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Erneuerbare Energien

TPläne liegen vor: So soll die Windkraft im Landkreis verdoppelt werden

Die Landkreise haben die Vorgabe der Landesregierung, die Windkraftflächen deutlich zu vergrößern. Im Kreis Stade geht es um eine Verdoppelung.

Die Landkreise haben die Vorgabe der Landesregierung, die Windkraftflächen deutlich zu vergrößern. Im Kreis Stade geht es um eine Verdoppelung. Foto: Wisser

Das Regionale Raumordnungsprogramm legt die Grundlagen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis fest: Was sich bei der Windkraft ändert.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 04.09.2025, 05:50 Uhr

Buxtehude. Es klingt sperrig, ist aber von sehr großer Bedeutung für die Region: Die Stader Kreisverwaltung hat der Politik in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung einen Entwurf für eine Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vorgelegt.

Im Herbst soll der Entwurf öffentlich ausgelegt werden. Dann können unter anderem die Betroffenen sagen, was sie von den Plänen halten. Verbände, aber auch Firmen und Privatleute, haben die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen kundzutun.

Zwei Jahre Vorbereitung

Vorausgegangen sind in den vergangenen Monaten intensive Abstimmungen mit den Fraktionen des Kreistages sowie den Städten und Gemeinden. Die Vorbereitung dauerte zwei Jahre. Im Zentrum für die Menschen, gerade auf der Stader Geest und in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, steht der massive Ausbau der Windkraft.

Die neuen Gesetze wie das „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes und das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Landes zwingen den Landkreis, die Windkraftflächen zu verdoppeln.

Windkraft: Land schreibt Kreisen Ausweitung vor

Bis Ende 2027 müssen im Landkreis Stade 3425 Hektar - 2,84 Prozent der Kreisfläche - und bis Ende 2032 dann 4432 Hektar - 3,67 Prozent der Kreisfläche - für die Windkraft reserviert werden. Bisher sind es 1,78 Prozent der Kreisfläche. Für die Landkreise wird erstmals vom Land Niedersachsen per Gesetz vorgeschrieben, in welchem Umfang sie Flächen für Windenergie auszuweisen haben.

Um auf der sicheren Seite zu sein, wollte die Kreisverwaltung sogar vier Prozent oder 4830 Hektar ausweisen - das hat nicht funktioniert. „Aber weitere Flächen hätten wirklich wehgetan“, sagt Simon Grotthoff, Leiter für Planung, Klimaschutz und Kultur. Zusätzliche Flächen hätten entweder Naturschutzbelange oder die Menschen im Kreis stark beeinträchtigt.

Sechs Prozent der Kreisfläche in der letzten Prüfung

Die Kreisverwaltung hat in den vergangenen Monaten 48 Flächen genau geprüft und jetzt 31 davon empfohlen. Davor war das ganze Kreisgebiet unter die Lupe genommen worden. Große Teile wurden schon von vornherein ausgeschlossen. Sechs Prozent der Kreisfläche oder 7322 Hektar waren für eine genaue Prüfung übrig geblieben.

Windkraftanlagen auf der Stader Geest.

Windkraftanlagen auf der Stader Geest. Foto: Wisser

Trotz der Verdoppelung der Flächen für Windkraft werden die Abstände zur Wohnbebauung leicht erhöht. Bisher durften die Windräder an Siedlungsgebiete auf 800 Meter heranrücken. Die neuen Windkraftanlagen brauchen 825 Meter Abstand. Bei Einzelhäusern waren es bisher 600 Meter, künftig sollen es 660 Meter werden. Es geht um insgesamt 29 Windparks in bestehenden und neuen Gebieten.

Wünsche nach weiteren Windkraftanlagen

Ohne diese Windkraftvorrangflächen im RROP dürfte in der Theorie erst einmal an allen geeigneten Orten privilegiert gebaut werden. Und der Druck vor Ort ist groß. Projektierer haben viele Grundstücksbesitzer angesprochen - auch für Gebiete, die aus Sicht der Kreisverwaltung nicht infrage kommen.

„Wenn wir alle Wünsche aus den Kommunen umsetzen, bekommen wir acht Prozent statt der geplanten vier Prozent Windkraft-Vorranggebiete“, hatte Landrat Kai Seefried (CDU) die Situation geschildert. Die Kommunen können auch nach Abschluss des weiteren Verfahrens Windkraftanlagen zulassen. Sie brauchen aber sehr gute Gründe, um Flächen über einen Bebauungsplan zu schaffen, die die sehr detaillierte Prüfung der internen und externen Fachleute der Kreisverwaltung nicht überstanden haben.

Verfahren: Wie geht es zeitlich weiter?

Erst nach einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit im Herbst kann das RROP vom Kreistag als Satzung beschlossen und der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Politik im zuständigen Ausschuss trifft sich am Mittwoch, 10. September, im Kreishaus in Stade.

In den kommenden Tagen werden die Fraktionen über die Empfehlungen der Kreisverwaltung beraten. Es deutet sich eine Mehrheit für die Pläne zur Windkraft an. Eine Liste mit den möglichen Gebieten gibt es unter www.landkreis-stade.de.

Eine genaue Analyse mit den Gründen, welche Gebiete für Windkraft vorgesehen sind und welche nicht, lesen Sie zeitnah im TAGEBLATT und auf TAGEBLATT online.

Die Landkreise haben die Vorgabe der Landesregierung, die Windkraftflächen deutlich zu vergrößern. Im Kreis Stade geht es um eine Verdoppelung.

Die Landkreise haben die Vorgabe der Landesregierung, die Windkraftflächen deutlich zu vergrößern. Im Kreis Stade geht es um eine Verdoppelung. Foto: Wisser

Diese Windräder stehen zwischen Apensen und Harsefeld.

Diese Windräder stehen zwischen Apensen und Harsefeld. Foto: Wisser

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