TSeniorin angegriffen: Nachbarschaftsstreit in Hemmoor eskaliert
Vor dem Amtsgericht in Otterndorf musste sich ein Cuxhavener wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Foto: Mangels
Ein Parkplatzstreit in Hemmoor eskalierte zu einem Nachbarschaftskonflikt mit Beleidigungen und Körperverletzung. Deshalb musste sich ein 53-Jähriger vor dem Otterndorfer Amtsgericht verantworten.
Hemmoor/Otterndorf. Ein schlichter Parkplatzkonflikt am 2. Weihnachtstag 2023 entwickelte sich in Hemmoor zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit - mit Beleidigungen, Handgreiflichkeiten und einem Gerichtsverfahren. Vor dem Amtsgericht Otterndorf musste sich nun ein 53-jähriger Mann aus Cuxhaven wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Der Vorwurf: Er soll einen 84-jährigen Rentner beschimpft und dessen 77-jährige Ehefrau gewaltsam vom Grundstück gedrängt haben - nur weil sein Sprinter einen schmalen Zuweg blockierte.
Nach dem Verlesen der Anklage hätte man meinen können, die Verhandlung sei rasch erledigt. Doch am Ende dauerte sie über zwei Stunden - auch, weil der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Rainer Mertins, zahlreiche Nachfragen an das Rentnerpaar stellte. Er warf der Vorsitzenden Richterin Sabine Deutschmann sogar vor, nicht genügend zielführende Fragen gestellt zu haben.
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Doch was war überhaupt passiert? Am Abend des 26. Dezember 2023 kehrte das in Hemmoor wohnhafte Ehepaar mit dem Auto zurück nach Hause. Der Zuweg war durch einen Transporter teilweise blockiert, zusätzlich lag ein Wertstoffsack im Weg. Die Rentnerin stieg aus, ging zur Haustür des Nachbarn, bei dem der Fahrer - der spätere Angeklagte - zu Besuch war. Sie habe, so ihre Aussage, höflich darum gebeten, das Fahrzeug umzuparken. Der Angeklagte kam der Bitte nach - doch dem Rentner reichte die freigeräumte Fläche nicht. Auch er äußerte sich - laut eigener Aussage ebenfalls freundlich.
Nach körperlichem Übergriff Hämatome und Prellung
Der Angeklagte hingegen habe daraufhin die Beherrschung verloren, sei aufgebracht auf den Rentner zugegangen, habe ihn mehrfach als „Assi“ beschimpft und sei dann wieder im Haus verschwunden. Die Rentnerin sei daraufhin erneut zur Tür gegangen, um zu klingeln. Als geöffnet wurde, habe sie wieder ruhig gefragt, ob das Auto noch etwas weiter nach vorn gefahren werden könne. Doch anstatt einer Antwort habe sie einen körperlichen Übergriff erlebt: Der Angeklagte habe sie gepackt, umgedreht und Richtung Straße gedrängt. „Ich hatte Angst zu stürzen“, sagte sie später im Gerichtssaal. Ein ärztliches Attest vom Folgetag bestätigte Hämatome und eine Prellung.
Es gab in der Vergangenheit schon Konflikte
Die Verteidigung schilderte den Ablauf allerdings ganz anders. Eine kurzfristig benannte Zeugin - von der Nebenklage als „aus dem Hut gezaubert“ bezeichnet - sagte aus, die Rentnerin habe an der Tür gehämmert und sturmgeklingelt, der Rentner sei laut geworden und habe den Angeklagten als „Idiot“ bezeichnet. Tatsächlich wurde im Verlauf der Verhandlung deutlich: Die Parteien waren sich in der Vergangenheit schon nicht grün - vor allem wegen der angespannten Parksituation in der Nachbarschaft. Auch im Gerichtssaal ging es hitzig zu. Zwischen Verteidiger und Zeuge kam es zum verbalen Schlagabtausch. „Sie drehen mir das Wort im Mund um“, warf der Rentner dem Anwalt vor. Richterin Deutschmann musste zur Ordnung rufen.
Rundumschlag des Anklagten beim Schlusswort
Nach einer langen Verhandlung war der Tatvorwurf für die Staatsanwaltschaft erwiesen. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch: Die Situation sei aufgeheizt gewesen, das Verhalten des Rentners nicht so freundlich wie behauptet. „So etwas schaukelt sich hoch und kommt nicht aus heiterem Himmel“, sagte Anwalt Mertins. Der Angeklagte selbst holte in seinem letzten Wort zum Rundumschlag aus: Die Staatsanwaltschaft sei voreingenommen, die Nebenklage unseriös, die Verletzungen nicht belegt. Ein rechtsmedizinisches Gutachten sei nicht eingeholt worden - „und alle nehmen das einfach so hin. Das ist unfair.“
Doch Richterin Deutschmann ließ sich davon nicht beirren. Ihr Urteil: 80 Tagessätze à 80 Euro wegen Körperverletzung, dazu 1.500 Euro Schmerzensgeld an die Rentnerin. Ihre Begründung: „Eine ältere Dame so grob anzufassen, ist unangemessen.“