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Amtsgericht

T„Schlägertrupp“: Wenn eine Ehe im großen Knall kaputtgeht

Laut Anklage soll die Frau ihrem Mann mit festen Schuhen in den Rücken getreten haben.

Laut Anklage soll die Frau ihrem Mann mit festen Schuhen in den Rücken getreten haben. Foto: Schröder

Tritte, Alkohol und ein Ehestreit: Der Gerichtssaal in Otterndorf ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Vor dem Amtsgericht treffen zwei Versionen aufeinander, die kaum zusammenpassen.

Von Bengta Brettschneider 31.08.2026, 08:50 Uhr

Otterndorf. Der Gerichtssaal ist voll. Kein Platz bleibt in den Zuschauerreihen frei, als vor dem Amtsgericht Otterndorf der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung verhandelt wird. Angeklagt ist eine Frau. Der Geschädigte soll ihr Ehemann sein.

Kurz vor Beginn der Verhandlung winkt die Angeklagte ihre Zeugen noch einmal aus dem Saal. Dass mögliche Zeugen nach einem Gespräch zwischen Angeklagter und Verteidiger noch mit ihr sprechen, gefällt Richterin Deutschmann nicht. „Anders als im Fernsehen spielt die Öffentlichkeit hier keine Rolle“, mahnt sie. Denn was im November 2025 zwischen dem Ehepaar geschehen ist, darüber gehen die Darstellungen weit auseinander.

Frau bestreitet Tritte gegen ihren Ehemann

Laut Anklage soll die Frau ihrem Mann mit festen Schuhen in den Rücken getreten haben. Er habe anschließend ärztlich behandelt werden müssen. Die Angeklagte bestreitet das. Auch feste Stiefel, wie sie in der Anklage beschrieben werden, besitze sie nicht.

Einen heftigen Streit habe es allerdings gegeben. Sie habe ihrem Mann erklärt, dass sie die Ehe beenden wolle. Die zunächst verbale Auseinandersetzung sei eskaliert. Daraufhin habe sie Freunde angerufen und um Hilfe gebeten. Ihr Mann habe später behauptet, sie habe einen „Schlägertrupp“ gerufen. Einer der Freunde sei sogar ihr Trauzeuge gewesen.

Auch finanzielle Fragen und ein kurz zuvor geschlossener Ehevertrag werden vor Gericht thematisiert. Beide hatten einander vom Erbe ausgeschlossen.

Und es geht um Alkohol. „Wir haben öfter mal zu viel getrunken“, sagt die Angeklagte. „Alkohol war in der Nacht sicher ein Brandbeschleuniger.“ Zu einem körperlichen Übergriff sei es dennoch nicht gekommen.

Ehemann berichtet von Schmerzen nach dem Streit

Als der Ehemann den Gerichtssaal betritt, beginnt er seine Aussage mit einem Satz über die Beziehung: „Ich habe meine Frau sehr geliebt.“ Er berichtet von Problemen innerhalb der Familie und von der Zeit vor der Trennung. Kurz zuvor habe er eine schwere Operation überstanden. Während der anschließenden Reha habe seine Frau ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass sie sich trennen wolle. Die psychische Belastung habe ihn durch die gesamte Reha begleitet.

Auch der Alkoholkonsum wird erneut zum Thema. Der Mann berichtet, er habe an seinem Arbeitsplatz über das Alkoholproblem seiner Frau gesprochen. Dort sei ihm Unterstützung für einen möglichen Entzug angeboten worden. An dem betreffenden Abend habe er keinen Alkohol getrunken, gibt er weiter in seiner Ausführung an.

Verfahren wird gegen 500-Euro-Auflage eingestellt

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin und Anwälten beraten sich diese anschließend mit ihren Mandanten. Ein Urteil über die widersprüchlichen Schilderungen gibt es am Ende nicht. Das Verfahren wird vorläufig für sechs Monate eingestellt. Als Auflage muss die Angeklagte 500 Euro an die Schleuse, einen gemeinnützigen Verein, zahlen und die Zahlung nachweisen. Eine Ratenzahlung möchte sie nicht in Anspruch nehmen.

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