TKindesmissbrauch: 63-Jähriger machte auch vor seiner Tochter nicht halt
Ein 63-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Verden verantworten. Foto: dpa
Das Landgericht Verden prüft schwerwiegende Vorwürfe. Der Missbrauchsprozess gegen einen 63-Jährigen umfasst 17 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern.
Verden. Ein 63 Jahre alter Mann muss sich vor dem Landgericht Verden verantworten. Ihm wird der sexuelle Missbrauch von Kindern in den Landkreisen Verden und Rotenburg vorgeworfen.
Bis zu 19 Jahre liegen die Taten zurück, für die sich erst jetzt ein 63 Jahre alter Angeklagter am Landgericht Verden verantworten muss. Es geht um den sexuellen Missbrauch von Kindern in den Landkreisen Verden und Rotenburg. Bei den Opfern handelt es sich um seine leibliche Tochter sowie Freundinnen beziehungsweise Töchter ehemaliger Partnerinnen. Da der Mann weitestgehend geständig ist, scheinen die inzwischen erwachsenen Frauen nicht aussagen zu müssen.
Alle fünf Frauen sind als Nebenklägerinnen an dem Verfahren beteiligt. Selbst waren sie beim Prozessauftakt nicht anwesend. Vier Anwältinnen nehmen ihre Rechte wahr. Zwei Mütter sagten am ersten Verhandlungstag aus, ein Therapeut des Angeklagten und zwei Polizeibeamtinnen. Doch nach Verlesen der Anklageschrift, die 17 Tatvorwürfe aus der Zeit von 2006 bis zum Sommer 2017 umfasst, hatte der Angeklagte das Wort.
Erster Übergriff beim gemeinsamen Baden
Manche Formulierungen fielen direkt auf: „Ich war im Stress mit Vater werden“ oder „ich fühlte mich immer außen vor“. Er habe eigentlich nicht Vater werden wollen. Die Beziehung zwischen Mutter und Tochter sei sehr eng gewesen. Zunehmend habe er sich außen vor gefühlt.
Bei der ersten Tat sei es kindliche Neugierde seiner Tochter beim gemeinsamen Baden in der Wanne gewesen. „Ich habe es nicht unterbunden. Es war ein Zustand meiner eigenen Neugier.“ Berührungen an ihm, nicht an dem Mädchen, habe es dabei gegeben.
Später, vor und nach der Trennung von seiner Ehefrau und dem Umzug in den Landkreis Rotenburg, kam es laut der Anklageschrift zu weiteren Taten. Unter anderem, wenn seine Tochter ihre beste Freundin über Nacht zu Besuch hatte.
Eine Kriminalhauptkommissarin aus Achim berichtete von der Aussage der Freundin. „Dass sie in ihrer Kindheit, zwischen acht und neun Jahren, vom Vater ihrer besten Freundin sexuell angegangen worden ist“, habe die Freundin ausgesagt. Sie habe bemerkt, wie der Vater nachts in den Raum gekommen sei und sie unter der Kleidung gestreichelt habe.
„Tot“ will sich das Kind gestellt haben. Nachdem er wieder gegangen war, will sie heruntergegangen sein und gesagt haben, dass sie abgeholt werden möchte. Einen Albtraum habe sie in den beiden Fällen, die sie noch erinnern könne, als Grund genannt.
Erst im Alter von 16 oder 17 Jahren will sie es einer Freundin erzählt haben und mit 18 ihren Eltern. Grund sei gewesen, dass sie sonst, scheinbar über ein Hobby, wieder Kontakt zu ihm bekommen hätte. Weil sie nicht wollte, dass es im Ort bekannt wird, sei sie später sogar weggezogen.
Opfer schämt sich und schweigt
Ein anderes mutmaßliches Opfer konnte sich weiteren Taten offenbar nicht durch ein Abholen entziehen. Der Angeklagte sei mit ihrer Mutter liiert gewesen. Gemocht habe sie ihn von Anfang an nicht, soll sie bei der Polizei ausgesagt haben.
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Als es im Kindesalter anfing, habe sie die Handlungen nicht verstanden. Später habe sie sich geschämt und nichts gesagt, berichtete eine Polizeibeamtin aus der Aussage dieser Nebenklägerin. Geendet sei es, „als ihre Mutter ihn rausgeschmissen hat“. Zuvor soll die Mutter über eine Freundin von den Tatvorwürfen erfahren haben.
Die Kriminalhauptkommissarin suchte den Mann nach Zeugenhinweisen, offenbar nicht von den Geschädigten, zu Hause auf. Er habe sich erst anwaltlichen Rat holen wollen, sei dann mit seinem Therapeuten zur Aussage gekommen. Scheinbar liegt dies schon Jahre zurück. Anklage wurde erst im Mai 2025 erhoben. Am heutigen Freitag könnte das Urteil verkündet werden.