TPolizeihund entwaffnet gewalttätigen Mann

Polizeihund Duke entwaffnete einen Gewalttäter. Der Mann muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Foto: Wiebke Bruns
Weil das SEK nicht ausrücken wollte, schritt Polizeihund Duke zur Tat. Der Malinois und sein zweibeiniger Kollege lösten entschlossen eine gefährliche Situation.
Rotenburg. Es war ein riskanter Einsatz für Polizeihund Duke und seinen Hundeführer, als sie am 30. Januar dieses Jahres in Rotenburg einen Mann entwaffneten. Der Malinois Biss in den Baseballschläger des Angreifers, bevor sein Herrchen den Mann überwältigte.
Der 43-Jährige muss sich derzeit vor dem Landgericht Verden verantworten und hat dort gestanden, am 17. April vergangenen Jahres die Score-Tankstelle in Rotenburg überfallen zu haben. Wegen der Tat im Januar wird ihm zudem versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Psychisch kranker Mann sorgt immer wieder für Polizeieinsätze
Wenige Stunden nach dem Tankstellenüberfall konnte der Rotenburger zwar festgenommen werden, musste aber nicht in Untersuchungshaft. Immer wieder soll der laut Anklage psychisch kranke Mann für Polizeieinsätze gesorgt haben.
Bei dem Vorfall im Januar befand sich der Mann in seiner Wohnung in einem Rotenburger Mehrfamilienhaus.
Durch die verglaste Wohnungstür sei er an der Tür mit einem Baseballschläger in der Hand zu sehen gewesen, berichtet ein Polizeioberkommissar aus Zeven vor Gericht. Zunächst habe man nichts unternommen und Verstärkung angefordert.
Rotenburger zertümmert Möbel mit Baseballschläger
„Die Lage hat sich während unseres Aufenthalts zugespitzt“, heißt es weiter. Der Angeklagte habe mit dem Baseballschläger sein Mobiliar zertrümmert und gegen die Zimmertüren geschlagen. „Er hat China-Böller in unsere Richtung geworfen“, so der Zeuge. Die Wohnung sei dadurch leicht verraucht gewesen. Dann habe der 43-Jährige im Wohnungsflur „einen kleinen Haufen Unrat angezündet“.
Ein Sondereinsatzkommando soll es, wie schon bei der Festnahme nach dem Tankstellenüberfall, abgelehnt haben, rauszukommen. Zwei Hundeführer aus Lüneburg machten sich dagegen auf den Weg nach Rotenburg. „Denn die Lage war nicht ungefährlich“, sagt einer der Männer.
Bei ihrem Eintreffen machten sie sich erst selbst ein Bild, schildert Hundeführer Thomas D. in dem Prozess. Dann holte er seinen vierbeinigen Kollegen. Gemeinsam befanden sie sich direkt vor der Wohnungstür. Glücklicherweise hatte sein Kollege ein Schutzschild mitgenommen.
Vierbeiner kommt zum Einsatz
Anschließend kam der Moment, als ein Kollege den Kuhfuß angesetzt habe, um die Wohnungstür gewaltsam zu öffnen. „Der Angeklagte zog einen metallenen Gegenstand hervor und schlug die Scheibe in unsere Richtung ohne Vorwarnung ein“, berichtet der Hundeführer.
„Geistesgegenwärtig“ habe sein Kollege den Schutzschild davor gehalten und nicht nur den Schlag, sondern auch sämtliche Scherben abwehren können.
Durch die zerstörte Scheibe seien sie mit dem Hund in die Wohnung. Die drei vorweg, die übrigen Kollegen aus Rotenburg direkt hinter ihnen. Noch in dem engen Flur habe der 43-Jährige nochmals angegriffen.
Duke bleibt unversehrt
Duke war noch an der Leine. „Ich muss das Risiko für meinen Hund kalkulierbar halten“, erklärt er den Juristen. Aber als der Angeklagte im Wohnzimmer erneut zum Schlag ausgeholt habe, schickt er den Malinois zum Täter. „Er hat in den Baseballschläger gebissen und den Täter entwaffnet. Ich habe den Moment genutzt, ihn aufs Sofa zu schubsen“, führt der Beamte aus.
Bis auf eine Verletzung, die sich sein Kollege beim Abwehren der Schläge an der Hand zugezogen hatte, blieben alle Beamten offenbar unverletzt. Der mittlerweile achtjährige Diensthund zog sich keine Schnittverletzungen durch die Scherben zu. „Und auch die Zähne sind noch intakt“, sagt der Hundeführer.
Nicht nur nach dem Tankstellenüberfall kam der Angeklagte wieder auf freien Fuß, sondern auch nach dem Polizeieinsatz im Januar 2023. Laut den am ersten Verhandlungstag verlesenen Daten wurde er am 6. Juli 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Prozess wird fortgesetzt.