TKinderpornografische Bilder und Videos gehortet: Mann verurteilt

Wer privat jugend- und kinderpornografische Fotos und Videos hochlädt oder verbreitet, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Ein solcher Fall ist vor dem Otterndorfer Amtsgericht verhandelt worden. Foto: Rolf Vennenbernd /dpa
„Jede Datei ist eine Katastrophe“, sagt die Richterin und meint Videos und Fotos, in denen sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Kindern festgehalten ist. Es sind Dateien, die ein Cadenberger auf sein Handy geladen hatte.
Otterndorf. Der Angeklagte wirkt ängstlich, schaut nach links und rechts, als er den Gerichtssaal im Otterndorfer Amtsgericht betritt. Augenkontakt zur Richterin Sabine Deutschmann und anderen Prozessbeteiligten meidet er, sitzt neben seinem Verteidiger in gebeugter Haltung auf einem Stuhl und blickt auf den Tisch vor ihm. Bei den einfachen Fragen zu seiner Person und Lebensumständen nuschelt er etwas vor sich hin.
Er hat eine Festanstellung in einem Unternehmen, bestreitet mit 1500 bis 1800 Euro seinen Lebensunterhalt und hat Schulden. Wie hoch diese sind? Er hat keine Ahnung. Die Briefe mit Zahlungsanforderungen von Energieversorgern, Inkassounternehmen und Versicherungen liegen unberührt in seiner Wohnung. Er öffnet die Post schon seit langer Zeit nicht mehr. Der Mann lebt zurückgezogen in Cadenberge. „Da gibt es nur wenige Kontakte“, sagt sein Verteidiger.
„Schwerer Missbrauch von Kindern“
Wenig Kontakt gibt es auch zwischen Mandant und Anwalt. Die Bilder, die sich der Cadenberger aus dem Internet auf sein Handy hochgeladen hat, kennt der Verteidiger zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Er wird sie später sehen. Es sind rund zwei Dutzend Bilder und Videos von halb oder völlig entkleideten Jungen und Mädchen, an denen zum Teil sexuelle Handlungen vorgenommen werden.
Richterin Sabine Deutschmann spricht davon, dass es sich in einigen Fällen eindeutig um einen „schweren Missbrauch von Kindern“ handele. Beim Anblick der Bilder und Videos sei kein Interpretationsspielraum vorhanden. Und: „Es geht auch um sehr kleine Kinder.“
Drogenkonsum bleibt nicht ohne Folgen
Fraglich ist, ob der Cadenberger sich noch an die Dateien erinnert, die er auf seinem Handy gespeichert hat. Die Hausdurchsuchung, bei der die Polizei das Handy entdeckt und einbehalten hatte, liegt zwei Jahre zurück. Eine lange Zeit für einen Menschen, der sichtlich vom regelmäßigen und exzessiven Drogenkonsum gezeichnet ist. Sein Anwalt spricht von einem „psychischen Krankheitsbild“, das sich immer deutlicher auspräge. „Ich baue ab; auch psychisch“, sagt der Angeklagte leise und starrt auf den Boden.
Dann folgt die Urteilsverkündung. Der Staatsanwalt nimmt dem Cadenberger nicht ab, dass er nicht wusste, was er tat, als die Dateien auf sein Handy geladen habe, und ihm jetzt sogar „schlecht wird, wenn er sich das ansieht“. Sein Geständnis habe einen „überschaubaren Umfang“, sein Vorstrafenregister wirke sich wegen diverser Verurteilungen ebenfalls nicht strafmildernd aus. Seine Forderung: Eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine Geldstrafe.
Dem hat der Verteidiger wenig entgegenzusetzen. Er spricht von „verwerflichen Taten“, bittet aber darum, die Folgen des Drogenkonsums zu berücksichtigen: „Er hat sein Leben schon lange nicht mehr im Griff und zeigt immer wieder kognitive Ausfälle.“
Richterin Sabine Deutschmann und die beiden Schöffen halten die Forderung der Staatsanwaltschaft für angemessen. Zudem wird dem Täter ein Bewährungshelfer zugeteilt und er muss 1800 Euro an den Verein „Die Schleuse“ zahlen.
Der Cadenberger hört den Urteilsspruch, aber ob er zu ihm durchdringt und ob er tatsächlich den Download der Daten bereut und persönlich für sich aufarbeiten kann, weiß niemand. Auch nicht sein Verteidiger, der sagt: „Sein Verfall schreitet voran.“