TTennet-Stromleitung: Tausende Euro für Grundstücksbesitzer

Für die neue Elbe-Weser-Leitung sind knapp 250 Masten auf einer Länge von 100 Kilometern nötig. Foto: Christian Charisius/dpa
Die Stromleitung von Elsfleth nach Dollern ist ein Großprojekt. Dabei werden auch im Landkreis Stade neue Masten gebaut. Nun steht fest, wer Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat und wie hoch diese ausfallen könnte.
Landkreis. Für die neue Elbe-Weser-Leitung sind knapp 250 Masten auf einer Länge von 100 Kilometern nötig. Dafür werden zum Teil neue Masten gebaut und Seile gespannt werden müssen. Diese sollen sich nah an der Bestandsleitung befinden, die in weiten Teilen zurück gebaut werden.
Laut Aussagen von Tennet, dem beauftragten Übertragungsnetzbetreiber, soll der Bau Mitte 2026 beginnen. Das Projekt wurde in drei Abschnitte aufgeteilt. Der erste Abschnitt geht von Elsfleth bis Schwanewede, der zweite von Schwanewede bis Alfstedt. Der dritte Abschnitt, der den Landkreis Stade betrifft, führt von Alfstedt nach Dollern.
Erneuerbare Energien sicher transportieren
Ziel ist dabei die Erhöhung der Stromtragfähigkeit von 2200 auf 4000 Ampere, um mehr Strom transportieren zu können. Die Verstärkung ist wichtig, um die steigende Menge erneuerbarer Energien weiterhin sicher transportieren zu können.
Derzeit befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren. Dabei werden mögliche Maststandorte ermittelt und mit Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit besprochen.
Die Standorte für den dritten Abschnitt sollen laut Tennet bis Ende dieses Jahres geplant werden. Danach werden diese geprüft und sollen bis Mitte 2026 feststehen. Ende dieses Jahres soll es eine Infoveranstaltung für alle betroffenen Eigentümer geben und Anfang 2025 folgen die persönlichen Gespräche. Dabei wird auch über die Rahmenvereinbarung zwischen den Kreislandvölkern und Tennet gesprochen.
Strommasten auf privaten Grundstücken
Für die Maststandorte werden oftmals private Grundstücke benötigt. Dies wird vorher mit den Eigentümern besprochen, danach wird eine sogenannte persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen. Diese bezeichnet ein dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, die sich im fremden Eigentum befindet. Das jeweilige Grundstück wird von Tennet nicht erworben. Für die Nutzung zahlt Tennet dem Besitzer einmalig eine finanzielle Entschädigung. Dies gab das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt.
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Für Flächen, auf denen Masten stehen, die von Freileitungen überspannt werden, während der Bauphase genutzt werden oder als Zuwegungen zu den Masten dienen, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Die Entschädigungszahlungen für Maststandorte setzen sich aus einer Tabelle zusammen, diese wurde von einem Sachverständigen entwickelt. Diese Tabelle bezieht verschiedene Faktoren mit ein, zum Beispiel die Stellfläche des Mastes, die Maschinen - und Personalkosten zur Umfahrung des Mastes und der Ertragswert der unter normalen Umständen entstanden wäre.
In Abhängigkeit dieser Faktoren werden meist 10.000 bis 20.000 Euro gezahlt. Gleichzeitig gibt es einen Zuschlag, wenn sich die Eigentümer innerhalb von 8 Wochen mit Tennet einigen und dies notariell beglaubigen lassen.