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Vor Gerichtsentscheid

TStillgelegter A26-Anschluss: Diese drei Szenarien sind am Montag möglich

Die fertige Autobahnanschlussstelle Buxtehude: Benutzen dürfen die Auffahrt nur Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Die fertige Autobahnanschlussstelle Buxtehude: Benutzen dürfen die Auffahrt nur Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte. Foto: Karsten Wisser

Wird die Rübker Straße zum Autobahnzubringer für Buxtehude ausgebaut? Diese Frage bewegt Stadt, Anwohner und Pendler. Jetzt entscheidet die nächste Instanz. Spannung und Anspannung sind groß.

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Von Karsten Wisser
Freitag, 01.12.2023, 17:52 Uhr

Buxtehude. Tage der Entscheidung für die Anwohner der Rübker Straße und die Menschen in Buxtehude, die auf einen eigenen Autobahnanschluss für die Stadt hoffen. Am Montag wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Frage verhandelt, ob die Rübker Straße zum Autobahnzubringer ausgebaut werden darf. Während die Juristen streiten, gibt es die fertige Autobahnanschlussstelle Buxtehude Mitte an der Autobahn 26 längst. Sie ist durch ein Tor gesichert. Benutzen dürfen die Auffahrt nur Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte.

Stader Richter zerstören die jahrelange Arbeit der Straßenplaner

In Lüneburg wird ab 9.30 Uhr der Widerstand des Landkreises Stade gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade verhandelt. Die Stader Richter hatten der Klage von mehreren Anwohnern der Rübker Straße in einem spektakulären und in seiner Deutlichkeit völlig unerwarteten Urteil recht gegeben. Die Planung des Landkreises habe das Schutzgut Mensch nicht berücksichtigt und Alternativen zum Ausbau der Rübker Straße nicht ausreichend geprüft. Der in sechs Jahren erstellte Planfeststellungsbeschluss wurde komplett einkassiert.

Vier Jahre nach dem Stader Urteil wird nun das OVG entscheiden - und das soll schnell gehen. Die Verhandlung ist für Montag angesetzt. Der Dienstag ist als zweiter möglicher Verhandlungstag als Reserve geplant. Es ist wahrscheinlich, dass auch das Urteil bis Dienstag verkündet wird. Egal, wie es ausfällt, eine schnelle Öffnung der Anschlussstelle Buxtehude Mitte wird es trotzdem nicht geben. Denn es gibt drei mögliche Szenarien für das Urteil und dessen Folgen.

Dieses Bild zeigt im Vordergrund unten links die Rübker Straße kurz vor Buxtehude mit der Zufahrtsrampe zur Anschlussstelle Buxtehude aus Blickrichtung Hamburg.

Dieses Bild zeigt im Vordergrund unten links die Rübker Straße kurz vor Buxtehude mit der Zufahrtsrampe zur Anschlussstelle Buxtehude aus Blickrichtung Hamburg. Foto: MArtin Elsen

Diese drei Szenarien sind beim Oberverwaltungsgericht möglich

Das erste Szenario: Die Lüneburger Richter bestätigen das Urteil aus Stade. Für diesen Fall hat Landrat Kai Seefried angekündigt, nicht vor das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu gehen und das Urteil zu akzeptieren. Der seit Jahrzehnten diskutierte und angekündigte Ausbau der Rübker Straße wäre damit endgültig vom Tisch. Die Suche nach einer alternativen Anbindung am Rand des Vogelschutzgebiets „Moore bei Buxtehude“ und am selten gesehenen, legendären Wachtelkönig vorbei und der Bau der Alternative dürften ein Jahrzehnt dauern.

Das zweite Szenario: Das Gericht akzeptiert die Planungen des Kreises im Grundsatz, nennt aber Nachbesserungsbedarf. Möglicher Angriffspunkt ist der Schallschutz. Ursprünglich sollten die Lärmschutzwände an der Rübker Straße bis zu sechs Meter hoch werden. Weil dann die Menschen an der Straße im Dauerschatten leben müssten, wurde die Höhe auf drei Meter reduziert und verstärkt auf passiven Lärmschutz gesetzt. Die dann erforderliche Umplanung kostet wieder Zeit und die Wahrscheinlichkeit, dass Anwohner gegen ein solches Urteil klagen, ist hoch. Eine entsprechende Ankündigung gibt es bereits.

Droht die nächste Hängepartie vor dem Bundesverwaltungsgericht?

Das dritte Szenario: Das Gericht akzeptiert den Planfeststellungsbeschluss ohne Einschränkungen einschließlich der sofortigen Vollziehbarkeit. Dann könnte der Kreis sofort mit dem Ausbau starten. Aber: Für diesen Fall werden Anwohner, die in der Interessengemeinschaft Rübker Straße organisiert sind, vor das Bundesverwaltungsgericht gehen und vorläufigen Rechtsschutz gegen einen schnellen Start der Bauarbeiten beantragen. Stoppt das Bundesverwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit, geht die jahrelange Hängepartie zwischen den juristischen Instanzen in die nächste Runde. Bei einem Leipziger Urteil pro Autobahn würden laut Kreisverwaltung mit Vorbereitung und Bau noch einmal fünf bis sechs Jahre vergehen.

Fazit: Das Tor vor der Anschlussstelle wird unabhängig vom Ausgang vor Gericht noch viele Jahre für Autofahrer geschlossen bleiben. Schnell entscheiden kann sich dagegen, ob die Rübker Straße als Autobahn-Zubringer bei den Überlegungen, wie die Buxtehuder auf die Autobahn kommen sollen, in Zukunft eine Rolle spielt. Landrat Kai Seefried hat unabhängig vom Urteil zwei Sachen festgelegt. „Bevor irgendetwas passiert, werden wir mit allen Beteiligten reden“, so Seefried gegenüber dem TAGEBLATT. Und: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Buxtehude diese Autobahnanschlussstelle braucht.“

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