TMal eben Artikel aus dem TAGEBLATT kopieren - das kann teuer werden
Cyclassics 2025. Foto: Jan Iso Jürgens.
Das tut richtig weh: 500 Euro muss ein Radsportler aus Harsefeld zahlen. Nur weil er einen Artikel aus dem TAGEBLATT auf seine Webseite gestellt hat. Nur?
Stade. Die Redaktion kennt die Anfragen von Vereinen, Unternehmen, Institutionen, Verbänden oder auch Privatpersonen: Ob sie einen Artikel aus dem TAGEBLATT für ihren Internet-Auftritt nutzen können. Die höfliche Anfrage wird normalerweise mit Ja beantwortet - bei deutlich sichtbarer Quellenangabe. Das ist wichtig, denn die Copyrights, die Rechte an Text und Bild, gehören dem Zeitungsverlag Krause mit Sitz in Stade. Er bringt das TAGEBLATT und tageblatt.de heraus.
Cyclassics-Bericht aus 2013 kostet jetzt richtig Geld
Artikel und Foto sind aufwendig produziert. Wer diese Dienstleistung nutzt, muss zahlen. Wer Berichte unerlaubt kopiert und veröffentlicht, muss mit einer Rechnung rechnen. Und die kann gesalzen ausfallen.
Zurück zu unserem Fall: Es geht um einen ziemlich alten Bericht aus dem August im Jahre 2013, der unserem Mann jetzt auf die Füße fällt. Er hatte einen Screenshot - immerhin mit TAGEBLATT-Quellenangabe - vom damaligen Artikel über das Radrennen Cyclassics in Hamburg und Umgebung online gestellt. Das war schon nicht ganz die feine englische Art, weil er dafür keine Erlaubnis hatte. Aber es kommt noch dicker.
In dem Text aus dem TAGEBLATT war mit einem Foto von der Deutschen Presse Agentur (dpa) gearbeitet worden, die auch unter Picture Alliance firmiert. Das macht den Fall besonders knifflig.
Das TAGEBLATT hat einen Vertrag mit der dpa, zahlt monatlich für die Leistungen der Agentur. Damit ist aber keinesfalls eine Freigabe für TAGEBLATT-Leserinnen oder -leser verbunden.
Kanzlei sucht im Netz nach schwarzen Schafen
Die dpa hat offenbar eine Kanzlei damit beauftragt, im Netz nach schwarzen Schafen zu suchen, also nach Internetseiten-Betreibern, die Urheberrechte verletzt haben. Sie wurde in Harsefeld fündig. Die Rechnung folgte prompt.
557,50 Euro soll der arme Mann jetzt zahlen. Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Schadenersatz 190 Euro, Dokumentationskosten 85 Euro, Rechtsanwalt 66,95 Euro, Auslagenpauschale 13,39 Euro und - jetzt kommt‘s - 202,16 Euro Zinsen. Weil der Artikel mit dem Foto seit 2013 genutzt wird.
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Verzweifelt und hilfesuchend wandte sich der Betroffene an die TAGEBLATT-Redaktion: Ob sie nicht im Nachhinein eine Erlaubnis erteilen könnte. Der Redaktion sind die Hände gebunden. Sie ist nicht Rechteinhaber der Fotos, sondern hat nur die Lizenz, sie abzudrucken oder online zu veröffentlichen. Auch die erhoffte „stillschweigende Erlaubnis“ als TAGEBLATT-Abonnent hilft ihm nicht weiter. Die gibt es grundsätzlich nicht. Und in diesem Fall mit dem dpa-Foto schon mal gar nicht.
Möge dieser Fall für alle anderen eine Warnung sein.
Lars Strüning
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