TVogelgrippe: Stallpflicht jetzt auch im Nachbarkreis
Sieben tot aufgefundene Kraniche sind bislang – Stand Mittwochmittag – im Landkreis Rotenburg positiv auf das aktuelle Vogelgrippe-Virus getestet worden. Ausbrüche in Zucht- und Mastbetrieben sind hier noch keine aufgetreten. Foto: Stefan Sauer/dpa
Wegen der grassierenden Vogelgrippe gibt es im Landkreis Rotenburg seit vergangener Woche einzelbetriebliche Anordnungen, um die Bestände zu schützen. Jetzt kommt die Stallpflicht.
Kreis Rotenburg. Immer mehr tote Kraniche würden auch im Landkreis Rotenburg gefunden. Insbesondere das Tister Bauernmoor und das Huvenhoopsmoor seien beliebte Rastquartiere für die Zugvögel auf ihrem Weg in den Süden.
Sieben verendete Kraniche seien bis Mittwoch vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg positiv auf die hochansteckende H5N1-Virusvariante HPAIV getestet worden.
Gefunden wurden die Vögel in Gnarrenburg, Tiste, Zeven, Stemmen, Gyhum, Selsingen und Oese. Klar sei aber schon jetzt: Die Vogelgrippe ist flächendeckend auch im Landkreis angekommen.
Wie in den Nachbarkreisen Stade, Harburg und Heidekreis werde es laut Wiedner ab Freitag auch in Rotenburg eine allgemeine Aufstallungspflicht für Betriebe ab 50 Tieren geben. Das berichtet die „Nordsee Zeitung“ am Donnerstagabend.
Für den Kreisveterinär ist das angesichts der aktuellen Situation erstmals seit vielen Jahren auch in der Region unumgänglich, wie er im Interview sagt.

Dr. Joachim Wiedner leitet das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg. Foto: Krüger
Wie beurteilen Sie die Vogelgrippe-Situation im Vergleich zu den Vorjahren?
Dieses Jahr ist es deutlich schlimmer. Wir sind in den vergangenen drei, vier Jahren mit nur ein paar positiven Tieren einigermaßen ungeschoren davongekommen. Aber dieses Jahr ist die Vogelgruppe flächendeckend in Deutschland mit dem Kranichzug überall verteilt.
Warum ist die Vogelgrippe jetzt gerade wieder ein Thema?
Weil jetzt die Zugvögel in ihre Winterquartiere fliegen, auf ganz festgelegten Routen nach Spanien und nach Nordafrika, und hier dann rasten. Da es ein anstrengender Flug ist, wissen sie, dass es in unseren Mooren schöne Rastgebiete gibt. Sie finden auf den Feldern reichlich Futter. Die Experten sagen, es sind bei weitem noch nicht alle Tiere durch, sodass wir erwarten, dass die Kurve noch weiter nach oben geht.
Wie hoch ist die Sterblichkeit bei infizierten Tieren?
Vom Friedrich-Löffler-Institut heißt es, dass 10 bis 15 Prozent der infizierten Kraniche verenden.
Kann ich infizierte Tiere noch essen?
Wenn Sie es mögen, ja. Dann aber bitte gut durchgegart. Bei über 70 Grad ist das Virus abgetötet. Aber das macht ja im Kopf was...
Oder anders gefragt: Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Wenn Sie einen toten Kranich angefasst haben, geht die Infektionsgefahr für den Menschen gegen Null. Man müsste schon eine sehr, sehr hohe Konzentration an Viren zu sich genommen haben. Wissenschaftlich gesehen gibt es natürlich ein minimales Restrisiko. Es hat schon Fälle gegeben, in denen Menschen sehr intensiven Kontakt hatten, die sich infiziert haben – das waren dann Mitarbeiter in positiven Betrieben. Das ist fast der negative „Sechser im Lotto“. Wenn ich mich sorgsam verhalte, wenn ich Kraniche im Tister Bauernmoor entdecke, die erkrankt sind, brauche ich keine Angst zu haben, dass ich mich infiziere. Deswegen muss die Botschaft der Behörde einfach sein: Es ist für den Menschen ungefährlich.
Wenn ich einen toten Kranich finde, was tue ich? Erstmal nicht anfassen! Das gilt natürlich für alle toten Tiere, weil man nie weiß, was mit dem Tier ist. Wenn Sie jetzt irgendwo ein totes Tier entdecken, brauchen wir die Meldung auch nicht mehr, weil wir wissen, die Seuche ist im Prinzip überall oder kann überall sein.
Wird es im Landkreis Rotenburg eine allgemeine Stallpflicht geben?
Wir werden wohl eine Aufstallungspflicht machen, weil der Virusdruck in der Natur sehr hoch ist. Man muss als privater Halter natürlich nicht die Anordnung abwarten. Die gewerblichen Betriebe halten ihre Tiere sowieso in Ställen, bis auf die Gänse. Für die wird es Ausnahmegenehmigungen geben müssen. Dann gibt es die Hühnermobile mit um die 300 Tieren. Die werden aufstallen müssen. Das Problem ist, dass das Virus oft trotzdem in die Ställe gelangt und wir Maßnahmen ergreifen müssen. Wir haben dann leider hohe Sterblichkeiten innerhalb dieser Nutzgeflügelhaltungen. Um das Tierleid zu verringern und zu verhindern, dass sich dort massenhaft Viren bilden können, werden diese Tierbestände dann getötet. Das gab es im Landkreis aber viele Jahre schon nicht mehr.
Wie kann ich mich als Privathalter von Hühnern schützen?
Kot ist das Medium, welches die höchsten Viruskonzentrationen hat. Und da kann ich natürlich, wenn ich einen Auslauf habe, das mit einer Folie oben abdecken, sodass der Kranich, der gerade über meine Geflügelhaltung fliegt, mein Terrain nicht verseucht. Zudem ist es wichtig, niemals mit den Schuhen, mit denen ich durch den Garten gelaufen bin, das Gehege zu betreten. Dafür bitte immer extra Schuhe verwenden. Natürlich sind Gummistiefel am sinnvollsten, die kann ich auch mal richtig abwaschen oder Desinfektionsmittel draufmachen.
Hinweis: Im Kreis Rotenburg wird die Stallpflicht früher eingeführt als ursprünglich angegeben. Wir haben den Startpunkt im Text korrigiert. (Stand 30.10.2025, 18.41 Uhr)