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Justiz

TStader Landgericht: Mordprozess von Gyhum dauert länger als erwartet

Vor dem Landgericht Stade wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum fortgesetzt, der bereits eingeräumt hat, im September 2025 seine Ex-Partnerin getötet zu haben.

Vor dem Landgericht Stade wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen Mann aus Gyhum fortgesetzt, der bereits eingeräumt hat, im September 2025 seine Ex-Partnerin getötet zu haben. Foto: Algermissen

Gestanden hat der Angeklagte. Und deshalb sollte der Mordprozess von Gyhum in die finale Phase gehen. Doch die Verteidigung hat etwas dagegen.

Von Monika Hahn Samstag, 30.05.2026, 16:30 Uhr

Stade. Am Ende des siebten Prozesstags hatte der Vorsitzende Richter die Prozessbeteiligten darum gebeten, sich für das weitere Verfahren auf ihre Plädoyers vorzubereiten. Doch gleich nach Eröffnung des achten Prozesstags gibt der Vorsitzende Richter der Verteidigung die Gelegenheit, von ihm bereits angekündigte, weitere Anträge zu stellen.

Zwei Anträge der Verteidigung sorgen für Verlängerung

Unter Verweis auf die Zeugenaussage des Arztes am Prozesstag sieben, dass eine durch falsche oder unzureichende Medikation ausgelöste Beeinträchtigung der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten am Tattag zwar unwahrscheinlich, aber denkbar sei, beantragt die Verteidigung ein endokrinologisches Gutachten. Es soll insbesondere die verschiedentlich gemessenen Laborwerte des an einer Schilddrüsenerkrankung leidenden Angeklagten in Hinblick auf mögliche Extremwerte beurteilen. Insbesondere unterscheidet sich die Medikation in der Haft deutlich von der Dosierung davor. Die Verteidigung stellt die vom Gutachter ausgesprochene Schuldfähigkeit deshalb infrage.

Im zweiten Antrag begehrt der Verteidiger die Aufnahme alter Prozessakten in den aktuellen Fall. 2015 wurde der Angeklagte nach einer Schlägerei vor einer Diskothek, bei der er angab, unter Notwehr gehandelt zu haben, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gutachter über Schilddrüse und Schuldfähigkeit

Nebenklage und Staatsanwaltschaft lehnen die Anträge ab. Der Richter fragt den psychiatrischen Gutachter nach seiner Meinung: „In den Lehrbüchern der forensischen Psychologie gibt es keinen Hinweis zwischen der Schilddrüse und der Schuldfähigkeit.“ Ihm selbst sei kein einziger Fall bekannt, in dem hier ein Zusammenhang bestehe. „Es gibt abstrakt denkbare Zustände“, wie sie der Zeuge beim letzten Mal geschildert habe, vornehmlich bei Vorliegen einer Überfunktion.

Das Verhalten bei einer Unterfunktion sei eher als initiativlos oder depressiv zu beschreiben. Ein Drang zu aggressivem Verhalten sei daher bei einer Unterfunktion nicht anzunehmen. „Es gibt keine zwangsläufige Analogie zwischen der Schilddrüse und dem psychischen Zustand und damit zur Schuldfähigkeit. Die Interpretation der Blutwerte möchte ich aber einem Endokrinologen überlassen.“ Das Gericht stimmt dem Antrag auf das weitere Gutachten zu, die alten Prozessakten bleiben zunächst unter Verschluss. Der Prozess wird am 5. Juni um 9.15 Uhr fortgesetzt

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