Prozess

TVersuchter Totschlag mit Axt? Das steht im psychiatrischen Gutachten

Bei dem Prozess am Landgericht Stade zeigte der Angeklagte Reue dafür, dass er bei seinem Bruder die Fenster einschlug.

Bei dem Prozess am Landgericht Stade zeigte der Angeklagte Reue dafür, dass er bei seinem Bruder die Fenster einschlug. Foto: Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa

Ein 69-Jähriger soll versucht haben, seinen Bruder mit einer Axt zu töten. Dafür muss er sich vor dem Stader Landgericht verantworten. Aufnahmen zeigen ihn bei seiner Verhaftung.

Von Mareike Blumenthal 23.06.2026, 16:50 Uhr

Stade. Das Verfahren gegen einen 69-Jährigen steht kurz vor dem Abschluss. Der Arzt des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der den Angeklagten am Tatabend in die Psychiatrie einweisen ließ, trat in den Zeugenstand. Da mit dem mutmaßlichen Täter kaum eine Kommunikation möglich gewesen sei und der Mediziner nicht weiterkam, habe er diese Maßnahme ergreifen müssen. „Ich wusste nicht weiter und wollte, dass fachkundige Kollegen herausfinden, was mit ihm ist“, so der Arzt.

Aufnahmen zeigen den Angeklagten nicht ansprechbar

Aufnahmen aus Bodycams der Polizisten zeigten im Moment der Festnahme einen völlig entkräfteten und nicht ansprechbaren Mann, der nun auf der Anklagebank sitzt. Nach einem Streit mit seinem Bruder, der ihm mittlerweile rund 60.000 Euro schuldet, hatte der Angeklagte zunächst mit einer Axt Fensterscheiben am Haus seines Bruders in Beverstedt eingeschlagen, ehe er versucht haben soll, mit der Waffe auf den Hals seines Bruders zu zielen.

Da der Angeklagte bereits jahrelang wegen der Schulden vertröstet worden war und auch am besagten Abend von seinem Bruder abgewiesen wurde, habe er in diesem Moment endgültig die Nerven verloren. „Da habe ich mich falsch verhalten“, sagte er am fünften Prozesstag, bezogen auf die eingeschlagenen Scheiben.

Der Angeklagte verbrachte anschließend vier Tage in einer psychiatrischen Klinik in Debstedt. Dort sei er nicht auffällig gewesen und habe auch keinerlei Medikamente erhalten. Das geht aus dem Bericht der Klinik hervor, den der psychiatrische Sachverständige verlas. An den Vorfall habe der Angeklagte sich direkt danach kaum erinnern können, sagte er. Erst später sei ihm bewusst geworden, was er getan hatte.

Axt wird im Gerichtssaal präsentiert: Angeklagter zeigt keine Reaktion

An diesem Tag wurde auch erstmals die Axt im Gerichtssaal präsentiert. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Schöffen nahmen sie in Augenschein und in die Hand, testeten Gewicht und begutachteten Gebrauchsspuren. Der Angeklagte zeigte währenddessen keine Reaktion.

Laut seiner Aussage habe er zwar die Scheiben bei seinem Bruder eingeschlagen, Tötungsabsichten habe es aber nie gegeben. Bei einer Rangelei gelang es seinem Bruder schließlich, ihm die Axt abzunehmen. Verletzt wurde niemand.

Zweifel an dem angeblich versuchten Totschlag kamen zuvor bereits auf, als der mutmaßlich Geschädigte und sein Sohn aussagten, der Angegriffene hätte zu jedem Zeitpunkt mindestens eine Hand an der Axt gehabt. Ein Ausholen und Zuschlagen sei demnach für den Angeklagten kaum möglich gewesen, stellte der psychiatrische Gutachter fest.

Psychiatrisches Gutachten vorgestellt: Angeklagter war vorher nie aggressiv

Der Gutachter, der bisher bei jedem Prozesstag anwesend war und im Vorfeld der Verhandlung mit dem Angeklagten gesprochen hatte, stellte das psychiatrische Gutachten vor.

Demnach habe der Angeklagte eine unauffällige Vita. Es gebe keine psychischen Krankheiten innerhalb der Familie, und er selbst sei auch nie wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen. Auch Psychopharmaka, Alkohol und Drogen hätten im Leben des Angeklagten nie eine Rolle gespielt. Ferner hätte er in seinem Leben nie Aggression gezeigt, auch polizeilich sei er bisher nie auffällig geworden.

Kam es zu einer impulsiven Reaktion gegen den eigenen Bruder?

Der Gutachter argumentierte, der Vorfall könnte ein „schlagartiger Durchbruch aggressiven Verhaltens“ gewesen sein. Die jahrelangen Abweisungen seines Bruders und die Aussicht darauf, das verliehene Geld nie wiederzusehen, könnten Auslöser dafür gewesen sein.

Ungeklärt ist nach wie vor, wem die Axt gehört. Laut Angeklagtem habe er diese auf dem Grundstück seines Bruders liegen sehen, dieser wiederum behauptet, sie gehöre ihm nicht. Damit ist unklar, ob der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat, also bereits mit der Axt zu seinem Bruder gefahren ist, oder impulsiv gehandelt hat, als er sie dort liegen sah.

Ein Urteil wird Anfang Juli erwartet.

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel