TMordprozess: Das verrät der Gutachter über den Angeklagten aus Gyhum
Der Angeklagte wuchs mit einer älteren Schwester und seinen Eltern in Gyhum auf. Foto: Hilken
Fünfter Prozesstag gegen einen 34-jährigen Mann in Stade, der seine Lebensgefährtin vergewaltigt und brutal getötet haben soll. Es gibt Einblicke ins Privatleben.
Stade. Der Angeklagte aus Gyhum muss sich vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten verantworten, die sich in der Nacht zum 24. September 2025 ereignet haben.
Der Vormittag des fünften Verhandlungstages gehörte dem vom Gericht beauftragten psychiatrischen Gutachter. Der forensische Psychiater stützt seine Aussagen vor der Kammer auf Akten und Gespräche mit dem Beschuldigten, die in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde stattfanden.
Der Angeklagte wuchs mit einer älteren Schwester und seinen Eltern in Gyhum auf. Der Vater war berufsbedingt kaum zu Hause, soll dominant aufgetreten sein, zu Aggressivität geneigt haben und oft mit der Mutter in Streit geraten sein. Der Sohn sei dieser Atmosphäre entflohen, indem er sich oft beim Nachbarn aufgehalten habe.
Angestellt bei einem Landwirt
Als der berufliche Erfolg des Vaters zusehends ausblieb und sich Geldsorgen einstellten, habe er dem Alkohol zugesprochen, was die familiären Konflikte befördert habe. Der Beschuldigte habe sich dem zu entziehen versucht - bei den Nachbarn, im Sportverein, im Schützenverein, in der Feuerwehr.
Der Beschuldigte hat die Grundschule mit einer Ehrenrunde, die Orientierungsstufe und die Hauptschule absolviert und eine landwirtschaftliche Lehre abgeschlossen. Sein berufliches Auskommen fand der heute 34-Jährige zunächst bei einem Landwirt, dann in einem Tiefbau- und später in einem Entsorgungsbetrieb, bis er vor etwa acht Jahren wieder bei einem Landwirt Anstellung suchte.
Der Arbeitgeber, bei dem der Angeklagte im September 2025 in Lohn und Brot stand, attestiert ihm laut Gutachter, Zuverlässigkeit, Engagement und Pflichtbewusstsein an den Tag gelegt zu haben. Gleiches gilt im Hinblick auf die Tätigkeit in der Feuerwehr des Heimatortes.
Drei Konfliktfelder: Pferde, Alkohol und Arbeit
Vor der Beziehung mit dem späteren Opfer habe der Angeklagte Beziehungen zu anderen Frauen unterhalten, die aus unterschiedlichen Gründen einvernehmlich getrennt wurden. Ab 2022 habe die Beziehung zum späteren Opfer bestanden. Großen Raum hat in dieser Partnerschaft offenbar das Thema Pferd eingenommen. Sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Aufwand, den zunächst ein Pferd und später zwei Pferde des späteren Opfers forderten, haben wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Partnern und gegenseitigen Vorwürfen geführt, heißt es.
Belastungen sei die Beziehung darüber hinaus ausgesetzt gewesen, weil das spätere Opfer berufliche Probleme geplagt hätten und weil es seinem Partner dessen zuweilen übermäßigen Alkoholkonsum vorgehalten habe. Bis zur „angeblichen“, so der Gutachter, Trennung des Paares Anfang September 2025 habe sich ein zunehmend kompliziertes Verhältnis entwickelt.
Angeklagter gelegentlich reizbar
Diese angebliche Trennung ist laut Gutachter nicht konsequent vollzogen worden, da der Angeklagte und das spätere Opfer weiterhin Tisch und Bett teilten. „Eine ambivalente Situation“ für beide. Der Beschuldigte habe in der Hoffnung darauf, die Beziehung zu kitten, Wiederannäherungsversuche unternommen. Es sei zu gemeinsamen Ausflügen gekommen.
Zum Themenfeld Alkohol stellt der Gutachter fest, keine Anzeichen für eine Alkoholabhängigkeit festzustellen. Ebenso wenig psychische Störungen und kognitive Einschränkungen. Der Gutachter diagnostiziert vielmehr das „Konsummuster eines auf dem Dorf lebenden Mannes“. Und er attestiert dem Angeklagten, dazu zu neigen, eigene Interessen rigide zu vertreten, eigennützig und egoistisch zu agieren. Gleichwohl sei der Angeklagte sozial verträglich und angepasst erschienen, der gelegentlich „leicht verdrießlich“ und reizbar auftrete.
Kurzum: Der Angeklagte zeige keine krankhaften Prägungen und keine pathologischen Störungen. Der Gutachter sieht „kein Eignungskriterium für die Tat“ - mithin keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.
Gutachter im Gyhum-Mordprozess schildert: So will der Angeklagte den Tattag erlebt haben
Der vom Gericht beauftragte psychiatrische Gutachter zeichnet während der Verhandlung am Mittwochvormittag nach, wie der Angeklagte den Tattag erlebt haben will.
Der Start in den 23. September 2025 sei, so schildert es der Angeklagte dem Gutachter gegenüber, „Problembelastet“ gewesen. Die Pferde des späteren Opfers seien ausgebüxt und hätten eingefangen werden müssen. Dabei habe sich die Halterin eine Blessur zugezogen. Sie habe sich krank gemeldet und sei nicht zur Arbeit aufgebrochen. Der Angeklagte sei hingegen an seinem Arbeitsplatz erschienen.
Streit nach Feierabend: Verbale Auseinandersetzungen bei dem Paar aus Gyhum
Nach Feierabend sei es zu Hause zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagten wiederum zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen. Die 30-Jährige habe sich abends auf den Weg zum Stall gemacht und sei länger als üblich fort geblieben. Der 34-Jährige will daher ebenfalls am Stall erschienen sein. Als beide wieder im Haus waren, sei es erneut zum Streit unter ihnen gekommen.
Gyhum-Mordprozess: Hat die 30-jährige Partnerin mit einem Messer „herumgefuchtelt“?
Am späteren Abend seien beide ins Bett gegangen, hätten jedoch keine Ruhe gefunden und sich mit ihren Handys beschäftigt. In der Nacht sei das spätere Opfer aufgestanden und ins Erdgeschoss gegangen. Der Angeklagte will aufgewacht sein. Die 30-Jährige sei mit einem Messer in der Hand im Schlafzimmer erschienen, habe ihm die Worte an den Kopf geworfen, sie wolle ihn tot sehen, und habe mit dem Messer „rumgefuchtelt“. Es sei zwischen ihnen zu einer Rangelei gekommen. Der Angeklagte will verletzt worden sein.
Daran, was sich weiter im Schlafzimmer zugetragen habe, könne sich der Angeklagte nicht erinnern, gibt der Gutachter die Schilderung des 34-Jährigen ihm gegenüber wider. Ein Bruchstück der Erinnerung sei, dass der Angeklagte die 30-Jährige am Hals gepackt habe. Ein weiteres sei, dass er das Messer in der Hand gehalten habe, während die Mitbewohnerin am Boden gelegen habe.
Vorwurf der Vergewaltigung: Angeklagter aus Gyhum weist Anschuldigung zurück
Auf Nachfrage führt der Gutachter zudem aus, dass der Angeklagte ihm gegenüber den Vorwurf, er habe die 30-Jährige vergewaltigt, zurückgewiesen habe. Das spätere Opfer habe laut dem Angeklagten seit geraumer Zeit an einer Erkrankung im Genitalbereich laboriert. Infolgedessen sei es lange vor dem 23. September zu keinem Geschlechtsverkehr unter ihnen mehr gekommen.
„Er hat es aber nicht geschafft, ins Feuer zu gehen.“
Auch zum Scheunenbrand an der Gyhumer Königsallee, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, habe sich der 34-Jährige ihm gegenüber eingelassen, führt der Gutachter auf Nachfrage aus. Demnach will der 34-Jährige die Ereignisse, die sich zuvor im Wohnhaus zugetragen hatten, „bilanziert“ haben.
Er habe das Feuer gelegt, um seinem Leben ein Ende setzen zu wollen, will dann jedoch nicht in der Lage gewesen sein, „ins Feuer zu gehen“. Dann sei in ihm der Gedanke gereift, sich gemeinsam mit dem Opfer in der Doppelhaushälfte zu verbrennen. Davon will der 34-Jährige abgelassen haben, damit die Nachbarn in der Haushälfte nebenan nicht in Gefahr gerieten. Schließlich habe er seinen Cousin angerufen, so habe es ihm der Angeklagte gesagt, gibt der Gutachter zu Protokoll. Mit seinem Cousin ist der 34-Jährige in den frühen Morgenstunden des 24. September bei der Polizei in Zeven erschienen.
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