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Prozess

TProzess gegen Tennislehrer: Schüler sollten sexuelle Handlungen filmen

Ein Mann, der bei mehreren Vereinen aktiv war, muss sich vor dem Landgericht Bremen wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verantworten.

Ein Mann, der bei mehreren Vereinen aktiv war, muss sich vor dem Landgericht Bremen wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verantworten. Foto: Mündelein

Es sind verstörende Details, die im Prozess um einen Bremerhavener Tennistrainer zutage treten. Der Verteidiger des Angeklagten hält eine Bewährungsstrafe für angemessen.

Von Klaus Mündelein Dienstag, 04.02.2025, 14:47 Uhr

Bremerhaven. Vor dem Landgericht Bremen wurde am Dienstag der Prozess gegen den 46 Jahre alten Bremerhavener Tennistrainer fortgesetzt, der sich wieder wie beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche vermummt in den Gerichtssaal begab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fast 100 Fälle von sexuellem Missbrauch vor.

Schüler mussten Videos mit sexuellen Handlungen anfertigen

Er soll demnach immer wieder seine Schüler aufgefordert haben, mit Handys Videos von sexuellen Handlungen zu erstellen und diese ihm dann zuzuschicken. Er soll ganz konkrete Anweisungen gegeben haben, wie sie sich dabei zu verhalten hatten.

Einige sollten tanzen, andere nackt auf und ab springen und sich dann befriedigen. Für die Videos soll er auch Geld an die Schüler bezahlt haben, offenbar gab es eine „Preisliste“. Der Angeklagte soll zudem heimlich in den Umkleidekabinen Aufnahmen von Jugendlichen gemacht haben, wobei der Fokus auf dem Geschlecht lag.

Fortgesetzter Missbrauch über mehrere Jahre

Die Taten sollen in den Jahren 2016 und 2018 bis 2023 erfolgt sein. Als Tennislehrer soll er in verschiedenen Vereinen und einer Schule tätig gewesen sein. Mitte 2023 brachten die Recherchen von Nordsee-Zeitung, Radio Bremen und NDR die Vorfälle an die Öffentlichkeit.

Zuständig für den Prozess ist eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Bremen, obwohl der Täter nicht minderjährig ist. Normalerweise werden vor Jugendstrafkammern Fälle verhandelt, bei denen den minderjährigen Tätern schwere Vergehen wie Totschlag oder Mord vorgeworfen wird.

Aber sie kommen auch zum Einsatz, wenn die Geschädigten minderjährig sind, erläuterte Gerichtssprecher Thorsten Prange vor Prozessbeginn am Dienstag. Man traut ihnen einen geübten und sensiblen Umgang mit den Opfern zu. In diesem Prozess geht es um vier minderjährige Geschädigte.

Video-Vernehmung mit drei Minderjährigen

Am Dienstag wurden drei Minderjährige über Video als Zeugen angehört. Zu ihrem Schutz schloss die Vorsitzende Richterin Andrea Schneider die Öffentlichkeit aus, Pressevertreter mussten den Saal verlassen.

Wenn die Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört werden, ist vorgeschrieben, dass auch die Plädoyers ohne die Gegenwart von Presse und Zuschauern gehalten werden müssen. Vorgeschrieben ist dann aber auch, dass das Urteil öffentlich verkündet werden muss, erläuterte Prange. Mit dem Urteil dürfte schon bald zu rechnen sein.

Verteidiger: Freiheitsstrafe auf Bewährung

Jonas Hennig ist der Verteidiger des Angeklagten. Der Spezialist für Sexualstrafrecht teilte auf Nachfrage mit, welches Strafmaß er in seinem Plädoyer fordern wird. Er will für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe durchsetzen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Eine genaue Höhe der Freiheitsstrafe nannte er nicht. Hennig hatte bereits zu Prozessbeginn betont, dass der Angeklagte sich bei seiner Einlassung im vollen Umfang geständig gezeigt habe. Außerdem befinde er sich seit einem Jahr in Therapie.

Rechtsanwalt Thomas Domanski aus Bremerhaven vertritt als Nebenklage-Anwalt zwei der Geschädigten. Es ist unklar, warum die anderen Minderjährigen auf eine Nebenklage verzichten. Domanski fordert jedenfalls das Gegenteil von dem, was Hennig vorschwebt: eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. (nz/vdb)

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