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Kritik

TSolarparks: Wenn jede Gemeinde lustig vor sich hinplant

In der Solarbranche und unter Landbesitzern herrscht Goldgräberstimmung. Bei den Gemeinden stapeln sich die Anträge für den Bau von Solarparks.

In der Solarbranche und unter Landbesitzern herrscht Goldgräberstimmung. Bei den Gemeinden stapeln sich die Anträge für den Bau von Solarparks. Foto: Jan Woitas

Goldgräberstimmung und ihre Schattenseiten: Im Stader Nachbarkreis wird der Ruf nach der ordnenden Hand des Kreises laut. Doch der hat keine Handhabe.

Von Thorsten Kratzmann Freitag, 28.02.2025, 07:55 Uhr

Landkreis Rotenburg. Knapp 160 Biogasanlagen stehen im Landkreis. Wenige sehen in der Ballung der Anlagen im Nordkreis etwas Positives. Dass der Altkreis Bremervörde einen Spitzenplatz bei der Anlagendichte innehat, ist auf eine ungenügende planerische Steuerung zurückzuführen.

Obgleich diese Entwicklung als abschreckendes Beispiel gelten kann, droht eine Wiederholung. Diesmal sind es Solarparks. Denn es fehlt an einer gesetzgeberisch festgelegten Obergrenze für die Ausweisung von Solarparkflächen auf Gemeindeebene. Das stellt Erster Kreisrat Torsten Lühring auf Nachfrage des SPD-Kreistagsabgeordneten Volker Kullik heraus.

Kullik hatte die jüngste Sitzung des Klimaschutzausschusses des Kreises zum Anlass genommen, um Kritik an der Entwicklung zu üben, die sich auf dem Feld der Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt. Kullik stößt sich daran, dass „jede Gemeinde lustig vor sich hinplant“ - und zwar, ohne dass dem Ausbau der Flächen-Solarenergienutzung ein Masterplan zugrunde liegt.

Das Flächenziel gilt für Niedersachsen

Dem Karlshöfener Sozialdemokraten liegt daran, dass der Kreistag einen Überblick gewinnt, über genehmigte Solarparks, über beantragte und geplante im Kreisgebiet. Kulliks Fraktionskollege Wolfgang Harling schwebt vor, dass der Landkreis steuernd eingreift. Das erscheint in seinen Augen notwendig, da „einige Gemeinden über das Ziel hinausschießen“.

Das Ziel leitet sich aus dem Landes-Klimagesetz ab. Darin heißt es: „Bis 2033 sollen mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche (22.500 Hektar) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bebauungsplänen der Gemeinden ausgewiesen werden.“

Der Kreis übt lediglich die Rechtskontrolle aus

Doch der Kreis kann nicht ordnend eingreifen, erwiderte Erster Kreisrat Torsten Lühring. Die Planungshoheit liege bei den Gemeinden. Denen ist auferlegt, Bebauungspläne für die Ausweisung von Solarparks aufzustellen. Zudem müssten die Flächennutzungspläne entsprechend geändert werden. Der Landkreis übe in diesen Fällen lediglich die Rechtskontrolle aus.

Überdies habe der Gesetzgeber keine Obergrenze für die Ausweisung von Solarpark-Flächen auf Ebene der Gemeinden festgelegt. Das Flächenziel von 0,49 Prozent gelte für Niedersachsen. Lühring merkte an, dass Solaranlagen in erster Linie auf Dächer gehörten, dass Energieunternehmen „nur noch schwer Platz für Leitungstrassen finden“, um Wind- und Sonnenstrom zu transportieren und dass es an Speicherkapazität für den erzeugten Strom fehle.

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