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Grünes Mäntelchen umgehängt?

Umwelthilfe verklagt McDonald’s - Vorwurf Greenwashing

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Burgerkette McDonald’s mit dem Vorwurf des „Greenwashing“. (Archiv)

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Burgerkette McDonald’s mit dem Vorwurf des „Greenwashing“. (Archiv) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe ist bei Unternehmen wegen ihrer vielen Klagen gefürchtet. Nun trifft es die Burgerkette McDonald’s, die ihre Klimaziele zu vage formuliert haben soll.

Von dpa 27.04.2026, 16:40 Uhr
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München. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht gegen McDonald’s Deutschland mit dem Vorwurf der Verbrauchertäuschung über seine Klimaziele vor Gericht. Die Burgerkette hatte laut DUH auf ihrer Webseite Klimaneutralität ab 2050 versprochen, aber nicht näher ausgeführt, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Der Verband wirft dem Unternehmen deswegen „dreistes Greenwashing“ und „irreführende Zukunftsversprechen“ vor. 

McDonald’s wies die Kritik zurück. In einer Stellungnahme der Münchner Deutschlandzentrale zeigte sich das Unternehmen „irritiert“ und erklärte, die beanstandeten Formulierungen auf der Webseite bereits geändert zu haben. 

Umwelthilfe: McDonald’s will grünes Image, ohne nachhaltig zu wirtschaften 

Der DUH zufolge versprach McDonald’s Klimaneutralität ab 2050, einschließlich der Lieferkette. „Damit will McDonald’s vor allem von einem grünen Image profitieren, statt wirklich nachhaltig zu wirtschaften“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Der Verband hielt dem Unternehmen vor, es fehle an konkreten, überprüfbaren Angaben zur Reduktion der CO2-Emissionen ebenso wie an Zwischenzielen und einem belastbaren Umsetzungsplan. 

McDonald’s: Klima-Webseite war keine Werbung 

Ein McDonald’s-Sprecher erwiderte, die Webseite sei bereits vor mehreren Monaten angepasst worden. Da die kritisierte Darstellung nicht mehr zugänglich ist, führe eine Klage daher nicht zur weiteren Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die betreffende Website sei ein Informationsangebot mit Hintergrundinhalten für ein interessiertes Publikum, und zu keinem Zeitpunkt dazu bestimmt gewesen, den Konsum oder konkrete Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Eingereicht wurde die Klage laut DUH beim Landgericht München I.

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