe und Butterflymesser in seinem Haus versteckt.

Laut Hase hat Hasan S. das Opfer, es verstarb einen Tag später im Elbe Klinikum, stärker als Yunus K. traktiert. Doch Hasan S. habe die Tat „ernsthaft bereut“. Solch eine Reue und tiefe, erkennbare Betroffenheit habe das Gericht laut Hase selten erlebt.

Reue und Blutgeld als letzte Worte

„Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen“, sagte Hasan S. tief bewegt. Er werde die Tat sein Leben lang bereuen. Er sprach der Opferfamilie sein Beileid „von Herzen“ aus. Yunus K. fand wie die übrigen, ebenfalls geständigen Mitangeklagten ähnliche Worte. Er verwies in seinem letzten Wort auf ein Blutgeld von 350.000 Euro, das zum Teil - was die Opferfamilie als Lüge bezeichnet - bereits gezahlt worden sei. Er bat um ein gerechtes Urteil.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten können innerhalb von einer Woche in Revision gehen.

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