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Gerichtsprozess

TVierfach-Mord: So beschreiben Polizisten den Angeklagten bei der Festnahme

Der Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Verden. Der Soldat soll vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau nahe Scheeßel erschossen haben.

Der Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Verden. Der Soldat soll vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau nahe Scheeßel erschossen haben. Foto: Sina Schuldt

Der Angeklagte Florian G. hat die Morde in der Nacht zum 1. März 2024 nahe Scheeßel gestanden. Am Montag haben Polizisten vor dem Landgericht Verden im Prozess um den Vierfach-Mord ausgesagt.

Von Wiebke Bruns Montag, 20.01.2025, 19:20 Uhr

Scheeßel. Dass er in Brockel ein dreijähriges Mädchen in den Armen ihrer Mutter erschossen hat, will der Soldat angeblich nicht bemerkt haben. In dem Mordprozess am Landgericht Verden ging es am Montag um seine Reaktion darauf bei der Haftbefehlsverkündung im Verdener Amtsgericht und um die Umstände der vorausgegangenen Festnahme.

Nachdem er erst den neuen Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter in Westervesede und anschließend die beste Freundin seiner Frau und ihre Tochter in Brockel erschossen hatte, fuhr der Angeklagte zum Weichelsee nach Rotenburg. Dort habe er im Bereich einer Holzbrücke sein Handy versenkt, Bier getrunken und sich rund drei Stunden nach den Taten bei der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg gestellt.

Soldat steht mit freiem Oberkörper an der Wand

Davon hatte eine Streifenwagenbesatzung während der Nahbereichsfahndung nach dem Täter gehört. Sie waren dann auch als erste Polizeikräfte an der Kaserne. „Das Tor war noch geschlossen. Sobald man uns gesehen hat, wurde das Tor aufgemacht“, schilderte eine Polizistin am 18. Verhandlungstag. Der Angeklagte habe „mit auseinandergestreckten Armen, freiem Oberkörper und der Hose in den Kniekehlen“ an einer Wand gestanden. Um ihn herum mehrere Beschäftigte der Bundeswehr.

Die Polizistin, vermutlich nicht nur diese, war mit einer Maschinenpistole bewaffnet. Ihren Anweisungen habe der heute 33-Jährige sofort Folge geleistet. Als er flach am Boden lag, wurden ihm Handfesseln angelegt. „Er war sehr im Bundeswehrmodus, sehr direkt, sehr militärisch“, erinnerte sich die 29-Jährige.

Übernommen hatten dann Ermittler vom Zentralen Kriminaldienst. Bei deren Eintreffen habe der Angeklagte bereits einen „DNA-Einmalanzug“ getragen, schilderte ein Kriminalhauptkommissar. Auf diesen wirkte der heute 33-Jährige auch „sehr militärisch, kühl und ziemlich fokussiert“. „Er antwortete kurz und knapp auf die formalen Dinge.“ Seine Körperhaltung war auch „äußerst militärisch“.

Anscheinend wollte der Mann über die Taten sprechen

Immer wieder habe sich der festgenommene Soldat äußern wollen. „Es schien so, als würde er gerne über die Taten sprechen“, so der Eindruck des Ermittlers. Aber vor der Belehrung habe man ihn gestoppt. Bei der Haftbefehlsverkündung habe Florian G. mit seiner Verteidigerin gesprochen. Diese soll dann mitgeteilt haben, dass ihr Mandant da erst vom Tod des Kindes erfahren habe und deshalb Suizidgefahr bestehe. Als der Richter den Tod des Kindes erörtert habe, sei beim Angeklagten weiter „diese militärische Kühle“ spürbar gewesen.

Zum nächsten Verhandlungstag am 24. Januar um 9 Uhr ist die Ex-Frau des Angeklagten geladen. Und wenn die Ehe inzwischen auch geschieden ist, steht der Frau laut einer Gerichtssprecherin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

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