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Landgericht Stade

TRentner halb tot getreten: Dealte der Angreifer mit Drogen?

Der Prozess um den brutalen Überfall auf einen Rentner in Schiffdorf wird vor dem Landgericht Stade fortgesetzt. Diesmal stand die Frage im Raum, ob der Angeklagte mit Drogen dealte.

Der Prozess um den brutalen Überfall auf einen Rentner in Schiffdorf wird vor dem Landgericht Stade fortgesetzt. Diesmal stand die Frage im Raum, ob der Angeklagte mit Drogen dealte. Foto: Sina Schuldt

Ein 29-Jähriger aus Bremerhaven hatte vor dem Landgericht Stade gestanden, dass er einen Rentner in Schiffdorf brutal zusammengeschlagen hat. Nun deutet einiges darauf hin, dass der Angeklagte auch mit Drogen gehandelt hat.

Von Jan Iven Dienstag, 16.07.2024, 15:00 Uhr

Bremerhaven. Die Menge an Cannabis, die die Polizei in der Wohnung des 29-jährigen Angeklagten fand, wäre auch nach der Teillegalisierung von April immer noch illegal gewesen. 50 Gramm getrocknetes Marihuana dürfen Privatpersonen zu Hause aufbewahren. Öffentlich darf gerade die Hälfte mitgeführt werden.

Warum wollte der Angeklagte die Waffen stehlen?

Doch der Bremerhavener, der sich derzeit wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Stade verantworten muss, weil er einen Rentner aus Schiffdorf brutal zusammengetreten hatte, lagerte ein ganzes Kilogramm in seiner Wohnung. Selbst nach der Teillegalisierung wäre dies die 20-fache Menge des Erlaubten.

Allein die schiere Menge deutet bei der fortgesetzten Verhandlung am Montag darauf hin, dass die Betäubungsmittel nicht nur für den Eigenbedarf gedacht waren, sondern eben auch für den Handel. Weiteres Indiz: Eine Waage, wie sie für das genaue Abfüllen von Drogen genutzt wird. Hinzu kommen mehrere Behälter, in den sich Reste von „Betäubungsmitteln“ befanden. Genauere Angaben über die Art der Drogen gehen aus dem Polizeibericht nicht hervor.

Doch der Besitz und ein möglicher Handel mit den Drogen spielen beim Prozess um versuchten Mord eigentlich gar keine Rolle – oder zumindest nur eine untergeordnete. Im Angesicht des brutalen Überfalls auf einen 71-Jährigen in dessen Schiffdorfer Wohnung verblassen mögliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Gewehre und Pistolen im Waffenschrank gesucht

Der Angeklagte hatte bereits am Landgericht gestanden, dass er im Februar 2023 seinen ehemaligen Arbeitskollegen in dessen Haus überrumpelt und zusammengetreten hatte. Der Geschädigte war an diesem Abend mehrfach bewusstlos geworden und musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.

Der Angreifer hatte es offenbar auf mehrere Gewehre und Pistolen in einem Waffenschrank abgesehen. Doch der Rentner hatte die Waffen bereits verkauft - aus Angst, vor einem erneuten Einbruch, den es bereits in der Vergangenheit gegeben hatte. Den Diebstahl von rund 1600 Euro, die nach dem Überfall aus der Wohnung verschwunden sind, streitet der Angeklagte allerdings vehement ab.

Bei einem der vergangenen Verhandlungstage hatte der Angeklagte neben dem Teilgeständnis zudem eine umfangreiche Drogenbeichte abgelegt. Demnach sei er jahrelang von Amphetamin abhängig gewesen. Einen direkten Zusammenhang zu dem Angriff konnte er allerdings nicht herstellen. Da er nichts gestohlen habe, fällt eigentlich auch Beschaffungskriminalität als Motiv weg. Auch was er mit den Waffen eigentlich vorhatte, bleibt vorerst unklar.

Nach der Drogenbeichte des Angeklagten hatte der Prozess zunächst für mehrere Verhandlungstage unterbrochen werden müssen. Denn nun soll ein Gutachter ein psychologisches Gutachten über den Mann anfertigen. Dabei geht es auch um die Schuldfähigkeit des Angeklagten - oder eben um eine mögliche Schuldunfähigkeit.

Experte verfasst Gutachten über den Angeklagten

Der Gutachter teilte am Montag bei der Verhandlung vor dem Landgericht mit, dass er den Angeklagten zwei Mal getroffen und seine Untersuchungen abgeschlossen habe. Das Gutachten will er bis zum Ende der Woche vorlegen. Der Experte war auch noch einmal hellhörig geworden, als er von dem in der Wohnung des Angeklagten gelagerten Cannabis hörte und fragte deshalb nach der genauen Menge. Damit alle Prozessbeteiligten ausreichend Zeit haben, um das Gutachten zu lesen, wird das Verfahren in zwei Wochen fortgesetzt.

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