Zähl Pixel
Staatsanwaltschaft Stade

THund aus dem Horstsee: Was die Obduktion über seinen Tod verrät

Dieser Continental Bulldog wurde am 31. Dezember tot im Stader Horstsee entdeckt.

Dieser Continental Bulldog wurde am 31. Dezember tot im Stader Horstsee entdeckt. Foto: Angelverein Stade

Das Schicksal dieses Hundes bewegte die TAGEBLATT-Leser: Zum Jahreswechsel entdeckten Spaziergänger einen toten Continental Bulldog im Stader Horstsee. War es Tierquälerei? Lebte der Hund noch, als er versenkt wurde? Jetzt steht fest, woran das Tier gestorben ist.

author
Von Anke Settekorn
Mittwoch, 21.02.2024, 11:43 Uhr

Stade. Mitglieder des Stader Anglervereins hatten den leblosen Hund am 31. Dezember im Horstsee an der Futterstelle Höhe Horstcasino aufgefunden und die Polizei informiert. Diese nahm die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz auf.

Der Verdacht: Tierquälerei. Ein Gewicht von 2,5 Kilogramm war mit Kabelbindern an einer Vorderpfote des Tieres befestigt gewesen. Lebte der Continental Bulldog noch, als er ins Wasser geworfen wurde?

Veterinäramt ordnet Obduktion des Hundes an

Das kann Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, jetzt ausschließen. „Der Hund war definitiv tot, als er im Wasser versenkt wurde“, sagt Breas. Das habe die vom Veterinäramt des Landkreises Stade angeordnete Obduktion ergeben.

Anders als zunächst angenommen, sei das Tier nicht ertränkt worden, sondern an Herzversagen gestorben. Auch habe es zuvor offenbar einen Versuch gegeben, das Tier ärztlich zu behandeln. „Der Körper des Hundes wies frische Wunden von einer tierärztlichen Behandlung auf“, berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Unter anderem war auf Höhe des Herzens im Fell eine Stelle rasiert worden. Auch habe das Tier einen gut genährten und gepflegten Eindruck gemacht.

Staatsanwaltschaft Stade stellt Ermittlungsverfahren ein

Eine Straftat liegt damit laut Breas nicht vor, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit: „unberechtigte Abfallentsorgung“. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade teilt mit: „Wir haben das Ermittlungsverfahren eingestellt.“

Wem der Hund gehörte und weshalb er im Horstsee versenkt wurde, hat man nicht herausgefunden.

Wenn das Haustier stirbt

Im Landkreis Stade gibt es für Tierhalter diverse Möglichkeiten, verstorbene Haustiere zu entsorgen:

  • Tierhalter können tote Haustiere durch ein Beseitigungsunternehmen abholen lassen. Für den Landkreis Stade ist die Rendac Rotenburg GmbH zuständig.
  • Tierhalter können bei Tierarztpraxen nachfragen, ob diese tote Tiere zur Entsorgung annehmen.
  • Tote Heimtiere können auf Tierfriedhöfen begraben werden.
  • Im Tierkrematorium können Katze, Hund, Kaninchen und Co. eingeäschert werden.
  • Haustiere dürfen auch auf dem eigenen Grundstück begraben werden.

Tote Haustiere dürfen auf keinen Fall in der Biotonne oder im Kompost entsorgt werden. Mehr Infos gibt es auf der Homepage des Landkreises Stade.

Von Hamster bis Hund: Welches Tier darf ich im Garten begraben?

Kater Benni ist tot und Frauchen will ihn mangels eigenen Gartens auf der geliebten Wiese begraben. Erlaubt ist das nicht.

„Außerhalb des eigenen Grundstücks ist so etwas laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten, also auch in Wald und Flur“, sagt Martin Struck, Vorsitzender vom Bundesverband Tierbestatter in Dortmund. Wird man erwischt, drohe ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro.

Beim eigenen Vierbeiner hat der Eigentümer mindestens vier legale Möglichkeiten, mit dem toten Tier umzugehen: Er kann es in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen, es in einem Tierkrematorium einäschern, bei einem Präparator ausstopfen oder beerdigen lassen. Wer dagegen ein fremdes totes Tier findet, sollte zum Telefon greifen und den Fund dem Ordnungsamt melden. Die Behörde bringt den Findling - wie gesetzlich vorgeschrieben - in die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Kleine Tiere dürfen auch in die Mülltonne

Bei einem kleinen Tier gibt es zudem eine weitere Variante: Es darf in die Tonne für den Restmüll gelegt werden - aber keinesfalls in die Biotonne. „Als kleine Tiere gelten etwa Vögel und Hamster“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil aus der Nähe von Mainz.

Eine weitere Ausnahme sind sehr große Haustiere. Für sie ist eine Beerdigung auch im eigenen Garten illegal, wobei es hierbei keine exakten Vorgaben in Sachen Größe oder Gewicht gibt. „Wolfshunde und Doggen sind so an der Grenze“, meint der Jurist. Also darf alles zwischen Hamster und Wolfshund im Garten seine letzte Ruhe finden, vorausgesetzt er ist nicht nur gepachtet, sondern gehört dem Tierhalter.

Das Grab im Garten muss 50 Zentimeter tief sein

Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab im Garten mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Je tiefer, desto besser - schließlich sollen die Überreste des Lieblings nicht von anderen Tieren wieder ausgebuddelt werden. Grabbeigaben sind verboten. Das Tier soll in ein Material eingewickelt werden, dass der Natur nicht schadet, zum Beispiel in Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Auf den Tierfriedhöfen wiederum werden gerne Gedenksteine mit einer Inschrift genommen - so etwa auf dem Tierfriedhof in Bad Homburg. „Streunen war Dein Leben“ steht etwa auf dem Grabstein der Katze Minki, deren Streunerleben schon nach drei Jahren zu Ende war.

Inschriften wie „Ewig mein Dackel-Mädchen“

„Du bist das Beste, was mir im Leben passiert ist“, heißt es über die Katze Püppchen. „Danke, dass es Dich gab“, „Du wirst immer in unserem Herzen sein“ oder „Ewig mein Dackel-Mädchen“ lauten weitere Inschriften. Mittlerweile gibt es über 120 Tierfriedhöfe in Deutschland, darunter auch Naturfriedhöfe. Eine Beerdigung kostet meist zwischen 100 bis 300 Euro.

Eine weitere, häufig genutzte Möglichkeit ist es, sein Tier in einem Krematorium verbrennen zu lassen. Die Preise für eine Einzelkremierung liegen - je nach Gewicht des Tieres - zwischen 105 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Gefäß. Auf Wunsch wird die Asche dem Tierhalter in der zuvor ausgewählten Urne zugeschickt. Soll diese vergraben werden, gelten dieselben Regeln wie für die Beerdigung des intakten Tierkörpers: Die Bestattung ist nur auf dem eigenen Boden gestattet. (set mit dpa)

Weitere Artikel