TJugendliche vergewaltigt und missbraucht: Angeklagter muss für Jahre in Haft

Das Urteil vor dem Landgericht Stade ist gefallen: Wegen Vergewaltigung muss der Angeklagte jetzt ins Gefängnis. Foto: picture alliance / dpa
Vergewaltigung und sexueller Missbrauch einer 16- und einer 14-Jährigen wurden ihm vorgeworfen: Nun ist das Urteil gegen den Angeklagten gefällt. Dabei blieb das Landgericht in Stade unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft forderte.
Stade. Das Verbrechen, dem sich der 46-jährige Angeklagte nach Auffassung des Gerichts schuldig gemacht hat, liegt mehr als zwei Jahre zurück. Schauplatz der Tat war Dorum in der Gemeinde Wurster Nordseeküste. Dort hat der Mann die eingeschränkte Willens- und Äußerungsfähigkeit der Opfer und deren schutzlose Lage ausgenutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, heißt es in einer Veröffentlichung des Landgerichts. Die zur Tatzeit 16-jährige junge Frau soll der Angeklagte vergewaltigt haben, so die Vorwürfe.
Beim Dorffest in Dorum wird der Angeklagte handgreiflich
Die beiden Mädchen hätten sich beim Dorffest im Amtsgarten in Dorum arglos zu dem Angeklagten gesetzt, weil dieser ein guter Bekannter der Familie war. Der damals 44-Jährige, so die Anklage, hat den Mädchen Cola-Korn und „Kurze“ bestellt, um sie nach entsprechendem Konsum zu begrapschen. Die Freundinnen nahmen Reißaus, doch der Mann folgte ihnen. Seine Handgreiflichkeiten wurden brutaler, an einem Spielplatz zog er einem Opfer die Hose runter. Schließlich gelang den Mädchen die Flucht nach Hause.
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Psychiatrisches Gutachten bescheinigt Verhandlungsfähigkeit
Am ersten Prozesstag Anfang Juni war der Angeklagte nicht erschienen. Er hatte über seinen Verteidiger ein Attest vorlegen lassen, damit ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden möge. Sein Mandant leide an einer Angststörung, könne laut ärztlicher Diagnose nicht erscheinen, sagte sein Rechtsbeistand. Der psychiatrische Gutachter Dr. Harald Schmidt hatte später ein Gespräch mit dem Angeklagten, einem ehemaligen Bundeswehrsoldaten. Er kam zu der Einschätzung, dass der Mann durchaus verhandlungsfähig sei. Also war der 46-Jährige nachfolgend persönlich im Gerichtssaal.
Im Fortgang der Verhandlung wurden die Opfer gehört. Das geschah per Video, damit sie nicht in die Nähe des Angeklagten kommen mussten. Zudem wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen – zum Schutz der Privatsphäre der Opfer.
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Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und sechs Monate
Nach Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers – die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstraße von vier Jahren und sechs Monaten – fällte die Kammer folgendes Urteil: Der 46-Jährige muss wegen sexuellen Übergriffs in zwei Fällen – davon in einem Fall in Tateinheit mit sexueller Nötigung unter Anwendung von Gewalt in Tateinheit mit Vergewaltigung – drei Jahre und 2 Monate ins Gefängnis. Rechtsanwalt Bernd Stegen, er vertrat das 16-jährige Opfer, zeigte sich zufrieden: „Die Kammer hat die Vorfälle, die der Angeklagte bestritten hat, als gerichtsfest anerkannt.“