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Landgericht Stade

TKokain fürs Partyvolk: Prozess um mutmaßliche Drogenbande beginnt mit viel Kritik

Die Drogen, insbesondere Kokain und Amphetamine, sollen aus einem Zelt heraus verkauft worden sein, das von den Blicken der Festivalteilnehmer abgeschirmt war.

Die Drogen, insbesondere Kokain und Amphetamine, sollen aus einem Zelt heraus verkauft worden sein, das von den Blicken der Festivalteilnehmer abgeschirmt war. Foto: Christian Charisius/dpa

Sie sollen ihre Drogen auf Festivals verkauft und so mehr als 300.000 Euro umgesetzt haben. Zum Prozessauftakt gegen acht Angeklagte in Stade gab es erste Scharmützel. Geständnisse könnte es nur unter einer Bedingung geben.

Von Silvia Dammer Mittwoch, 28.02.2024, 16:30 Uhr

Stade. In der Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft den acht Angeklagten im Alter zwischen 22 und 75 Jahren vor, sich zu einer Bande zusammengeschlossen und zwischen Juli und September 2023 auf den Festivals Hive (Gräfenhainichen/Sachsen-Anhalt), Camacavum (Kritzow/Mecklenburg-Vorpommern) und Wonderland (Stemwede-Wehdem/Nordrhein-Westfalen) Drogen, insbesondere Kokain und Amphetamine, verkauft zu haben.

Dabei soll der inhaftierte Hauptangeklagte (32) von seinem Wohnort in Kutenholz die Betäubungsmittel und Fahrzeuge beschafft sowie die An- und Abreise zu den Festivals organisiert haben.

Die Drogen sollen aus einem Zelt heraus verkauft worden sein, das von den Blicken der Festivalteilnehmer abgeschirmt war. Einige der angeklagten Verkäufer sollen sich auch mit Bauchtaschen voller Drogen unter das Partyvolk gemischt und dort ihre Geschäfte gemacht haben. Dabei sollen sie auch Drogen an verdeckte Ermittler verkauft haben.

Einnahmen von mehr als 300.000 Euro durch Drogenverkauf

Die 32 Jahre alte Lebensgefährtin des Hauptangeklagten soll ihm für die Lagerung der Betäubungsmittel und des Verkaufserlöses auf den Festivals ihren Wohnwagen und weitere von ihr angemietete Fahrzeuge zur Verfügung gestellt haben.

Ein 75 Jahre alter Angeklagter soll mit seinem Wohnwagen Betäubungsmittel zu den Festivals transportiert haben. Außerdem soll er gewusst haben, dass der Wohnwagen auch zur Lagerung von Betäubungsmitteln bei den Festivals genutzt wurde.

Den Verkauf der Drogen auf den Festivals sollen die weiteren fünf Angeklagten übernommen haben. Einer dieser Angeklagten soll zudem sein Wohnmobil zur Lagerung des Vorrats bei den Festivals zur Verfügung gestellt haben. Insgesamt sollen die Angeklagten durch den Drogenverkauf einen Verkaufserlös von mehr als 300.000 Euro erlangt haben.

Eine zweite Anklageschrift warf dem Hauptangeklagten 32-Jährigen 26 Drogenbeschaffungsdelikte vor, die er im Jahr 2020 begangen haben soll.

Prozess um mutmaßliche Drogenbande: Verteidiger kritisieren Anklageschrift

Nach Verlesung der Anklageschrift äußerten die Verteidiger des Hauptangeklagten und anderer Angeklagter Kritik an fehlenden Wertstoffgutachten zu den beschlagnahmten Drogen sowie an falschen Ortsangaben zu einem Festival. Ein Rechtsanwalt bemängelte zudem, dass die Annahme, die Angeklagten hätten sich zum bandenmäßigen Handel verabredet, auf bloßen Vermutungen beruhe und nicht durch Beweise gestützt sei.

Die Anklage wegen bandenmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stellt ein entscheidendes Kriterium für eine mögliche Verurteilung dar, da dadurch ein deutlich höherer Strafrahmen droht - und Bewährungsstrafen unwahrscheinlich sind. Die Verteidigung aller Angeklagten zeigte sich grundsätzlich für Verständigungsgespräche mit der 1. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Paarmann bereit. Ein Verteidiger deutete an: Wenn der schwerwiegende Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens fallengelassen würde, würde sich sein Mandant geständig zeigen.

Für den nächsten Verhandlungstag am 5. März wird die Kammer Verständigungsvorschläge unterbreiten, bevor die Kammer mit der Vernehmung der verdeckten Ermittler in die Beweisaufnahme eintritt. Auch das beanstandete fehlende Wertstoffgutachten soll dann vorliegen.

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