TDas ist der neue Fahrplan für den Ausbau der Rübker Straße zum A26-Zubringer

Dieses Bild des Stader Luftfotografen Martin Elsen zeigt im Vordergrund unten links die Rübker Straße kurz vor Buxtehude mit der Zufahrtsrampe zur Anschlussstelle Buxtehude-Mitte aus Blickrichtung Hamburg. Foto: MARTIN ELSEN/STADE
Ein Fünf-Schritte-Plan für den Ausbau der Rübker Straße, dazu eine transparente und unabhängige Variantenprüfung sowie frische Ideen durch neue Planer. So massiv reagiert die Kreisverwaltung auf das jüngste Urteil in Sachen A26-Zubringer für Buxtehude.
Buxtehude. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat aus Sicht der Stader Kreisverwaltung als Planungsbehörde aufgezeigt, in welchen Bereichen die Planungen für einen Autobahnzubringer über die Rübker Straße (Kreisstraße K40) nachgebessert werden müssen. „Ziel ist es, dass Buxtehude an die A26 angebunden wird“, so Landrat Kai Seefried.
Kreisverwaltung will neues Vertrauen aufbauen
Aufgrund der angespannten Personalsituation im Straßenverkehrsamt des Landkreises Stade wird für den Ergänzungsprozess ein externes Projektmanagement ausgeschrieben.

Die Grafik zeigt drei mögliche Trassen als Zubringer zur A-26-Anschlussstelle Buxtehude. Erst wenn die Variante 1 (Rübker Straße) vom Tisch ist, könnten die zwei anderen Varianten in Betracht kommen. Foto: TAGEBLATT
„Nach umfassenden Diskussionen und Evaluierungen haben wir uns entschieden, in jedem Fall mit neuen Planern zusammenzuarbeiten“, so der Landrat. Diese Entscheidung sei aufgrund der Notwendigkeit getroffen worden, frische Perspektiven einzubringen und die Effizienz des Planungsprozesses zu steigern. „Für mich ist das auch die Chance, ein neues Vertrauen bei allen Beteiligten aufzubauen“, sagt Seefried.
Transparenter und unabhängiger Variantenvergleich
Der Chef der Kreisverwaltung betont, dass zunächst die vom Gericht geforderten Nachbesserungen untersucht werden müssen, um einen transparenten und unabhängigen Variantenvergleich durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen. Der Kreis hat in dem Verfahren eine Doppelrolle. Er ist für die Planung und den Bau zuständig, aber auch für die Genehmigung des Vorhabens. „Erst dann kann sich entscheiden, ob die Variante Ausbau der K40 weiterhin Bestand hat“, sagt Seefried.
Die nächsten Schritte: Erst wird die externe Projektsteuerung ausgeschrieben, dann der konkrete Nachbesserungsbedarf festgestellt. Drittens: Eine neue Verkehrsprognose für die Rübker Straße soll Klarheit bringen, wie hoch die Belastung tatsächlich sein wird.
Neue Verkehrsprognose als Grundlage für Änderungen
Diese Prognose ist Grundlage für ein Lärmgutachten und die Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Harburger Straße/ Konrad-Adenauer-Allee/ Rübker Straße. Im vierten Schritt folgen die baulichen Anpassungen, die aus der Verkehrsprognose und dem Urteil resultieren. Dabei geht es um Anliegerstraßen, Straßenbreite, Wendemöglichkeit, Optimierung der Lärmschutzwände und Parkplatzsituation.
Es braucht auch eine neue schalltechnische Untersuchung, die den Baulärm berücksichtigt. Das fehlte in der alten Planung. Zum Schluss folgen die Überarbeitung des Variantenvergleichs mit einer vertieften Untersuchung zum Lärmschutz bei der Umgehungsvariante und eine Kostenschätzung. Eine Umgehungsvariante müsste die Bahnlinie queren.
Vorsicht: Keine neuen Betroffenheiten erzeugen
Ziel ist es, bei der Planänderung keine neuen Betroffenheiten zu erzeugen. Würde sich die Situation für andere Anwohner jenseits der vier Kläger verschlechtern, hätten diese auch die Möglichkeit, zu klagen. Als fünften und letzten Schritt würde die Planfeststellungsbehörde in die Bewertung der Ergänzungen und Abwägung der Varianten gehen. Wie lange das alles dauert, ist kaum vorherzusagen. Seefried geht von mehreren Jahren aus.