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Landgericht

TUrteil im Geldwäsche-Prozess: Stader Richter legen Haftstrafen fest

Am Stader Landgericht endete jetzt ein Geldwäscheprozess. Die Kammer verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen.

Am Stader Landgericht endete jetzt ein Geldwäscheprozess. Die Kammer verurteilte die Angeklagten zu Haftstrafen. Foto: dpa

3,4 Millionen Euro im Schminkkoffer, Luxuskarossen in der Garage eines arbeitslosen Dachdeckers und dubiose Finanztransfers: Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade hat in einem Geldwäscheprozess jetzt das Urteil gesprochen.

Von Silvia Dammer Freitag, 02.02.2024, 05:50 Uhr

Stade. Die Kammer war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Dachdecker zwischen 2015 und 2019 wiederholt Geldbeträge in Höhe von insgesamt etwa vier Millionen Euro von einem Hamburger Bekannten erhalten hatte. Dieser Mann, Lutz, wurde 2020 vom Hamburger Landgericht wegen Betruges in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt.

Hauptgeschädigter war ein Apotheker, der Lutz über einen längeren Zeitraum mehr als fünf Millionen Euro für ein vermeintlich gemeinsames Geschäft gegeben hatte.

Unlautere Geschäfte

Da der angeklagte Dachdecker und Lutz sich kannten, das in Stade gefundene Bargeld mit Banderolen der Hamburger Sparkasse versehen war und die Geldübergaben zwischen dem Dachdecker und Lutz zur gleichen Zeit stattfanden wie die zwischen Lutz und dem geschädigten Apotheker, gingen die Richter davon aus, dass es sich bei diesen Geldern um Geld handelte, das aus unlauteren und kriminellen Geschäften stammt.

Strohmänner kaufen die Luxusautos

Gemeinsam mit Familienangehörigen habe er diese Gelder durch den Kauf von Luxusautos, den Erwerb eines Grundstücks und den Bau eines Hauses „gewaschen“. Sein Schwager und ein Bekannter kauften als Strohmänner die Fahrzeuge.

Seine Schwägerin war Bauherrin des Hauses und bewahrte eine große Menge Bargeld in einem Kosmetikkoffer auf. Ein Teil des Geldes wurde an einen potenziellen Arbeitgeber des Dachdeckers überwiesen, der es ihm dann als Lohnzahlung zurückerstattete. Die Frau des Dachdeckers unterstützte den Geldtransfer auf verschiedene Konten. Während dieser Zeit erhielt das Paar Sozialleistungen.

In ihren Aussagen gaben alle fünf Angeklagten an, dass sie jeweils einem Freund oder Verwandten einen Gefallen tun wollten und davon ausgingen, dass das Geld vom Dachdecker legal verdient worden sei.

Verteidiger forderten Freispruch

Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche gefordert. Ein wesentlicher Punkt ihrer Argumentation war die Frage, ob es sich bei dem Geld tatsächlich um Geld aus einer Straftat handelte, wie es der Straftatbestand der Geldwäsche vorsieht.

Ihrer Ansicht nach war dies in der Hamburger Verhandlung nicht zweifelsfrei geklärt worden. Die Verteidiger kritisierten zudem eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung sowie die verzögerte Herausgabe der beschlagnahmten Gelder an den Geschädigten.

Bewährungsstrafe für Ehefrau

Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil die lange Verfahrensdauer und gewährte einen Strafabzug. Der Dachdecker wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, seine Schwägerin erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und seine Ehefrau wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Der Schwager des Dachdeckers und sein Bekannter, die die Autos gekauft hatten, wurden zu Geldstrafen verurteilt.

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