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Landgericht Stade

TNach Diebstählen in Wischhafen und Hemmoor: 39-Jähriger muss ins Gefängnis

Nach einer Diebestour in mehreren Gewerbeimmobilien geht es für einen 39-Jährigen in Gefängnis.

Nach einer Diebestour in mehreren Gewerbeimmobilien geht es für einen 39-Jährigen in Gefängnis. Foto: Hoppe/dpa

Vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Stade musste sich ein 39-jähriger Ungare wegen schweren Diebstahls verantworten. Er soll in mehrere Gewerbeimmobilien eingebrochen sein und Bargeld gestohlen haben.

Von Denice May Mittwoch, 14.02.2024, 09:30 Uhr

Stade. Eigentlich sollten sich Ende Januar beim ersten Verhandlungstermin vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Stade zwei Angeklagte wegen schweren Diebstahls und versuchten Diebstahls verantworten. Erschienen ist allerdings nur einer von ihnen. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, entschied die Kammer, das Verfahren abzutrennen und die Verhandlung einzig gegen den 39-jährigen Angeklagten fortzusetzen.

Einbruch in Bäckereien, Schwimmbad und Restaurant

Ihm wurde zur Last gelegt, zwischen Juli und August 2023 - also innerhalb weniger Tage - insgesamt zwölf Mal in Gewerbeimmobilien (Baumarkt, Restaurant, Autohaus, Schwimmbad in Otterndorf, Bäcker in Hemmoor, Bäcker und Blumengeschäft in Cadenberge, Wasserski-Anlage in Neuhaus, Bäcker in Hechthausen und Restaurant sowie Autohaus in Wischhafen) eingedrungen zu sein, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Sechs Mal davon sei es beim Versuch geblieben, in Objekte einzusteigen. Durch die Taten sollen er und der vorher Mitangeklagte insgesamt über 13.000 Euro erlangt haben.

Angeklagte gab einige Taten zu, andere Vorwürfe wies er zurück

Bei seinem letzten Einbruchdiebstahl gelang es der Polizei, den Täter auf frischer Tat zu ertappen. Ein Abgleich der Spuren und einzelner Videoaufzeichnungen habe ergeben, dass es sich bei den Einbrüchen um immer die gleichen Täter handeln soll. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen, äußerte sich allerdings am zweiten Verhandlungstag. Hier habe der Angeklagte sich teilweise eingelassen und einige Vorwürfe zurückgewiesen, hieß es von Petra Linzer, Richterin am Landgericht und Pressesprecherin.

Urteil: Drei Jahre und zehn Monate hinter Gittern

Nach Berücksichtigung weiterer Zeugenaussagen und Einführung weiterer Beweise, kam die Kammer nun zu einem Urteil. Der 39-jährige Angeklagte wurde wegen Diebstahls in zwölf Fällen - davon fünf versuchten Fällen - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung des Wertes, den der Angeklagte durch die Taten erlangt hat angeordnet. Dabei handelt es sich um rund 7.600 Euro. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

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