TLotterie-Mahnungen: Betrüger wollen mehr als 700 Euro von Seniorin erbeuten

Dieses betrügerische Mahnschreiben erhielt unsere Leserin. Sie möchte andere Menschen warnen und rät, ruhig zu bleiben. Foto: Hahn
Ein vermeintliches Inkassoschreiben fordert von einer Zevenerin die Zahlung von 290 Euro an ein Konto in Litauen. Nach intensiven Internetrecherchen entlarvt sie den Betrug.
Zeven. „Ich hoffe, ein paar andere Menschen damit zu schützen“, sagt die 65-jährige Zevenerin, die sich am Montag an die Redaktion wendet. Sie hält ein an sie adressiertes Mahnschreiben in der Hand. Was war passiert? Ein Inkassobüro mahnt in einem Schreiben vom 4. September die Zahlung eines „Vergleichsangebots“ von 290 Euro an ein Konto in Litauen an.
Frau G. sei Lotteriegebühren in Höhe von 719 Euro säumig. „Ich habe in der Vergangenheit tatsächlich Lotto gespielt und war daher zunächst etwas alarmiert“, schildert sie. Die Urheber des Schreibens machen Druck und setzen eine Frist von nur fünf Tagen.
Erster Anhaltspunkt ist die Schwarzliste der Verbraucherzentrale
Zunächst hatte die Seniorin versucht, bei dem angegebenen Inkassobüro anzurufen, doch sei dort stets besetzt gewesen. Zudem habe sie Internetrecherchen angestellt, ob dahinter ein Betrugsversuch stecken könne, denn sie sei sich sicher gewesen, immer alle Gebühren bezahlt zu haben und auch nie ein Mahnschreiben von der Lottogesellschaft erhalten zu haben.
Ihre Suche führte sie zur Schwarzliste der Verbraucherzentrale Brandenburg, die regelmäßig Kontonummern veröffentlicht, die mit Betrugsmaschen in Verbindung stehen. Zunächst stand die in dem an sie adressierten Brief genannte Bankverbindung nicht auf dieser Liste. „Ich habe dann jeden Tag erneut auf der Liste im Internet nachgesehen und einen Termin bei meinem Anwalt vereinbart.“ Die Zevenerin folgte also ihrem Instinkt.
Besonnenheit und Hartnäckigkeit führen sie zum Erfolg
„Am 10. September dann findet sich tatsächlich die Kontonummer auf der Schwarzliste der Verbraucherzentrale“, sagt sie. Ihr Anwalt habe ihr den Betrugsversuch bestätigt. Den Rat der Brandenburger Verbraucherzentrale habe er bekräftigt: Wer ein solches Mahnschreiben erhalte, reagiere am besten gar nicht darauf. Darunter falle auch jeglicher Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Inkassounternehmen.
Betrüger missbrauchen Adressen und echte Firmen
Die Betrüger nutzen teilweise auch den Namen real existierender Inkassounternehmen in missbräuchlicher Weise. In der Schwarzliste steht dazu: „Es kursieren gefälschte Zahlungsaufforderungen, in denen Daten des tatsächlich existierenden Unternehmens (...) verwendet werden.
(...) Die Zahlungen sollen auf Konten geleistet werden, die nicht dem echten Inkassounternehmen zuzuordnen sind.“
Bei Betrugsverdacht:
Wer ein dubioses Mahnschreiben erhält, reagiert am besten gar nicht darauf. Die im Text genannte Schwarzliste ist unter https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso abrufbar.
Der Branchenverband BDIU teilt mit: „Registrierte Inkassodienstleister müssen der zuständigen Behörde unter anderem nachweisen, dass sie das für den Forderungseinzug notwendige juristische Fachwissen besitzen, strafrechtlich unbescholten sind und mehrere Jahre praktische Inkasso-Erfahrung haben.“ Das Rechtsdienstleistungsregister ist einsehbar unter: Bundesjustizamt Registersuche.