TRaser-Prozess: Chronologie einer Nacht, die in Mulsum mit dem Tod endete
Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum. Foto: Vasel (Archiv)
Das spontane Treffen zweier Männer im September 2023 verlief tragisch: Einer starb, einer wurde nun vom Landgericht zu mehreren Jahren Haft verurteilt. So lief der Abend ab.
Fredenbeck. Vier Jahre und drei Monate Haft: Mit diesem Urteil hat das Stader Landgericht wie berichtet den Prozess um die Todesfahrt von Mulsum am Montag abgeschlossen. Angeklagt war der heute 30-Jährige unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Die Kammer sah diesen Tatbestand jedoch nicht als erwiesen an und verurteilte den Mann stattdessen wegen fahrlässiger Tötung. Chronologie der Nacht vor zweieinhalb Jahren.
Urteilsverkündung: Was die Kammer feststellte
Eigentlich habe der Angeklagte früh ins Bett gehen wollen, erläuterte Richter Marc-Sebastian Hase während der Urteilsverkündung. Doch es kam anders: In der Nacht des 2. September 2023 hatten sich der Angeklagte und das spätere Unfallopfer zufällig getroffen.

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade. Foto: P. Meyer
Die beiden Männer kannten sich von früher, waren einmal gut befreundet. Spontan habe sich der Angeklagte dazu entschlossen, gemeinsam mit dem 25-Jährigen durch die Region zu fahren. Dessen blauer BMW M4, ein Importfahrzeug aus den USA, beeindruckte mit 431 PS.
Die Fahrt führte die Männer unter anderem durch Bargstedt, Wangersen und Ahlerstedt, wo sie mehrere Tankstellen anfuhren und Jack-Daniels-Cola in Dosen kauften, wie Hase weiter ausführte. Nachdem sie zunächst liegengeblieben waren und dann in Sittensen vollgetankt hatten, fuhren sie zum ersten Mal in dieser Nacht zu einer Diskothek nach Heinbockel.
Wie die Kammer feststellte, suchten die Männer später auch das Wohnhaus eines Bekannten in Mulsum auf. Dort habe der Angeklagte Kokain kaufen wollen, traf den Mann jedoch nicht an. Dessen Partnerin sagte im Prozess aus, dass dieser Zwischenstopp bereits mehrere Stunden vor dem Unfall erfolgt sei und nicht, wie vom Angeklagten dargestellt, unmittelbar davor.
An einer Tankstelle in Bargstedt führten die Männer dann sogenannte Burnouts durch, bei denen die Hinterreifen des BMW bis auf das Drahtgeflecht abbrannten. Überwachungskameras zeichneten die Szene auf. Anschließend wechselten die Männer die Plätze, der Angeklagte setzte sich ans Steuer.

Der blaue BMW M4 geriet aus der Linkskurve und landete im September 2023 in der Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum. Foto: Vasel (Archiv)
Auf dem Weg zurück zur Diskothek entstand ein Snapchatvideo, das der Verstorbene in jener Nacht verschickte. „Er wirkte gut amüsiert, wippte zur Musik mit“, beschrieb Richter Hase die Aufnahme. Auch an der Diskothek verhielten sich die Männer auffällig: Sie ließen die Reifen des Wagens erneut durchdrehen und den Motor aufheulen. Eine Zeugin bestätigte im Prozess, dass der Angeklagte dabei am Steuer saß.
Kammer: Angeklagter war sich des Risikos bewusst
Mit hoher Geschwindigkeit fuhren die Männer kurz vor vier Uhr morgens nach Mulsum. Den Ortseingang mit einer Rechtskurve durchfuhr der Angeklagte mit etwa 90 bis 100 km/h. Mehr sei angesichts der stark abgefahrenen Reifen nicht möglich gewesen, hatte der technische Sachverständige in seinem Gutachten erklärt.
Anschließend beschleunigte der Angeklagte auf mindestens 181 km/h. Diese Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug fünf Sekunden vor dem Aufprall noch gemessen. Dabei sei dem Angeklagten trotz Alkoholeinflusses bewusst gewesen, dass er deutlich zu schnell fuhr, wie die Umgebung beschaffen war und dass keiner der beiden Insassen angeschnallt war, wie der Richter ausführte.

Die Feuerwehr musste am nächsten Tag die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum stützen. Foto: Vasel (Archiv)
„Der Angeklagte überschätzte maßlos seine fahrerischen Fähigkeiten und vertraute darauf, das Fahrzeug entgegen allen physikalischen Gesetzen zu kontrollieren“, sagte Hase, der das Verhalten des Angeklagten auch als „enthemmt“ bezeichnete.
Der Vorsitzende Richter unterstrich noch einmal die Feststellung des technischen Sachverständigen, der in seinem Gutachten deutlich gemacht hatte, dass es pures Glück gewesen sei, dass der Angeklagte den Unfall überlebt hatte.
Letztlich kam der BMW dann in einer Linkskurve der Ortsdurchfahrt Mulsum von der Fahrbahn ab und bohrte sich in die Fassade von Müllers Gasthof. Der 25-jährige Beifahrer erlitt unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und starb an den Folgen des Aufpralls.
Fahrlässige Tötung statt Autorennen mit Todesfolge
Den ursprünglich angeklagten Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sah die Kammer aber als nicht erwiesen an. Das Gericht begründete dies damit, dass der Beifahrer mit der grundsätzlichen Fahrweise des Angeklagten einverstanden gewesen sei und ihn darin durch sein eigenes Verhalten bestärkt habe. Zudem habe der 25-jährige Besitzer des Unfallwagens um die Risiken, wie etwa die abgefahrenen Reifen, gewusst. Hätte der Verstorbene den Unfall überlebt, erläuterte Richter Hase, wäre er strafrechtlich sogar als Mittäter anzusehen gewesen. Fahrlässige Tötung sei am Ende das, was bleibe.
Die Öffentlichkeit war auf Antrag der Verteidigung sowohl bei der Verkündung des psychologischen Gutachtens als auch während der Plädoyers ausgeschlossen worden. Hierbei seien sehr persönliche Lebensbereiche des Angeklagten Thema gewesen - etwa Familie, Werdegang sowie seine Suchterkrankung. Diese Privatsphäre zu wahren, stünde über dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, argumentierte auch die Kammer.
Verteidigung wird Revision einlegen
Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten plädiert und war von Fahrlässigkeit ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen sechs Jahre und sechs Monate gefordert und Vorsätzlichkeit angenommen. Anklage und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Am Landgericht Stade wurde am Montag das Urteil im Raser-Prozess von Mulsum gefällt. Foto: P. Meyer
„Grundsätzlich ist das Urteil gut begründet und nachvollziehbar“, sagte Verteidigerin Katja Schade. Für ihren Mandanten hätte sie sich jedoch eine therapeutische Aufarbeitung im Rahmen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewünscht. Schade kündigte an, dass die Verteidigung Revision einlegen werde.
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