Zähl Pixel
Nachbarkreise

TKinderpornografie: 24-Jähriger in Otterndorf verurteilt

Eine Ermittlerin sitzt im Landeskriminalamt Hessen vor einem Monitor mit Fotodateien.

Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (Symbolfoto). Foto: Arne Dedert/dpa

Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien musste sich ein 24-Jähriger aus dem Kreis Cuxhaven vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten.

Von Lennart Keck Samstag, 30.11.2024, 17:30 Uhr

Otterndorf. Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Beamte fanden auf seinem Laptop und seinem Handy mindestens sieben kinderpornografische und 18 jugendpornografische Dateien.

Vor Ort räumte der Angeklagte die Tat sofort ein, zeigte sich aber von den konkreten Vorwürfen doch etwas überwältigt: „Das hört sich viel schlimmer an, als mir der Beamte, der die Hausdurchsuchung durchgeführt hat, erzählt hat.“ Dieser habe ihm damals einen Zettel gezeigt, auf dem sich Bilder und Videoausschnitte befanden. „Einige davon waren von Ex-Freundinnen. Ich weiß nicht, warum ich die noch hatte. Es war einfach dumm von mir.“

Zwei Whatsapp-Sticker gehören ebenfalls zu den betroffenen Dateien

Woher die insgesamt sieben kinderpornografischen Inhalte stammen, konnte er sich nicht erklären. „Von zweien weiß ich.“ Dabei handelt es sich um sogenannte Whatsapp-Sticker, die er über eine Whatsapp-Gruppe zugesendet bekam.

Richterin und Direktorin des Amtsgerichts Sabine Deutschmann beschrieb die beiden Sticker: Bei einem habe es sich um ein Geschwisterpaar gehandelt, beim anderen um einen Sticker, der der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ nachempfunden war.

Nach einer Party nach Nacktbildern gesucht

Woher die restlichen Dateien stammen, erklärt der gebürtige Cuxhavener so: „Im Mai habe ich nach einer Party im Internet nach Nacktbildern gesucht. Nichts Besonderes, einfach nur Nacktbilder. Dabei bin ich auf den Link einer Dropbox gestoßen.“

Dann habe er den Ordner in seiner eigenen Dropbox gespeichert. „Da waren Tausende Fotos und Videos drin. Ich habe mir nicht alles angeschaut.“ Nach etwa einer Stunde habe er versucht, den Ordner zu löschen.

Hausdurchsuchung im Januar

Bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2024 fanden die Beamten die Dateien, von denen der 24-Jährige glaubte, sie gelöscht zu haben. „Ich bin kein Mensch, der so etwas mag. Ich habe noch nie nach so etwas gesucht“, betonte er, sichtlich erschüttert von den Folgen, die sein leichtsinniges Handeln haben könnte oder bereits hat. Unter dem Tisch spielt er nervös mit seinen Händen, seine Stimme ist leise und zittrig. „Das muss bestraft werden, das sehe ich ein.“

Junger Angeklagte hatte Glück

Richterin Deutschmann wies den jungen Angeklagten auf sein Glück hin. Noch vor Eintreffen der Anklage wurde der Besitz solcher Inhalte von einem Verbrechen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) zu einem Vergehen herabgestuft.

Grund dafür war, dass die bisherige Regelung dazu führte, dass auch gegen Lehrer, Erzieher oder andere Aufsichtspersonen ermittelt werden musste, die kinderpornografisches Material an sich genommen hatten - auch ohne dass es ihnen dabei auf den Besitz des verbotenen Inhalts selbst ankam.

Die Richterin verurteilte den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu seinen Gunsten sprach die Tatsache, dass er offensichtlich nicht wusste, was er tat, sich einsichtig zeigte und dass der Inhalt keinen denkbar schweren Missbrauch darstellte.

„Dennoch ist jede einzelne dieser Dateien eine Katastrophe für das betroffene Kind“, machte Richterin Deutschmann in ihrem Plädoyer deutlich. „Allein die Tatsache, dass diese Bilder immer weiter verbreitet werden, verletzt die Würde dieser Kinder und Jugendlichen so massiv, dass das strafrechtlich aus gutem Grund hart geahndet wird.“

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel