TProbleme mit Müllabfuhr: Buxtehuder wollen den Kreis Stade verklagen

Kein schöner Anblick: Das ist der Sammelpunkt für den Müll in der Hermann-Löns-Straße. Foto: privat
Es ist ein Drama in mehreren Akten. Die Frage, wie der Müll in der Buxtehuder Hermann-Löns-Straße eingesammelt werden kann, beschäftigt Verwaltungen, Berufsgenossenschaft und Entsorger seit 2018. Der letzte Akt könnte ein Gerichtsprozess sein.
Buxtehude. In der Hermann-Löns-Straße in Buxtehude müssen rund 50 Haushalte auf einer Länge von 210 Metern Mülltonnen und Gelbe Säcke zum Sammelpunkt an die Kreuzung Hermann-Löns-Straße / Goethestraße / Schrägkamp bringen. Stand heute wird der zuständige Landkreis Stade dies auch nicht mehr ändern. Deshalb haben einige Anwohner um die Vermieterin Petra Kreizberg eine Klage gegen den Kreis angekündigt.
„Das werden wir uns nicht gefallen lassen“, sagt Kreizberg gegenüber dem TAGEBLATT. Für sie gibt es viele Ungereimtheiten. Sie erwägt auch ein rechtliches Vorgehen gegen die Stadt Buxtehude. Diese habe versäumt, bei der Neugestaltung der Straße die bereits bekannten Vorgaben für die Müllabfuhr umzusetzen.
Kreizberg war beim Kampf gegen die Straßenausbaubeitragssatzung in Buxtehude eine zentrale Figur. Sie will prüfen, ob sie von ihr und anderen Anwohnern gezahltes Geld aus dem Straßenausbau von der Stadt zurückfordern kann.
Die Prüfungen haben sich über mehrere Jahre hingezogen
Die Vorgeschichte: Für die Abfallentsorgung im Landkreis gilt der Grundsatz der Straßenrandentsorgung. Die Grundstücke müssen aber in öffentlichen Straßen gefahrlos anfahrbar sein. Erschwernisse liegen vor, wenn die Entsorgung an der Grundstücksgrenze nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist. Dies ist der Fall bei Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit, unwegsamem Gelände, Straßenschäden, Pollern, Schranken, Toren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge. Nach diesen Kriterien haben die Landkreisverwaltung und das Unternehmen Karl Meyer AG als Entsorger alle Straßen im Kreis angeschaut.
Tatsächlich gab es viele Straßen, in denen trotz der Anschaffung der kleinen, wendigen Bonsai-Fahrzeuge Sammelstellen eingerichtet worden sind. In diesen Straßen müssen, wie mehrfach berichtet, die Mülltonnen von den Nutzern zu den Sammelstellen gezogen oder geschoben werden. Wenn solche Umstellungen erfolgten, kam es immer wieder zu Beschwerden.
Rückwärtsfahren der Müllautos nur in Ausnahmefällen
Bei den Entsorgungsfahrten der Müllfahrzeuge sind die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr zu beachten. Es muss sich um eine befestigte öffentliche Straße handeln, ohne Gewichtsbeschränkung unter 8,5 Tonnen und eine ausreichende Wendemöglichkeit muss vorhanden sein. Ein geeigneter Wendeplatz hat einen Durchmesser von mindestens 22 Meter, für die Bonsai-Fahrzeuge sind 14 bis15 Meter erforderlich. Wenn keine Wendemöglichkeit vorhanden ist, dürfen Sackgassen nicht befahren werden, ebenso ist planmäßiges Rückwärtsfahren verboten. Für diese Regeln gibt es Gründe: Immer wieder werden Menschen schwer verletzt oder sterben, wenn Müllwagen rückwärtsfahren. Im Landkreis Stade gab es im vergangenen Jahr ein Todesopfer in Freiburg.

So sieht es an der Kreuzung Hermann-Löns-Straße/Goethestraße/Schrägkamp aus, wenn die Restmülltonnen auf Abholung warten. Foto: privat
Nach tödlichen Unfällen werden die Vorschriften verschärft
Fast alle strittigen Fälle zur Müllabfuhr mit Sammelstellen im Landkreis Stade sind jetzt entschieden. Das letzte Widerspruchsverfahren gibt es für einen Teil der Hermann-Löns-Straße. Hier hat der zuständige Ausschuss für Abfall- und Kreislaufwirtschaft jetzt die Empfehlung ausgesprochen, weiterhin die Sammelstelle zu benutzen. Abschließend entscheidet der Kreistag, dieser folgt aber mit großer Sicherheit der Empfehlung des Fachgremiums. Kreis und Politik haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gab zwei Termine vor Ort, an denen auch die Stadt Buxtehude, die Berufsgenossenschaft und der Entsorger beteiligt waren. Beim letzten Termin gab es sogar eine Testfahrt mit einem Bonsai-Fahrzeug. All das änderte an der Bewertung der Fachleute nichts.
Ortstermine und Testfahrten helfen den Menschen nicht
„Ein Befahren des Straßenabschnittes ist nicht möglich und widerspräche den geltenden Vorschriften“, so die Kreisverwaltung. Außerdem sei der Einsatz eines Bonsai-Fahrzeuges aufgrund der geringen Zuladung von 2,2 Tonnen weder ökologisch noch nachhaltig, da die Straße mehrfach am Abholtag angefahren werden müsste, um die Mengen aufzunehmen.
Es gibt aus der Politik aber auch Kritik an dieser Entscheidung. Der Kreistagsabgeordnete Gerd Lefers von der Freien Wählergemeinschaft aus Jork war beim letzten Vororttermin dabei. „Ich fühle mich verarscht“, so seine dramatischen Worte. Er habe die Tests im Gegensatz zu den Behördenvertretern so wahrgenommen, dass das Befahren der Straße gut möglich sei. Unterstützt wurde Lefers bei seiner Kritik vom Grünen-Kreistagsabgeordneten Ulrich Felgentreu aus Buxtehude. Auch er hat sich die Gegebenheiten vor Ort angeschaut und teilt Lefers‘ Kritik.