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Landgericht

TKinderporno-Prozess: Sogar die Sexpuppen sehen wie Kinder aus

Im Landgericht Verden wurde ein Mann unter anderem wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Dittrich/dpa

Im Landgericht Verden wurde ein Mann unter anderem wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Dittrich/dpa Foto: Dittrich/dpa

Als die Polizei bei ihm auftauchte, saß ein Mädchen in seiner Wohnung. Ein Mann aus Visselhövede wurde jetzt verurteilt, weil er massenhaft Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, sogenannte Kinderpornos, zu Hause gehortet hatte.

Von Wiebke Bruns Samstag, 01.06.2024, 16:30 Uhr

Verden/Visselhövede. Schneller als erwartet ist am Landgericht Verden der Prozess gegen einen 56-Jährigen aus Visselhövede zu Ende gegangen. Verurteilt hat die 10. Große Strafkammer den Mann wegen Besitzes von Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten und des Besitzes von zwei „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.

Im Oktober 2022 waren rund 80.000 Dateien mit entsprechenden Inhalten in der Wohnung des Mannes gefunden worden. Im Urteil wurde die Anzahl der Dateien und damit der Fälle nicht beziffert. Dafür hätte sich die Kammer im Rahmen der Beweisaufnahme sämtliche Bilder und Videos selbst ansehen müssen. An der Strafhöhe hätte dies dem Vernehmen nach nichts geändert. Die Überprüfung sämtlicher Bilder und Videos hatte bereits die Polizei übernommen.

Die Polizei ermittelte eigentlich in einer anderen Angelegenheit

Der Aussage eines Polizeibeamten in dem Prozess ließ sich entnehmen, dass es ein Zufallsfund war. Bei der Durchsuchung im Zuge eines anderen Verfahrens - da soll sich kein Tatverdacht bestätigt haben - waren die Sexpuppen aufgefallen. Für „Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz“ solcher Puppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft vor.

Zur Person und einem etwaigen Krankheitsbild des Angeklagten wurde nichts bekannt. Während seiner Aussage in dem Prozess wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Beim Strafmaß wurde dann aber sein „ganz umfassendes Geständnis“ berücksichtigt. Dies wurde ihm genauso positiv angerechnet wie der Umstand, dass er im Anschluss an die Durchsuchung eine Psychotherapie begonnen habe.

Auf sexuellen Missbrauch fanden sich keine Hinweise

Die Therapie muss er fortsetzen, das wurde mit den Bewährungsauflagen festgelegt. Außerdem wurde ihm auferlegt, 1200 Euro an die Stiftung Opferhilfe zu zahlen, und er darf keine Kinder unter 14 Jahren beaufsichtigen oder beherbergen. Als die Polizei unerwartet zur Durchsuchung auftauchte, soll sich eine Schülerin bei ihm aufgehalten haben.

Zum Alter des Mädchens wurden unterschiedliche Angaben gemacht. Zehn oder zwölf Jahre soll sie damals gewesen sein. Der Verdacht eines Missbrauchs wurde im Rahmen der Ermittlungen überprüft, aber dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Allerdings soll der Mann das Mädchen gefilmt haben, als es bekleidet war.

Beim Strafmaß ist das Gericht den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger gefolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (bal)

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