Zähl Pixel
Wichtige Neuerung

Was sich bei Bauanträgen im Landkreis Stade 2024 ändert

Papierberge soll es in den Bauämtern nicht mehr geben.

Papierberge soll es in den Bauämtern nicht mehr geben. Foto: dpa

Zum Jahreswechsel wird es ernst: Bauanträge werden ab Januar nur noch digital angenommen - über das Serviceportal auf der Landkreis-Internetseite oder auf einem Datenträger. Was Bürger wissen müssen.

Von Redaktion Freitag, 29.12.2023, 08:50 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Landkreis. Mit den Änderungen der Niedersächsischen Landesbauordnung und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung erfolgte zum Jahresbeginn 2022 eine Modernisierung des Gesetzes. Die elektronische Antragstellung ist seitdem der Regelfall. Zwei Jahre lang gab es im Rahmen einer Übergangslösung die Möglichkeit, auch weiterhin Papieranträge einzureichen. Damit ist jetzt Schluss.

Längst wurde die Prüfung der Bauanträge im Landkreis Stade auf die digitale Sachbearbeitung umgestellt. „Wir bieten den Antragstellern mit der digitalen Bearbeitung einen wesentlich besseren Service“, sagt die Leiterin des Amts Bauen und Wohnen, Annette Krispin, in der Kreisverwaltung für den Bereich Bauordnung verantwortlich.

Betroffen sind unter anderem Abbruchanzeigen, Mitteilungsverfahren, Bauvoranfragen, Bauanträge sowie Abweichungs-, Ausnahme- und Befreiungsanträge.

Die Leiterin des Amtes Bauen und Wohnen, Annette Krispin, setzt auf Digitalisierung bei Baugenehmigungsverfahren.

Die Leiterin des Amtes Bauen und Wohnen, Annette Krispin, setzt auf Digitalisierung bei Baugenehmigungsverfahren. Foto: Landkreis/Beneke

Wie Anträge elektronisch eingereicht werden

So funktioniert’s: Um Bauanträge elektronisch über das Serviceportal des Landkreises Stade einreichen zu können, muss der Entwurfsverfasser ein Nutzerkonto zur einmaligen Authentifizierung anlegen. Mit dem Nutzerkonto, das in Niedersachsen als Servicekonto bezeichnet wird, kann eine bundesweit einheitliche Identifizierung vorgenommen werden. Über das Serviceportal des Landkreises kann sich jeder Bürger ein kostenloses Servicekonto oder Servicekonto Plus anlegen.

Die Basisregistrierung kann zunächst über Nutzername und Passwort erfolgen, bei der allerdings keine Identifizierung stattfindet. Damit reicht die Basisregistrierung nicht zur Nutzung aller Online-Verwaltungsleistungen, zu denen auch die elektronische Bauantragsstellung gehört, aus. Dagegen kann mit dem Servicekonto Plus eine eindeutige Identifizierung vorgenommen werden. Hier erfolgt die Registrierung mit einem elektronischen Identitätsnachweis wie der eID-Funktion des Personalausweises und einem Lesegerät, zum Beispiel einem NFC-fähigen Smartphone und der Ausweis-App-2.

Elektronische Signatur ist notwendig

Nach der Registrierung kann der Entwurfsverfasser über das Servicekonto Plus jederzeit Bauanträge elektronisch einreichen. Grundsätzlich müssen die übermittelten Bauvorlagen von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person mit einer qualifizie-rten elektronischen Signatur versehen sein. Werden die Bauvorlagen allerdings über ein eigenes Nutzerkonto übermittelt, muss der Entwurfsverfasser seine eigenen Bauvorlagen nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren, da die Verifizierung seiner Person über den Log-in des Nutzerkontos sichergestellt ist.

Datenträger werden weiter akzeptiert

Das Amt Bauen und Wohnen akzeptiert auch weiterhin per Datenträger (zum Beispiel CD-Rom oder USB-Stick) eingesandte Anträge, diese müssen aber zwingend über eine elektronisch qualifizierte Signatur verfügen.

Weitere Informationen finden Planer und Architekten unter anderem im Deutschen Architektenblatt (Ausgabe 12/2023) in einem Artikel von Syndikus-Rechtsanwalt Markus Prause, dem Justiziar der Architektenkammer.

  • Amtliche Verkündungen in Niedersachsen im neuen Jahr nur noch digital

Im neuen Jahr werden amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen nur noch digital veröffentlicht. Ab dem 1. Januar lösen elektronische Fassungen die bisherigen aus Papier ab. Das Land erhofft sich dadurch etwa einen leichteren Zugang zu den amtlichen Inhalten.

Die elektronischen Verkündungen werden auf der Internetseite www.verkuendung-niedersachsen.de kostenfrei abrufbar sein.

Lesen Sie auch

Mit der Umstellung auf die elektronische Verkündung tritt Niedersachsen an die Seite des Bundes und der Länder Brandenburg, Bremen und Saarland, die bereits auf eine elektronische Verkündung umgestellt haben, sowie der Länder Hessen und Baden-Württemberg, die ihren Verkündungsprozess ebenfalls zum 1. Januar 2024 umstellen. (sal)

Weitere Artikel