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Mordprozess

TGetötete Schweizerin: Angeklagter beteuert in Stade seine Unschuld

Mordprozess nach einer Gewalttat in Otterndorf: Im Gerichtssaal verbirgt der neben seinem Anwalt sitzende Angeklagte sein Gesicht hinter einem Aktendeckel.

Mordprozess nach einer Gewalttat in Otterndorf: Im Gerichtssaal verbirgt der neben seinem Anwalt sitzende Angeklagte sein Gesicht hinter einem Aktendeckel. Foto: NZ/ Koppe

Ein 62 Jahre alter Mann aus Nordleda (Kreis Cuxhaven) soll eine vermögende Schweizerin aus Otterndorf getötet haben. Nun nahm der Angeklagte im Landgericht Stade zum ersten Mal Stellung.

Von Kai Koppe Donnerstag, 02.10.2025, 05:50 Uhr

Stade. Seine WhatsApp-Nachrichten seien unbeantwortet geblieben, vom Tod der Bekannten will er erst drei Tage später erfahren haben. Die Todesnachricht habe ihn tief erschüttert, beteuerte der Angeklagte jetzt in seiner Stellungnahme vor dem Landgericht Stade. An deren Ende unterstrich der 62-Jährige seine Unschuld: Er sei es nicht gewesen, der die sieben Jahre ältere Frau getötet hat.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie wirft dem Mann vor, im Oktober 2022 einen Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge begangen zu haben. Erstmals nahm der 62-Jährige, der seit Juli in Untersuchungshaft sitzt, zu den Anschuldigungen Stellung. In einem von seinem Anwalt vorgetragenen Bericht beschrieb er seine persönliche Situation. Es sei ihm hauptsächlich um das Wohl eines aus der Ehe mit seiner früh verstorbenen Frau hervorgegangenen Kindes gegangen. „Ich bin kein gewalttätiger Mensch“, bekräftigte der Beschuldigte außerdem. Auch habe er wenig auf „materielle Vorteile“ gegeben.

Mann räumt ein, mit dem Opfer eine Affäre gehabt zu haben

Er räumte ein, dass er mit dem Opfer eine Affäre hatte, die er vor seiner Lebensgefährtin verbarg. Mutmaßlich erfuhr die Familie erst im Zuge polizeilicher Maßnahmen von diesem Verhältnis, bei dessen Entstehung die Getötete eine aktive Rolle gespielt haben soll. So klingt es zumindest in den Worten des Beschuldigten, der mit der aus der Schweiz stammenden, erst vor wenigen Jahren nach Otterndorf übersiedelten Frau auf einem Parkplatz ins Gespräch gekommen war.

Der Angeklagte, der zeitweise als Berufskraftfahrer tätig war, soll „Frau B.“ dabei auf eine abgelaufene TÜV-Plakette hingewiesen haben. Worauf sich die Genannte revanchierte, indem sie ihre Zufallsbekanntschaft zum Kaffee („am Folgetag, an derselben Stelle“) einlud.

Offenbar blieb es nicht bei dieser einen Verabredung, es folgten weitere Dates: Motorradausfahrten auf der Maschine des Mannes, welche die Schweizerin sehr genossen haben soll. Treffen in der Doppelhaushälfte der Alleinstehenden, mehrmals in der Woche und zu unterschiedlichen Tageszeiten. Bei solchen Gelegenheiten sei man sich nähergekommen und auch miteinander intim geworden, räumte der Angeklagte ein, der aus Nordleda stammt. Nach seinen Worten einigte man sich dann aber darauf, die Liaison nicht auf sexueller, sondern auf einer rein freundschaftlichen Basis fortzuführen.

50 Gramm Feingold im Lenkradfach seines Pkw

Als es um die Frage ging, wie bestimmte Geldbeträge in seinen Besitz gelangt sind, sprach der zum Zeitpunkt der Tat erwerbslose 62-Jährige von „Freundschaftsdiensten“. 550 Euro soll ihm die Getötete für den Mofa-Führerschein seines Kindes überwiesen haben. 400 Schweizer Franken will er als Dank erhalten haben, nachdem er seiner Bekannten einen Safe verschafft hatte. Berührt von seiner Lebensgeschichte, habe ihm die Wahl-Otterndorferin finanziell helfen wollen, argumentierte der Beschuldigte – um zu erklären, wie 50 Gramm Feingold in Form eines sogenannten Tafelbarrens in das Lenkradfach seines Pkw gelangt waren.

Bei einer Hausdurchsuchung hatten Cuxhavener Polizisten sich nicht nur das Haus des Beschuldigten, sondern auch dessen Wagen vorgenommen. In besagtem Ablagefach waren neben dem Barren auch zwei Goldketten gefunden worden. Der Schmuck sei – darauf legte Strafverteidiger Reinhard Platzbecker großen Wert – allerdings kein Geschenk B.s an seinen Mandanten gewesen. Es handele sich vielmehr um Gegenstände, die von dessen Großmutter stammten.

Eine der fraglichen Ketten (im Schwurgerichtssaal wurden am Mittwoch Fotos von den Asservaten gezeigt) meinte ein ehemaliger Lebenspartner der Getöteten jedoch eindeutig als Schmuckstück des Opfers identifizieren zu können. Selbiges habe die Frau „Tag und Nacht getragen“. Der Prozess in Stade soll am 7. Oktober fortgesetzt werden.

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