TKeuchhusten-Fälle in Harsefeld: Das gibt es jetzt zu beachten
Ein kleines Mädchen wird geimpft. (Symbolbild) Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Zwei Klassen einer Harsefelder Schule sind von der hochansteckenden Krankheit betroffen. Auf welche Symptome zu achten ist und wie Keuchhusten verläuft, erklärt Stades Amtsärztin.
Harsefeld. An einer Harsefelder Schule hat es mehrere Fälle von Keuchhusten gegeben. Das gab der Landkreis Stade Anfang dieser Woche in einer Mitteilung bekannt. Da es sich bei Keuchhusten um eine hochansteckende Infektionskrankheit handelt, appelliert das Amt Gesundheit des Landkreises Stade, den Impfschutz von Kindern sowie den eigenen zu überprüfen.
Wie sich die Krankheit, auch Pertussis genannt, bemerkbar macht und worauf zu achten ist, weiß Dr. Ilka Hedicke, Leiterin des Amtes Gesundheit.
Infektionskrankheit
Hochansteckend: Mehrere Fälle von Keuchhusten in Harsefeld aufgetreten
Wie viele Fälle gibt es?
An einer Harsefelder Schule sind bislang vier Keuchhustenfälle gemeldet worden (Stand: Montag, 22. Juni). Betroffen sind zwei verschiedene Klassen. Es handelt sich hierbei um die ersten bekannten Keuchhustenfälle im Landkreis Stade in diesem Jahr. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 wurden im Landkreis vier Erkrankungen registriert. 2024 war die Zahl mit 25 gemeldeten Fällen laut Statistik des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes deutlich höher.
Welche Schule ist betroffen?
Welche Schule genau betroffen ist, möchte das Amt nicht bekanntgeben. „Aufgrund privater Kontakte in der Freizeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Fälle geben könnte, die eventuell andere Schulen besuchen“, so Dr. Hedicke.
Wie verbreitet es sich?
„Der Übertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion“, erklärt Dr. Ilka Hedicke. Das bedeutet, dass der Keuchhusten-Erreger von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dafür reicht schon ein Gespräch, bei dem winzige Tröpfchen aus Nase oder Rachen eines Erkrankten bis zu einem Meter in die Luft geschleudert und vom Gegenüber eingeatmet werden.

Die häufigste Komplikation bei Keuchhusten ist laut RKI eine Lungenentzündung. Foto: Angelika Warmuth/dpa
„Beinahe jeder Kontakt zwischen Erkrankten und ungeschützten Gesunden führt zu einer Ansteckung“, warnt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit. Und auch wer durch eine Impfung geschützt ist, sollte vorsichtig sein, denn auch wenn sie selbst nicht erkranken, können sie Bakterien möglicherweise an andere weitergeben.
Auf welche Symptome sollte man achten?
„Betroffene haben fürchterliche Hustenanfälle“, sagt Dr. Hedicke. Eine typische Erkrankung von Keuchhusten kann - muss aber nicht - in folgenden drei Stadien verlaufen: „Die ersten ein bis zwei Wochen verlaufen oftmals symptomarm“, so die Leiterin des Amtes Gesundheit. Typisch sind leichte Erkältungsbeschwerden: Schnupfen, Husten, in seltenen Fällen auch Fieber. Die ersten Symptome treten meist rund zehn Tagen nach der Ansteckung auf. Schon kurz davor sind Erkrankte ansteckend.
Gesundheitswesen
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Phase zwei wird von deutlich schwereren Symptomen begleitet: „Die Patienten leiden unter stakkatoartigen Hustenanfällen, die kaum aufhören. Das kann bis zum Erbrechen führen“, erklärt die Ärztin. In ihrem Keuchhusten-Merkblatt beschreibt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit diese Anfälle als „krampfartige Hustenstöße, die häufig mit dem typisch keuchenden Einziehen der Luft enden“. Die Patienten leiden zudem unter Appetit- und Schlaflosigkeit, treten diese Anfälle doch vermehrt in der Nacht auf. Vier bis sechs Wochen dauert diese Phase an.

Ein Impfbuch mit angekreuzten Feldern für die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Pertussis, Poliomyelitis, Tetanus und Diphterie. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Im dritten Stadium klingt der Keuchhusten Stück für Stück ab. Sechs bis zehn Wochen erholt sich der Körper allmählich. In dieser Zeit können Faktoren wie kalte Luft, Zigarettenrauch oder eine körperliche Anstrengung zu Reizhusten führen.

Die Leiterin des Amtes Gesundheit, Dr. Ilka Hedicke. Foto: (C) Christian C. Schmidt
Wichtig: Gerade bei Erwachsenen und Jugendlichen kann Keuchhusten ohne die typischen Hustenanfälle sondern mit einem langanhaltenden Husten verlaufen und so nur schwer erkennbar sein.
Wie schützt man sich?
„Die beste Präventionsmaßnahme ist ein vollständiger Impfschutz“, rät Dr. Ilka Hedicke. Das sei der effektivste Weg, weitere Ausbreitungen sowie schwere Krankheitsverläufe zu verhindern.
Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) gilt folgende Empfehlung: Säuglinge sollten möglichst früh eine Grundimmunisierung gegen Keuchhusten erhalten. Auffrischungen erfolgen dann für Kinder zwischen 5 und 6 und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren.
Im Laufe des Lebens lässt der Impfschutz nach. Erwachsenen wird daher eine einmalige Keuchhusten-Impfung empfohlen. Schwangeren wird eine Impfung im letzten Schwangerschaftsdrittel besonders nahegelegt, ebenso jedem, der engen Kontakt mit Neugeborenen hat. Mitarbeiter im Gesundheitssektor oder in Einrichtungen wie Kindergärten und Altenheimen sollten alle zehn Jahre ihre Impfung auffrischen.
Wer ist besonders gefährdet?
Neben Senioren, Kleinkindern und Menschen mit Grunderkrankungen sind insbesondere Neugeborene und Säuglinge gefährdet. Etwa zwei Drittel von ihnen müssen bei einer Ansteckung ins Krankenhaus. Bei ihnen kann Keuchhusten einen Atemstillstand herbeiführen. Das kann lebensbedrohlich sein.
„Abwehrstoffe gegen Keuchhusten können Neugeborene nur durch eine Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt bekommen“, schreibt das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit. Allerdings hält dieser Schutz nur in den ersten Wochen nach Geburt, danach sollten die Kinder selbst geimpft werden.

Ein Kinderarzt verabreicht einem Kleinkind eine Kombinationsimpfung zur Grundimmunisierung. Die Sechsfach-Impfung schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Foto: Fabian Sommer/dpa
Besonders bei Kindern im ersten Lebensjahr können zudem Lungen- und Mittelohrentzündung sowie Krampfanfälle auftreten. Seltener, aber möglich: eine Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel, der durch Atemaussetzer während der Hustenanfälle entsteht. Als Folge können Lähmungen, Seh-, Hör- oder geistige Störungen zurückbleiben. Dies betrifft eher erkrankte Kinder unter sechs Monaten.
Was rät die Expertin?
„Es muss jetzt nicht jeder sofort zum Arzt, der mal hustet“, gibt Dr. Hedicke Entwarnung. Es gehe jetzt vor allem darum, zu sensibilisieren - besonders bei Eltern der betroffenen Klassen, die persönlich informiert wurden, oder denjenigen, die Kontakt zu Erkrankten hatten.
Wenn Symptome auftreten oder ein zeitlicher Zusammenhang besteht, sollte umgehend ein Arzt kontaktiert werden. Wer zuvor Kontakt zu einer an Keuchhusten erkrankten Person gehabt hat, sollte das der Praxis unbedingt zuvor mitteilen.
Wissen für Eltern
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Auch ruft das Amt für Gesundheit dazu auf, den eigenen Impfstatus sowie des eigenen Kindes zu überprüfen. Der Impfstatus kann durch eine Kinder- oder Hausarztpraxis überprüft werden.
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