TSexueller Missbrauch: Urteil gegen Bremerhavener Tennislehrer wird angefochten
Vor dem Landgericht Bremen war der Tennislehrer aus Bremerhaven wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun wird das Urteil womöglich überprüft. Foto: Mündelein
Obwohl er über Jahre minderjährige Schüler sexuell missbraucht hatte, war der Tennistrainer aus Bremerhaven mit einer milden Strafe davongekommen. Aber womöglich ist das letzte Wort in diesem Fall noch nicht gesprochen.
Bremen. Vor gut zwei Wochen war der 46 Jahre alte Tennistrainer aus Bremerhaven am Landgericht Bremen wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Übergriffe und dem Besitz kinderpornografischer Videos verurteilt worden. Das Strafmaß von Richterin Andrea Schneider betrug zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Mann muss also nicht ins Gefängnis. Das hatte nicht nur etliche Prozessbeobachter erstaunt, sondern auch die Staatsanwaltschaft.
Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert
Die hatte in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt würde, eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Bei dieser Höhe kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtsanwalt Thomas Domanski, der zwei der vier Opfer als Nebenkläger vertrat, hatte ebenfalls eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert.
Während Domanski auf eine Revision verzichtete, hat die Staatsanwaltschaft fristgerecht Revision gegen das Urteil eingelegt. „Das Urteil weicht erheblich von unserem Antrag ab“, erklärte auf Nachfrage Oberstaatsanwalt Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen.
Das milde Urteil begründete die Richterin mit etlichen Umständen, die sie zugunsten des Angeklagten ausgelegt hatte. Er habe sich voll geständig gezeigt, er habe sich bei den Opfern entschuldigt, er habe freiwillig ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro angeboten, er habe sich in eine Therapie begeben, er habe sein Leben neu sortiert und er sei nicht vorbestraft.
Keine Folgen für die Jugendlichen?
Die Richterin hob auch hervor, dass bei den Video-Vernehmungen der Minderjährigen keine gravierenden psychologischen Folgen festgestellt worden seien. Allerdings blieb unklar, worauf diese Einschätzung des Gerichts beruht. Von einer gründlichen psychiatrischen Untersuchung der Jugendlichen war jedenfalls keine Rede.
Immerhin waren die Minderjährigen über Jahre von dem Trainer missbraucht worden. Sie mussten immer wieder Videos von sich anfertigen, auf denen sie nackt tanzen oder sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen sollten. Der Mann übte Druck aus, forderte angebliche Wettschulden ein oder lockte mit Bargeld.
Mit der Revision hat die Staatsanwaltschaft erst einmal die Fristen gewahrt. Man werde jetzt das Urteil genau prüfen und dann sehen, ob man auf das Strafmaß gestützt das Revisionsverfahren gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof fortsetzen werde, erklärte Passade.
Adnan H. wehrt sich gegen lange Haftstrafe
Gegen ein weiteres Urteil am Landgericht Bremen ist ebenfalls Revision eingelegt worden, bestätigte Gerichtssprecher Jan Stegemann. Weil er seinen Mitbewohner in einer Geestemünder Monteurwohnung äußerst brutal getötet hatte, wurde Adnan H. wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von elf Jahren und vier Monaten verurteilt. Sein schwer verletztes Opfer war fast schon verblutet, als es dann von dem Angeklagten stranguliert wurde.
Von der Strafe wird der Angeklagte nur einen Teil im Knast absitzen müssen. Danach folgt die Therapie in einer Entziehungsanstalt, die gut anderthalb Jahre dauern wird. Schließt er sie erfolgreich ab, wird der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Trotzdem hat die Verteidigerin Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie sieht keinen Tötungsvorsatz und hatte zuvor auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.