TLandgericht Stade: Rentnerin zu Freiheitsstrafe verurteilt
Eine 78-jährige aus Cuxhaven musste sich am Landgericht Stade wegen Vermögensverheimlichungen verantworten. Foto: Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa
Eine 77-Jährige aus Cuxhaven musste sich wegen Vermögensverheimlichungen im Insolvenzverfahren verantworten. Die Angeklagte blieb bis zum Schluss uneinsichtig.
Stade. Mit 40 Minuten Verspätung betrat die Angeklagte am Donnerstag den Gerichtssaal. Der Gefangenentransport hatte sich im Stau befunden. Ruhig nahm die Seniorin am Tisch ihrer Verteidiger Platz. Der Frau, die derzeit in Haft ist, werden schwerer Betrug und Bankrott vorgeworfen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2020 soll sie während eines laufenden Insolvenzverfahrens Konten und Vermögenswerte verschwiegen haben. Laut der Anklage sollen sich auf zwei dieser Konten mehr als 350.000 Euro befunden haben - Geld, das sie offenbar für ihre private Lebensführung verwendet hatte, darunter für Tierarztrechnungen, Kleidung und Essen.
Angeklagte bis zum Urteil uneinsichtig
Im Verlauf der Verhandlung wurden Kontoauszüge ausgewertet und Zeugen gehört. Der Insolvenzverwalter berichtete, dass er erst nach und nach erkannte, dass Einkünfte von der Angeklagten verschwiegen wurden. Die Zusammenarbeit mit der Seniorin sei äußerst schwierig gewesen: Sie habe mehrfach ihre Adresse geändert, sei teilweise im Ausland gemeldet gewesen und nur per Fax erreichbar gewesen.
Für Aufsehen sorgte auch das Verhalten der Angeklagten im Gerichtssaal. Mehrmals unterbrach sie die Aussagen der Zeugen mit eigenen Kommentaren. Zwar hatte sie das Recht, den Zeugen Fragen zu stellen, doch nutzte sie diese Gelegenheit häufig, um ihre eigene Sichtweise ausführlich darzustellen. Dies führte mehrfach zu Ermahnungen durch den Vorsitzenden Richter, der sie darauf hinwies, dass sie Fragen stellen und keine Diskussionen führen solle.
Einigkeit bei Richter und Staatsanwaltschaft
Auch in der letzten Sitzung zeigte sich die Angeklagte bis zur Schließung der Beweisaufnahme uneinsichtig. Mit einem ihrer Verteidiger sprach sie kein Wort - es soll ein Zerwürfnis zwischen den beiden gegeben haben. Mit dem anderen Verteidiger hingegen schrieb sie immer wieder Nachrichten auf ein Blatt Papier. Für den Vorsitzenden Richter Tomczak und die Staatsanwaltschaft war der Fall jedoch eindeutig: Die Beweise und Zeugenaussagen stützten die Anklage.
Die Staatsanwaltschaft hielt an den Vorwürfen fest und argumentierte, dass die Höhe des verheimlichten Vermögens beim Bankrott strafschärfend zu werten sei. Strafmildernd wirkte sich jedoch aus, dass die Taten bereits lange zurückliegen, die Angeklagte während des Verfahrens in Untersuchungshaft war und bisher nicht vorbestraft war - abgesehen von einer früheren Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in Cuxhaven, für die sie 200 Tagessätze zu je 150 Euro erhalten hatte.
Insolvenzverfahren
T Landgericht Stade: 77-Jährige soll Vermögen verheimlicht haben
Dennoch sei eine „gewisse kriminelle Energie“ bei der Angeklagten vorhanden, was eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten rechtfertige, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem, dass 350.000 Euro eingezogen werden sollten.
Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafe
Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Taten schon lange zurücklägen und die mittlerweile 78-Jährige von ihrer Haftstrafe sichtbar beeindruckt sei. Sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem sollte geprüft werden, ob bestimmte Zahlungen, wie etwa Pflegegelder, vom eingezogenen Betrag abgezogen werden könnten.
Das Urteil: Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie trägt zudem die Kosten des Verfahrens, und es wird ein Betrag von 300.000 Euro eingezogen. Besonders brisant: Drei Jahre lang hatte sich die Angeklagte dem Haftbefehl entzogen und hielt sich in der Schweiz auf. Ihre Festnahme erfolgte schließlich bei einem Behördengang in Deutschland.