TStades Bikepark ist fertig - Gericht fällt Entscheidung über Klage

Der Dirtpark Stade kann ab sofort befahren werden. Foto: Klempow
Die Hügel sind aufgeschüttet, die Fahrbahnen fest: In Stades Dirtpark in Campe kann es losgehen. Jetzt hat das Gericht in Lüneburg über die Klage von Nachbarn entschieden.
Stade. Das Gelände am Cheruskerweg in Stade hat ein neues Profil: hügelig, wellig und kurvig. Die Stadt Stade hat auf dem ehemaligen Bolzplatz den Bikepark gebaut, innerhalb von etwa drei Wochen war er fertig. Aber nicht so schnell, wie die Stadt es geplant hatte.
Verzögerungen beim Bau hatte es auch gegeben, weil Nachbarn im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Stade die Baugenehmigung angefochten hatten. Schon beim Bekanntwerden der Pläne, die Grünfläche für den Bau einer von Jugendlichen gewünschten Geländestrecke zu nutzen, hatte es Kritik aus der Nachbarschaft gegeben. Die Fläche liegt im Bereich zwischen Harburger Straße und B73.
Stadt plant und baut nach Gerichtsurteil
Das Verwaltungsgericht Stade gab aber der Stadt recht. Und obwohl die Kläger Beschwerde einlegten, plante die Stadt den Bikepark weiter. Das Stader Gericht habe seine Entscheidung so eindeutig formuliert, dass in der Risikoabwägung die Wahrscheinlichkeit sehr gering erschien, im Zweifelsfall die Anlage zurückbauen zu müssen, so Jens Bossen, Fachbereichsleiter Städtebau und Umwelt.
Ausgebremst wurde die Stadt aber auch durch das fehlende Baumaterial: Die Stadt brauchte geeignete Erde. Unbelastet und lehmhaltig. Die gab es unter anderem im Bereich Hollerner Moorwettern an einer Kompensationsfläche. Weil es dort aber zu nass zum Abfahren war, musste erst das Wetter stimmen. Anfang August passte alles. 750 Kubikmeter Boden, rund 90 kleinere Lkw-Ladungen wurden zu einer Hügellandschaft aufgeschüttet, modelliert und befestigt. Die Biker können ihr Dirtpark-Gelände befahren.
Gericht setzt Schlusspunkt
Auch juristisch ist ein Schlusspunkt erreicht: Am Freitag wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) die Beschwerde der Anwohner gegen den damaligen Beschluss der ersten Instanz in Stade zurück.
Nachbarrechte würden nicht verletzt. Dass es aus Sicht der Antragsteller besser geeignete Standorte gebe, sei unerheblich. Der Stadt, gegebenenfalls unter Beteiligung ihrer politischen Gremien, obliege die Entscheidung, wo und wie gebaut werde. Gerichtlich überprüfbar seien nur Rechtsverstöße, teilt der Pressesprecher des OVG, Harald Kramer, mit.
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Bikepark ist Grünfläche
Die Fläche des Bikeparks sei nicht als Wohngebiet, sondern als Grünfläche festgesetzt. Die Anwohner hatten argumentiert, dass eine Fahrrad-Geländestrecke in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sei.
Das Lüneburger Gericht verweist zudem auf das von der Stadt eingeholte schalltechnische Gutachten zum Lärmpegel: Der geltende Immissionsschutzwert werde selbst unter „äußerst konservativen Annahmen“ unterschritten. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.