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Geldstrafen

TSupermarktparkplatz: Autofahrerin wehrt sich gegen Halterabfrage

Falsch oder zu lange geparkt? Das passiert so manchem und kostet in der Regel ein paar Euro. Doch dürfen Halterdaten auch nach Parkdelikten auf einem Supermarktparkplatz so einfach weitergegeben werden?

Falsch oder zu lange geparkt? Das passiert so manchem und kostet in der Regel ein paar Euro. Doch dürfen Halterdaten auch nach Parkdelikten auf einem Supermarktparkplatz so einfach weitergegeben werden? Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Eine Frau parkte zu lange auf einem Supermarktparkplatz. Der Parkplatzbetreiber verlangte und bekam für Sanktionen daraufhin vom Kraftfahrtbundesamt die Halterdaten. War das rechtens?

Von dpa Montag, 12.02.2024, 10:05 Uhr

Eine Frau parkte zu lange auf einem Supermarktparkplatz. Der Parkplatzbetreiber verlangte und bekam für Sanktionen daraufhin vom Kraftfahrtbundesamt die Halterdaten. War das rechtens?

Kommt es auf privaten Flächen zu Parkverstößen, dürfen Halterdaten des betreffenden Autos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragt und von diesem auch weitergegeben werden. Voraussetzung: Der Parkplatz muss der Allgemeinheit offenstehen. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 10 B 78/23), auf die der ADAC hinweist.

Eilverfahren gegen die Weitergabe der Daten

In dem Fall hatte eine Frau ihr Auto auf einem Supermarktparkplatz geparkt. Sie überzog die dort zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde um 20 Minuten. Auf dem Platz gab es eine Parkraumüberwachung. Um den Verstoß ahnden zu können, befragte der Betreiber des Parkplatzes das KBA, welches die Daten auch weitergab.

Als die Halterin des Autos davon erfuhr, klagte sie im Eilverfahren auf die Unterlassung der Datenweitergabe. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein wies den Antrag allerdings zurück. Denn ausschlaggebend dafür, dass die Daten weitergegeben werden durften war, dass der Parkplatz der Allgemeinheit zugänglich gewesen sei. Das ist in Paragraf 39 (Absatz 1) des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.

Parkplatzüberwachung ist Thema in den Medien

Die Thematik der Parkplatzüberwachung an Supermärkten ist nicht neu - hat aber nach einem aufsehenerregenden Fall in der Region Aktualität bekommen. In Bremerhaven kostete der Kaffeeklatsch dreier Freundinnen die Frauen plötzlich 135 Euro - je 45 Euro für jede Fahrerin, weil sie zu lange auf dem Parkplatz parkten.

Das ist kein Einzelfall. Autofahrer sollten längst genau hinschauen, ob sie fürs Abstellen des Fahrzeugs eine Parkscheibe auslegen müssen, eine Höchstparkzeit mit Hilfe von Kameras überwacht wird - oder sogar nach Feierabend ein Halteverbot gilt. Dann kann selbst der kürzeste Stopp teuer werden, wie bei Laurenz Gollücke.

Parken bei Edeka nach Geschäftsschluss - Dennoch Strafe

Der hatte sich spätabends ein Fast-Food-Menü ins Auto bestellt und hatte damit den Parkplatz eines Supermarktes an der Weserstraße angesteuert. Das Unternehmen „Parkdepot“ aus München überwacht die Stellplätze dort schon einige Jahre mit Hilfe künstlicher Intelligenz.

Die Kennzeichen der Autos werden registriert, wenn sie auf den Parkplatz fahren und wenn sie ihn wieder verlassen. Tagsüber sind drei Stunden gratis - aber sobald der Supermarkt um 21 Uhr schließt, kostet ein Stopp neuerdings schon von der ersten Minute an: 30 Euro Vertragsstrafe.

Parkraumüberwachung: So ist die Lage im Kreis Stade

Das TAGEBLATT hörte sich nach diesen Fällen um: Wie regeln Supermärkte im Landkreis Stade die Parkraumüberwachung? Auch hier sind zumeist externe Unternehmen im Einsatz, teilweise mit Videokameras.

Denn: Insbesondere die Parkflächen von Supermärkten verleiten Autofahrer, die für den Einkauf eingeräumte Parkzeit zu überziehen oder ihr Auto dort abzustellen, ohne im Markt einzukaufen. „Die Notwendigkeit für Parkplatzregelungen begründet sich in einem vorherigen massiven Missbrauch von Kundenparkplätzen durch Langzeitparker“, sagt etwa Rewe-Group-Sprecherin Rebecca Lehners. Supermärkte, die Probleme mit Langzeitparkern haben, verzeichneten „deutliche Umsatzeinbußen“.

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