Neues Verbot: Das ändert sich 2025 beim Restmüll

Laut Innenministerium dürfen Textilien vom 1. Januar an nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Dass die Abfallgebühren zum 1. Januar im Landkreis Stade steigen, ist bekannt. Doch es ist nicht die einzige Neuerung. Der Kreis verschickt aktuell Briefe.
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Landkreis. Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Niedersachsen und Bremen neue Vorschriften zur Mülltrennung. Textilien wie Kleidung, Bettwäsche oder Handtücher dürfen dann nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Diese Änderung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und soll die Recyclingquote für Textilabfälle deutlich erhöhen.
Verbraucher müssen sich ab 2025 an die neuen Vorgaben halten: Beschädigte oder alte Textilien gehören künftig in Altkleidercontainer oder auf Recyclingstationen. Laut dem Niedersächsischen Umweltministerium reduziert dies die Belastung durch Deponien und Müllverbrennung erheblich.
Wie die Sammlung im Detail organisiert wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Kommunen.
Abfallberatungen der Landkreise sollen informieren und kontrollieren
In Bremen ist man auf die neuen Regeln gut vorbereitet. Die Stadtreinigung Bremen hat bereits 275 Containerstandplätze speziell für Textilabfälle eingerichtet. Zusätzlich können Bürger ihre Textilien bei Recycling- und Grünstationen abgeben. Um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen, führt die Stadtreinigung regelmäßige Analysen des Restmülls durch.
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Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit. Damit die Recyclingquote steigt, sind Bürger gefragt, sich an die Vorgaben zu halten. Um das Bewusstsein zu schärfen, soll die Abfallberatung in den Landkreisen verstärkt auf die korrekte Entsorgung von Textilien hinweisen.
Trotz aller Probleme mit den Altkleiderbergen betont der Fachverband Textilrecycling auf seiner Website, man sollte Altkleider nicht in den Restmüll geben, „um sowohl im In- als auch im Ausland Arbeitsplätze zu sichern und Ressourcen zu schützen“. Auch Greenpeace betont: Gebrauchte Kleidung an Kleidersammler zu spenden oder im Secondhand-Handel zu verkaufen, ist natürlich besser, als sie in den Hausmüll zu werfen. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) nennt als Ausnahme: Verschlissenes sollte über den Wertstoffhof entsorgt werden. Hier kann es sein, dass Gebühren fällig werden.
Abfallgebühren im Landkreis Stade steigen
Wie bereits berichtet, ändert der Landkreis Stade zum 1. Januar 2025 zudem seine Abfallgebühren, die Kosten für den Verbraucher steigen im Schnitt um 15 Prozent. Im Gegenzug fallen die Gebühren bei der Abgabe von Grünabfällen weg.
So steigt also die monatliche Benutzungsgebühr beispielsweise für die schwarze Tonne (Restmüll, 60 Liter, 14-täglich) um 16,2 Prozent auf 9,04 Euro. Bei der braunen Tonne (Biomüll) werden in Zukunft 5,21 Euro in Rechnung gestellt. Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt ab 2025 mit 225 Euro knapp 35 Euro mehr für die Grund- und Behältergebühr.
Der Landkreis wird zudem eine neue 40-Liter-Tonne für den Restmüll einführen.
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Landkreis verschickt derzeit Bescheide
Dieser Tage erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Stade zudem Informationen über die Abfallentsorgung und die -gebühren per Post ins Haus. Die Briefe werden derzeit verschickt. Darauf weist das Amt für Abfall- und Kreislaufwirtschaft hin.
Den Gebührenbescheiden ist der Abfuhrkalender beigefügt. Zusätzlich gibt es – wie in den Vorjahren – ein Informationsblatt über die Abfallentsorgung im Landkreis Stade mit den Öffnungszeiten der Abfallannahmestellen, den Terminen der Schadstoffmobiltouren 2025, einer Sperrmüllkarte sowie vier Wertgutscheinen für die Gelben Säcke.
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Was tun, wenn der Abfallkalender fehlt?
Damit auch diejenigen, die keinen Gebührenbescheid zugesendet bekommen und die Informationen nicht von ihren Hausverwaltungen oder Vermietern bekommen, eine Möglichkeit haben, an alle notwendigen Informationen zu kommen, werden ab Anfang Dezember auch gedruckte Exemplare der Information zur Abfallentsorgung im Kreishaus sowie in allen Rathäusern ausliegen.
Das Informationsblatt kann auch unter 04141/12 80 12 oder per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade.de beim Kundenservice der Abfallwirtschaft angefordert werden.
- Zusätzlich zu den Informationen in Papierform sind alle notwendigen Informationen auf der Internetseite der Abfallwirtschaft abfall.landkreis-stade.de sowie in der Abfall-App zu finden. Dort sind auch bereits die Abfuhrtermine für 2025 eingestellt.
- Die Wertgutscheine für Gelbe Säcke können auch weiterhin beim Recycling-Zentrum-Stade per E-Mail an die Adresse buergerservice@rzs-stade.de, oder über die Internetseite www.rzs-stade.de bestellt werden. (tip)