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Landgericht

TMesser-Prozess in Stade: „Sie sagte: Ich will noch nicht sterben“

Im Landgericht Stade wird ein versuchter Totschlag verhandelt.

Im Landgericht Stade wird ein versuchter Totschlag verhandelt. Foto: Vasel

Die Anklage lautet versuchter Totschlag. Im Messer-Prozess vor dem Stader Landgericht kamen nun die Nachbarn des Opfers zu Wort. Ihre Schilderungen waren bewegend.

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Von Susanne Helfferich
Freitag, 05.06.2026, 09:10 Uhr

Kehdingen. Seit Anfang Mai verhandelt die 4. Große Strafkammer diesen Fall, der sich in Kehdingen abspielte. Angeklagter (40) und Nebenklägerin (37) haben sich im Oktober 2025 auf einer Internetplattform kennengelernt und verstanden sich sehr schnell recht gut.

Doch plötzlich hörte der Angeklagte Stimmen. Die Beziehung endete am 30. Dezember vergangenen Jahres mit einer Messerattacke: Mit sieben Stichen stach der 40-Jährige auf seine Freundin ein. Dass sie überlebte, ist offensichtlich der schnellen Hilfe der Nachbarn zu verdanken, die nun vor Gericht aussagten.

Die 74-jährige Zeugin kann sich noch gut an den 30. Dezember erinnern. Sie hatte gegen 19.45 Uhr ihren Sohn verabschiedet und die Tür geschlossen, da hörte sie ein Böllern vor der Haustür. Als sie nachschaute, nahm sie aus Richtung Deich ein Wimmern wahr und sah einen Mann auf der Straße stehen, der dann weglief.

„Sie lag da und jammerte“, erzählt die Zeugin. Es habe einen Moment gedauert, bis sie realisiert habe, was passiert war: Dass ihre 37-jährige Nachbarin schwer verletzt auf der Straße lag und dringend Hilfe benötigte.

Flüchtiger wurde schnell gefunden

Ihr Mann und ein Feriengast brachten die junge Frau in ihr Haus, legten sie auf den Teppich. Während die Zeugin die 112 anrief, versuchte ihr Mann, mit Handtüchern die Blutung zu stillen. Es habe lange gedauert, bis Hilfe kam. Von 20 bis 2 Uhr kämpften die Rettungskräfte um das Leben der jungen Frau. Erfolgreich.

Die Nachbarn kannten den Mann nur flüchtig. Die 74-Jährige erzählte, dass sie den Eindruck gehabt habe, dass die beiden zusammengehörten, berichtete sie auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Reinecker. Das Auto habe öfter da gestanden und sie seien Hand in Hand spazieren gegangen.

Der Ehemann, der ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, bestätigte die Aussagen seiner Frau. „Wir haben alles getan, um ihr Leben zu retten“, erzählte er. „Sie lag da und sagte: Ich will noch nicht sterben.“ Er gab auch den Hinweis auf das Nummernschild des Autos. Kurze Zeit später wurde das Fahrzeug von der Polizei gefunden, der Angeklagte saß darin.

Nebenklägerin hatte Chatverlauf gelöscht

Weitere Zeugen wurden nicht gehört. Lorenz Hünnemeyer, Anwalt der Nebenklägerin, machte die Kammer darauf aufmerksam, dass auf einem Video zu sehen sei, dass die Lage der Schwerverletzten verändert worden sei. „Wie ist meine Mandantin dahin gekommen, von selbst hingekrabbelt ist sie nicht“, so der Jurist.

Auf Antrag der Verteidigerin Katrin Bartels wurde die Nebenklägerin zu einem Chatverlauf befragt. So wollte Bartels wissen, warum sie am 21. Dezember alle zuvor geschriebenen Chats mit ihrem Mandanten gelöscht habe. Weil sie die Beziehung beendet habe, so die Nebenklägerin. Bartels konfrontierte sie mit Chats, die danach geschrieben wurden. Ob sie eifersüchtig gewesen sei, fragte Bartels die Zeugin.

Keine eigenständige Persönlichkeitsstörung

Dr. Andreas Krusch, Oberarzt der Psychiatrischen Klinik in Lüneburg, begutachtete den Angeklagten. Danach habe die Kombination von Alkoholabhängigkeit und Kokaingebrauch zu einer psychotischen Störung geführt. Eine eigenständige Persönlichkeitsstörung bestehe nicht. Aber es gebe eine Verletzlichkeit und ein klammerndes Beziehungsverhalten, mitunter auch Aggression „in subjektiv bedrohlich erlebten Konfliktlagen“, so Krusch.

Der Psychiater empfahl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 StGB, mit einem Vorwegentzug nach § 67, Absatz 2 StGB. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 63 seien derzeit nicht gegeben.

Der Prozess wird am 9. Juni fortgesetzt.

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