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Prozess

TKranenburger Reichsbürger liefert skurrilen Auftritt vor Gericht

Weil er ohne Führerschein am Steuer saß, ist ein 41 Jahre alter Reichsbürger am Amtsgericht Otterndorf verurteilt worden.

Weil er ohne Führerschein am Steuer saß, ist ein 41 Jahre alter Reichsbürger am Amtsgericht Otterndorf verurteilt worden. Foto: Mangels

Er lebt in einer bizarren Parallelwelt, erkennt die deutschen Gesetze nicht an und zeigt keinerlei Reue: Das Amtsgericht Otterndorf hat am Donnerstag einen sogenannten Reichsbürger verurteilt.

Von Christian Mangels Freitag, 14.03.2025, 08:00 Uhr

Kranenburg. Ein kurzer Tumult gleich zu Beginn der Verhandlung. Der 41-jährige Angeklagte weigert sich, Platz zu nehmen und die Tür hinter sich zu schließen. Er verfolgt den Prozess komplett im Stehen. Einen Verteidiger hat er nicht dabei. In der Hand hält er unzählige eng beschriebene Papierseiten. Gefragt nach seinen Personalien, sagt er, er sei „der lebendige Mann Thomas“ (Vorname von der Redaktion geändert). Er wird von vier Männern begleitet, die im Zuschauerraum Platz nehmen und am Anfang für Unruhe sorgen. Zwei von ihnen machen während der gesamten Verhandlung eifrig Notizen.

Die Straftat, die dem Mann aus Kranenburg zur Last gelegt wird, ist schnell erzählt: Er wurde im Mai 2024 in Hechthausen von der Polizei ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt. Ein Fahrverbot hatte er bereits seit Oktober 2023. Doch der Forderung, den Führerschein abzugeben, ist er nie nachgekommen.

Richterin weist den Angeklagten in seine Schranken

Noch bevor der Staatsanwalt die Anklage verliest, will der 41-Jährige von Richterin Sabine Deutschmann wissen, mit welcher Gerichtsbarkeit er es hier überhaupt zu tun habe. Mit einem Staatsgericht? Oder womöglich mit einem Standgericht? Die Richterin lässt sich auf keine Diskussion ein und weist den redefreudigen Mann in seine Schranken. Sie ignoriert auch seine respektlosen Äußerungen wie „Das ist absolut lächerlich“ oder „Die Inkompetenz der Richter“.

Der Kranenburger zählt sich zu der sogenannten BAR-Gilde (British Accreditation Registry) und sieht sich als „public official“ (öffentlicher Bediensteter) seiner Vereinigung immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für seine Handlungen. Nach der Anklageverlesung trägt er zwölf „Widerlegungen“ vor und bezieht sich dabei immer wieder auf Stellen in der Bibel - von Mose und Matthäus bis Lukas und Philipper. Zur konkreten Tat äußert er sich nicht.

Der Begriff fällt zwar nicht, aber der 41-Jährige lässt sich ohne Zweifel der sogenannten Reichsbürger-Szene zuordnen. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Sie weigern sich, amtliche Bescheide und Bußgelder zu befolgen und Steuern zu zahlen. Die Bewegung wird inzwischen bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Immer wieder begehen Anhänger der Szene Straftaten. Sie ziehen die Legitimation der Gerichte in Zweifel.

So auch der Angeklagte. Das Urteil, das er vom Gericht zu hören bekommt, lehnt er ab und bewertet es mit den Worten: „Das ist schwachsinnig, was Sie hier machen.“ Der Mann wird zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (30 Tagessätze à 60 Euro) und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, keinerlei Unrechtsbewusstsein zu haben.

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