TTexte vorher noch mal gegenlesen? Nicht mit dem TAGEBLATT
TAGEBLATT-Reporter wie Miriam Fehlbus (links), Pauline Meyer und Thies Meyer arbeiten unabhängig und frei, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Foto: Berlin
Nein. Das machen wir nicht. Wir aus der TAGEBLATT-Redaktion legen keine Texte vor der Veröffentlichung zum Gegenlesen vor. Warum nicht? Weil wir Verteter der freien Presse sind.
Stade. Am Sonntag, 3. Mai, ist Internationaler Tag der Pressefreiheit. An diesem Tag wird verfolgter und ermordeter Journalistinnen und Journalisten gedacht. Das ist aktuell nicht unser Thema, gab es aber schon mal in Deutschland während der Nazi-Zeit.
Dieser Tag wie auch der Tag des Lokaljournalismus am 5. Mai sind gute Gelegenheiten, auf einige Spielregeln hinzuweisen, die die Redakteurinnen und Redakteure auch vom TAGEBLATT häufig erklären müssen.
Pressefreiheit - ein wichtiger Baustein der Demokratie
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie, festgezurrt im Grundgesetz, der Bibel aller deutschen Demokraten. Medien müssen frei, vielfältig und unabhängig berichten können, um in der Lage zu sein, die Öffentlichkeit zu informieren, Missstände aufzuzeigen und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Das alles wird in Sonntagsreden viel beschworen, ist aber nicht immer beliebt.
Wenn unbequeme Wahrheiten an den Tag gelangen oder weil Menschen die Kontrolle über das verlieren könnten, was über sie in der Öffentlichkeit geschrieben wird. Das ist verständlich. Und in Zeiten, wo Fake-News am laufenden Band auf Social Media verbreitet werden, umso mehr.
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Demgegenüber steht die ungehinderte Arbeit der Journalisten - die, die den Job gelernt haben, die Regeln kennen und sich ihrer Verantwortung bewusst sind.
Die zentrale Aussage: Eine Zensur findet nicht statt
Eine Zensur findet nicht statt. Dieser Satz aus dem Grundgesetz ist Gold wert. Für die Verbreitung von wahren Nachrichten, für die ungehinderte Arbeit von Reportern, für barrierefreie Recherche. Für die Meinungsbildung und damit für unser demokratisches Gemeinwesen.
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Keiner gibt dabei vor, worüber wir gefälligst zu berichten haben. Auch diesen Vorwurf hören wir oft. Kein Bürgermeister, kein Vereinsvorsitzender, kein Minister. Denn Pressefreiheit ist das Recht auf ungehinderte Ausübung unserer journalistischen Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen. Es wird in keinem Fall durch den Staat vorher kontrolliert, was veröffentlicht werden darf.
Texte vorher lesen: Es gibt dann doch Ausnahmen
Weil wir frei und unabhängig unserer Arbeit nachgehen und Themen selbst setzen, werden Texte eben nicht vor Veröffentlichung von redaktionsfremden Menschen gecheckt. Ausnahmen bestätigen die Regeln.
Bei komplexen Themen, zum Beispiel mit technischem oder medizinischem Inhalt, gehen auch die TAGEBLATT-Reporter auf Nummer sicher, lassen auf die Texte einen Expertenblick werfen. Das gilt besonders für sensible Berichterstattungen aus dem Privatleben Einzelner.
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