TStreit um Grundstück am Handelsweg: Harsefeld verliert gegen Ospalski

Zum Grundstück am Handelsweg und der Rolle der Pflasterfläche gibt es ein endgültiges Urteil. Foto: Fehlbus
Es wird keine Rückübertragung des Grundstücks am Handelsweg an die Gemeinde geben. Harsefelds Politik hat das Gerichtsurteil anerkannt. Die Frage, wer sich im Streit als Gewinner fühlen kann, lässt aus Sicht vieler Beobachter nur einen Schluss zu.
Harsefeld. Fünf Jahre nach der ersten Diskussion im Ratssaal steht das Urteil fest. Im Rechtsstreit Flecken Harsefeld gegen Ospalski hat die Gemeinde verloren. Es wird keine Rückübertragung des Gewerbegrundstücks am Handelsweg zum einst gezahlten Preis an die Gemeinde geben.
Das Unternehmen Ospalski hatte 2001 als örtlicher Gewerbetreibender die ursprünglich 5500 Quadratmeter große Fläche vom Flecken gekauft. Im Vertrag steht Astrid Ospalski als Käuferin. Ihr Ehemann Michael Ospalski war zum Zeitpunkt der Diskussionen in der Politik SPD-Ratsmitglied und Harsefelds Bürgermeister.
Frage der erfüllten Bauverpflichtung
Die Ursprungsfrage der Politik: Wurde die Fläche, wie im Vertrag festgeschrieben, tatsächlich innerhalb der Dreijahresfrist bebaut?
Hier gingen die Meinungen auseinander. Eine 2003 nach Bauantrag genehmigte Pflasterfläche wurde errichtet. Dazu urteilte das Gericht: „... die Beklagte dürfte ihre Bauverpflichtung... durch Errichtung der gepflasterten Fläche von nur 200 Quadratmetern nicht erfüllt haben, weil der Zweck der Verträge.... ersichtlich darin bestand, eine für die Gemeinde förderliche gewerbliche Nutzung des Gesamtgrundstücks sicherzustellen.“
Kommentar
T Ospalski-Urteil: Zeit für einen Schlussstrich
Der Rückgabeanspruch zum jetzigen Zeitpunkt sei jedoch „verwirkt“, heißt es im Urteil weiter. Das war zugleich die Antwort auf die zweite Frage der Konsequenz daraus. Die Beklagte habe im August 2020 nicht mehr mit der Rückforderung des Grundstücks rechnen müssen.
Untätigkeit der Gemeinde trotz mehrerer Anlässe
„Je länger der Gläubiger untätig bleibt, obwohl eine Geltendmachung seiner Rechte zu erwarten wäre, desto mehr wird der Schuldner in seinem Vertrauen schutzwürdig, der Gläubiger werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen“, heißt es im Stader Landgerichtsurteil, das nach erfolgloser Revision gilt.

Harsefelds früherer Bürgermeister Michael Ospalski. Foto: Archiv
Ein weiterer entscheidender Grund: 2017 wurde ein Teilstück der Fläche von 2000 Quadratmetern verkauft. Die Gemeinde stimmte der Veräußerung damals - allerdings ohne Ratsbeschluss - zu. Die Verwaltung unter Rainer Schlichtmann stufte es als Geschäft der laufenden Verwaltung ein und bewilligte die Löschung der Rückauflassungsvormerkung auf der veräußerten Teilfläche. „...2018 beantragte der Ehemann der Beklagten die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Seniorenresidenz“, führt das Gericht weiter auf.
Obwohl der Flecken, und hier insbesondere das Ratsgremium der Gemeinde, mehrfach Anlass gehabt hätte, sein Wiederverkaufsrecht auszuüben, sei der Kläger bis zur Anstrebung der Klage 2020 untätig geblieben.
Das sagen die Fraktionen zum Gewinner des Streits
„Keine weiteren Diskussionen mehr.“ „Es reicht.“ „Wir wollen in die Zukunft blicken.“ Die Stimmung in der Harsefelder Politik ist auf TAGEBLATT-Nachfrage eindeutig. „Wir haben daraus gelernt“, sagt Martin Schimmöller, Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft im Rat des Fleckens Harsefeld.
Zukünftig kämen die Vertragsabschlüsse in regelmäßigen Abständen zur Wiedervorlage und Überprüfung durch die Politik. Die Pflicht, binnen einer gewissen Frist zu bauen oder den Kauf rückgängig zu machen, sei schließlich in allen Verträgen zu Gewerbegrundstücken der Gemeinde vermerkt, „damit nicht einer mit Riesengewinnen von dannen zieht“.
Wer der Gewinner des Rechtsstreits ist, das formuliert Melanie Mohnen, Fraktionsvorsitzende der CDU, so: „Es gibt keinen Gewinner, alle Seiten haben an Ansehen verloren.“
Oliver Holtermann, Sprecher der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen, unterstreicht: „Die Bürgerinnen und Bürger können von uns als Politik erwarten, dass wir für die Sache arbeiten und uns nicht mit Animositäten beschäftigen.“ Eine Aufstellung der Kosten rund um den Rechtsstreit soll allerdings noch erfolgen. Die Verwaltung unter Ute Kück wird in einer der nächsten Sitzungen dazu berichten.