TStader Gericht geht an „Schmerzgrenze“ – Millionenbetrüger verurteilt

Vor dem Landgericht Stade musste sich ein Mann aus Selsingen verantworten. Foto: dpa/Schuldt
In Südkorea ist eine Biogasanlage geplant - das kostet. Ein 51-Jähriger fälscht Bilanzen und Geschäftszahlen. Ins Gefängnis muss der Selsinger aber nicht.
Stade. Dem geständigen Angeklagten wird besonders schwerer Betrug und Datenfälschung vorgeworfen. Bereits beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Der 51-Jährige war Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen Firma im Bereich erneuerbare Energien.
Das Unternehmen wollte in Südkorea eine Biogasanlage bauen und ein Blockheizkraftwerk betreiben. Nachdem das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geriet, sicherte sich der 51-Jährige mittels der Angabe gefälschter Umsatzberichte und Geschäftszahlen einen zweiten Kredit über 1,5 Millionen Euro.
Im Rahmen einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Anwalt des Angeklagten stand eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe zwischen 20 und 24 Monaten im Raum. Die Staatsanwaltschaft orientierte sich im Plädoyer am Maximum.
Hauptgrund dafür sei die hohe Schadenssumme. Positiv zu berücksichtigen sei indes, dass der Angeklagte geständig sei und das Verfahren abgekürzt werden konnte. Eine Wiederholungsgefahr sei nicht zu erkennen. Der zweifache Familienvater lebe in geordneten Familienverhältnissen und gehe einer neuen Beschäftigung nach. Auch habe der 51-Jährige den Betrug nicht genutzt, um sich unmittelbar persönlich zu bereichern.
Gericht geht bei Strafmaß an die „Schmerzgrenze“
Der Verteidiger hatte gehofft, die Bestrafung für seinen Mandanten, der sich vor der Urteilsfindung noch einmal für seine Taten entschuldigte, auf ein Jahr und elf Monate zur Bewährung zu beschränken. Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, drei Jahre Bewährungszeit.
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Obwohl alle mildernden Aspekte positiv berücksichtigt worden seien und die Bank es dem Angeklagten aufgrund mangelnder Sicherheitsmechanismen leicht gemacht habe, noch einmal 1,5 Millionen nachzuschießen, führe der erhebliche Schaden über der Millionengrenze dazu, dass das Gericht beim Urteil mit der Bewährungsstrafe bis an die Schmerzgrenze habe gehen müssen.
Mit der Urteilsverkündung schloss der Vorsitzende Richter die Verhandlung. Mit Blick auf den Angeklagten fügte er hinzu: „In der Hoffnung, dass wir uns hier nicht wiedersehen.“