TLandwirt poltert im Gerichtssaal - Schwere Vorwürfe
Vor dem Otterndorfer Amtsgericht wurde der Fall eines 63-jährigen Landwirts verhandelt, der sich nicht um seine Tiere gekümmert haben soll. Foto: Puchner/dpa
Uneinsichtig und laut: Nicht zum ersten Mal musste sich ein 63-Jähriger aus Otterndorf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Es wurde turbulent.
Otterndorf. Dem 63-jährigen Landwirt warf die Staatsanwaltschaft vor, dass er im Zeitraum von März bis Juni 2023 mehreren Tieren „wissentlich und willentlich“ Leid zugefügt haben soll. Darunter mehrere Rinder und Schafe. „Eine Kuh lahmte stark und hatte einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand. Auch ein Bulle litt unter „Lahmheit, Verschmutzung und Schwellungen“, begann der Staatsanwalt die Verlesung der Anklageschrift.
Hinzu komme noch ein hochträchtiges und verendetes Schaf, das schlecht ernährt gewesen sein soll und vermutlich einen Parasiten gehabt habe. Bei einem weiteren Tier, das ebenfalls gestorben sei, habe es sich um ein weibliches Rind gehandelt (unterernährt und Magen-Darm-Parasit). Als der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äußerte, wurde es laut im Gerichtssaal.
Landwirt wirkt genervt und uneinsichtig
Der 63-jährige Otterndorfer war aufgebracht. Laut und energisch wandte er sich an das Gericht: „Warum ist der Amtstierarzt nicht hier? Er war letztes Mal schon geladen und ist nicht erschienen.“ Richterin Sabine Deutschmann reagierte gelassen und erwiderte, dass sie „Zeugen nur dann einlädt, wenn sie wirklich gebraucht werden“. Denn jeder Zeuge verursache zusätzliche Kosten.
Der Angeklagte war weiterhin uneinsichtig. Er stellte es infrage, ob es wirklich seine Schafe waren, die bei der Tierkörperbeseitigung untersucht wurden. Immer wieder unterbrach er Richterin Deutschmann während der Verhandlung - auch, als er gar nicht hätte reden dürfen. „In dem Schreiben des Staatsanwalts steht, dass die untersuchten Schafe keine Ohrmarken trugen. Meine Tiere haben aber alle Ohrmarken“, sagte der Landwirt.
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Auch die Kuh habe kein Leid ertragen. Diese sei „normal geschlachtet“ worden. „Wäre das Tier krank oder verletzt gewesen, hätte es gar nicht geschlachtet werden dürfen. Das ist verboten“, erklärte der 63-Jährige. Die Kuh habe sich erholt, genauso wie der Bulle. Als der Haustierarzt des Otterndorfers in den Zeugenstand gerufen wurde, war dieser sich nicht mehr sicher, in welchem Zustand sich die Tiere in dem genannten Zeitraum befanden hatten.
Die Tiere müssen sich schonen, um sich zu erholen
Der Tierarzt erklärte dem Gericht, dass sich die Tiere bei Lahmheit oder ähnlichen Krankheiten erholen können, wenn sie ihre Beine schonen. „Dafür ist hohes Stroh in einer gesonderten Box am besten geeignet. Im Sommer können sie auch auf der Weide stehen. Diese ist ebenfalls weich und die Kühe können sich hinlegen“, so der Cuxhavener.
„Es steht aber die Frage im Raum, ob sich die Tiere innerhalb von drei Monaten erholen und zum Schlachter gebracht werden können“, sagte Deutschmann. Daraufhin wurde der Tierarzt laut und energisch. Er meinte, dass der Hof des Angeklagten in die Jahre gekommen und unaufgeräumt sei. Doch der Landwirt kümmere sich um seine Tiere und es sei „bei der Tierhaltung eben nicht ausgeschlossen, dass auch mal ein Tier stirbt“, gab der Cuxhavener zu bedenken. Außerdem sehe man von außen nicht direkt, ob ein Tier einen Parasiten habe. Doch bis ein Tier in diesem Zustand verhungere, dauere es länger. Das spreche laut Gericht dafür, dass der Landwirt seine Tiere über einen längeren Zeitraum leiden ließ. Für mehr Klarheit sorgte eine Amtstierärztin des Landkreises Cuxhaven.
Fotos und Videos sorgen für Aufklärung
Das Veterinäramt hat nach eigenen Angaben zwei Kontrollen auf dem Hof des 63-Jährigen durchgeführt. Die Tiere seien bereits bei der ersten Kontrolle auffällig gewesen. „Wir waren dann etwa drei Monate später für eine weitere Kontrolle da und es hatte sich nichts getan. Die Tiere wurden nicht behandelt - jedenfalls gibt es dafür keine Belege“, erinnerte sich eine 40-jährige Amtstierärztin. Das Gericht schaute sich Fotos und Videos des Hofes an, die das Veterinäramt aufgenommen hatte.
Auf diesen war deutlich zu erkennen, dass das Fell der betroffenen Tiere struppig war und sie Probleme beim Aufstehen/Hinlegen hatten. „Sie hätten separiert werden müssen, um sich zu erholen, das ist nicht geschehen“, sagte die Amtstierärztin. Der Angeklagte rechtfertigte sich immer wieder und war sichtlich aufgebracht. Wiederholt redete er dazwischen und versuchte, das Gericht von seiner vermeintlichen Unschuld zu überzeugen.
Jedoch sprachen die Beweise gegen den Landwirt. Ob die untersuchten Schafe dem 63-Jährigen gehören, konnte übrigens nicht geklärt werden. Daher wurden diese Tiere beim Urteil nicht berücksichtigt.
Wegen seiner Vorstrafen und der Tatsache, dass es gleich mehrere Tiere waren, um die sich der Angeklagte nicht gekümmert hatte, war das Urteil eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.