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TLiefern sich Fußballfans in Otterndorf einen illegalen Schlagabtausch?

Schmierereien tauchen in Otterndorf vermehrt in den letzten Wochen auf.

Schmierereien tauchen in Otterndorf vermehrt in den letzten Wochen auf. Foto: Lütt

In Otterndorf tauchen in letzter Zeit Farbschmierereien im Stadtbild auf. Die Stadtverwaltung geht rigoros dagegen vor. Es drohen empfindlichen Strafen.

Von Wiebke Kamp Dienstag, 15.10.2024, 13:30 Uhr

Otterndorf. In Otterndorf treten in den letzten Wochen vermehrt Schmierereien an öffentlichen und privaten Gebäuden sowie an Verteilerkästen auf. Es gibt das alte Sprichwort „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“, hier scheint es sich zu bewahrheiten. Stadtdirektor Frank Thielebeule ärgert sich über die Verschandelung des Stadtbildes.

Er findet: „Das geht so nicht weiter.“ Am Bahnhof, am Shalomhaus oder an zwei Gebäuden der Hadler Bau tauchten die Graffitis auf. „Gerade am Bahnhof ist das kein schöner Anblick, er ist doch schließlich unser Eingangstor in die Stadt.“

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In letzter Zeit seien allein 22 Meldungen seitens aufmerksamer Bürger erfolgt. Zuvor habe es zuletzt gehäuft Schmierereien mit pro-russischem Bezug zu Beginn des Ukraine-Krieges gegeben.

Ist das Kunst oder kann das weg?

Offenbar lieferten sich jetzt in Otterndorf Fußballfans ein Battle, das zulasten des Stadtbilds geht, so Thielebeules Vermutung. Abwechselnd werde in den Farben der Vereine Werder Bremen, Hamburger SV und auch St. Pauli gesprüht.

Am Bahnhof Otterndorf wollten sich offensichtlich Werder-Fans verewigen.

Am Bahnhof Otterndorf wollten sich offensichtlich Werder-Fans verewigen. Foto: Lütt

Und das falle keinesfalls unter die Kategorie Street-Art. „Kunstwerke sind das nicht“, findet der Stadtdirektor, der in der Sache kein Pardon kennt: „Jeder Vorfall kommt zur Anzeige wegen Sachbeschädigung und wir informieren auch Versorger wie EWE oder Telekom, wenn wir so etwas an ihrem Eigentum bemerken.“

Nicht nur, dass sich die Schmierereien negativ aufs Stadtbild auswirken, es sei auch teuer, sie von Reinigungsfirmen mit Spezialreinigern entfernen zu lassen. Dazu komme, dass dadurch das Mauerwerk in Mitleidenschaft gezogen wird.

Alle Sachbeschädigungen werden angezeigt

Ein Kavaliersdelikt ist das nicht, wenn man sich die rechtliche Lage anschaut: Mit entsprechender Genehmigung für die Fläche und die Örtlichkeit ist das Sprayen an sich nicht illegal. Ohne entsprechende Erlaubnis allerdings ist das Besprühen einer fremden Sache eine Sachbeschädigung gemäß Paragraf 303 Strafgesetzbuch.

Wegen Sachbeschädigung strafbar macht sich derjenige, der ohne Erlaubnis des Eigentümers eine Oberfläche besprüht, und dieser Farbauftrag nicht etwa durch den nächsten Regenguss wieder verschwindet. Der Versuch der Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar.

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Der Gesetzgeber sieht für Sachbeschädigung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Art und Weise sowie Umfang und Schwere der Sachbeschädigung entscheiden über das zu verhängende Strafmaß. Dazu kommen gegebenenfalls Schadensersatzforderungen, unabhängig von den strafrechtlichen Folgen.

„Besser die Spraydose in der Tasche lassen“ - diesen Appell richtet Thielebeule an diejenigen, die meist abends oder nachts im Schutz der Dunkelheit in Otterndorf am Werk sind. Auf frischer Tat erwischt wurde bisher noch keiner.

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