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TAGEBLATT-Zugabe

TKoalitionsgespräche in Berlin: Ein Buxtehuder sitzt mit am Tisch

Prominenter erster Gast auf der Bank gegen Rassismus in Buxtehude: Der Europaparlamentarier Tiemo Wölken (SPD) nimmt auf der von der Awo initiierten Sitzgelegenheit am Genslerweg Platz.

Der SPD-Europa-Abgeordnete Tiemo Wölken (39) gehört die Verhandlungs-AG Digitales in Berlin an. Foto: Sulzyk

Heute in der Zugabe: neue Wahlkreise, die große Politik in Berlin und die kleine vor Ort. Dort sorgt derzeit die Linke für Furore.

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Von Karsten Wisser,
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Von Anping Richter
Samstag, 15.03.2025, 13:15 Uhr

Landkreis. Mehr als 250 Politikerinnen und Politiker von CDU, CSU und SPD verhandeln im Bund über eine schwarz-rote Koalition. Auch ein Buxtehuder ist dabei: Der SPD-Europa-Abgeordnete Tiemo Wölken (39) ist bei der Arbeitsgruppe Digitales mit von der Partie.

Wölken ist in Buxtehude aufgewachsen und hat sein Abitur an der Halepaghen-Schule gemacht, lebt in Osnabrück, arbeitet in Brüssel und verhandelt in Berlin die Zukunft der Republik.

Linke im Kreis Stade legen kräftig zu

Verschiebungen gibt es zurzeit einige in der politischen Landschaft. Zum Beispiel bei der Linken im Kreis Stade. Die hat, wie kürzlich berichtet, innerhalb von einem Jahr von 50 auf 120 Mitglieder tüchtig zugelegt. Doch das war im Februar.

Zurzeit müssen Informationen dazu ständig aktualisiert werden, denn inzwischen sind es 158, weshalb ein Artikel über eine Veranstaltung korrigiert werden musste. Das war allerdings vor einer Woche. Wer weiß, wo sie heute stehen?

Ebenfalls korrigiert wurde, dass Peter Exner als Kreisvorsitzender der Linken bezeichnet wurde. Aber vielleicht ist auch das bald überholt: Sonnabend stehen bei der Kreismitgliederversammlung Neuwahlen an. Und was nicht ist, kann ja noch werden. Sagt Exner.

Wird es bei Landtags- und Bundestagswahl neue Wahlkreise geben?

Zurück zu höheren politischen Ebenen. Müssen sich die Wähler im Landkreis Stade an neue Wahlkreise gewöhnen? Die für den Landtag und vielleicht auch für den Bundestag müssen nämlich neu zugeschnitten werden. Grund ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg. Dieser hatte in einem die Wahl zum Landtag 2022 betreffenden Wahlprüfungsverfahren festgestellt, dass die Einteilung der Wahlkreise gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstößt.

Konkret: Es gab erhebliche Unterschiede bei der Größe der Wahlkreise in Bezug auf die Wahlberechtigten. Die Wahlkreise sollten aber möglichst gleich groß sein, damit jeder Stimme ein annähernd gleiches Gewicht auch im Verhältnis zu den in anderen Wahlkreisen abgegebenen Stimmen zukommt.

In zwei Wahlkreisen lag die Abweichung über der absoluten Höchstgrenze. In 30 weiteren Wahlkreisen wich die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 15 Prozent vom Durchschnittswert ab. Anders ausgedrückt: Diese 32 Wahlkreise waren deutlich zu groß im Vergleich mit den anderen. Der Landtag ist verpflichtet, das bis zur nächsten regulären Landtagswahl 2027 zu reparieren.

Werden diese Kriterien auf die niedersächsischen Bundestagswahlkreise angewandt, braucht es auch dort neue Zuschnitte. Die Größe von 9 der 30 Wahlkreise weicht stark vom Durchschnittswert ab. Die Wahlkreise in der Region sind weder beim Landtag noch beim Bundestag betroffen. Die Gefahr, dass es aufgrund von Verschiebungen zu Veränderungen kommt, ist aber vorhanden.

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