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Geflügelpest

TVogelgrippe: Kranich-Experte sorgt sich um Kadaver

Im Augustendorfer Moor hat der Biologe Axel Roschen 129 tote Kraniche gezählt.

Im Augustendorfer Moor hat der Biologe Axel Roschen 129 tote Kraniche gezählt. Foto: Axel Roschen

Immer mehr tote Kraniche werden in den Moorgebieten des Landkreises Rotenburg gesichtet. Biologe Axel Roschen zählte allein auf einem rund fünf Hektar großen Areal im Augustendorfer Moor 129 Kadaver.

Von Thomas Schmidt Samstag, 08.11.2025, 09:50 Uhr

Landkreis Rotenburg. Unweit der nahen Schlafplätze für Kraniche, die im Volksmund eigentlich als die „Vögel des Glücks“ gelten, spielt sich zurzeit ein grausames Schauspiel der Natur ab.

Roschen äußerte angesichts der grassierenden Vogelgrippe gegenüber der „Bremervörder Zeitung“ die Sorge, dass Hunderte tote Kraniche in den Moorgebieten derzeit nicht eingesammelt werden; das Virus bleibe im Kadaver schließlich mehrere Tage bis Wochen infektiös. Seine Sorge: „Aasfresser wie Füchse, Möwen, Raben oder auch oder Greifvögel könnten beim Fressen der Kadaver für die weitere Verbreitung des Virus sorgen“, betonte der langjährige ehemalige Leiter der Nabu-Umweltpyramide Bremervörde. Außerdem würden Landwirte und Torfarbeiter nahezu täglich mit den Kadavern konfrontiert.

Auf einer Karte hat Biologe Axel Roschen die Kadaver-Fundstellen markiert.

Auf einer Karte hat Biologe Axel Roschen die Kadaver-Fundstellen markiert. Foto: bz/Roschen

Doch ist ein Einsammeln der Kadaver auf dem riesigen Areal angesichts der großen Rückzugsräume von Kranichen ein Riesenproblem. „Wurden bereits im größeren Stile Kranich-Kadaver im Landkreis Rotenburg eingesammelt, etwa von behördlichen Fachdiensten, die über entsprechende Schutzkleidung verfügen?“, wollte die Redaktion vom Landkreis Rotenburg wissen.

Flächendeckende Bergung nicht möglich

„Zu Beginn wurden einzelne Vögel ins Labor geschickt, um den Verdacht zu bestätigen. Nun ist klar, dass die Vogelgrippe flächendeckend im Landkreis angekommen ist. Eine Bergung innerhalb der Moore ist aufgrund des unzugänglichen Geländes nicht machbar, und nicht jeder tote Wildvogel wird registriert. Eine flächendeckende Bergung findet also nicht statt“, erläuterte Christine Huchzermeier, Sprecherin des Landkreises Rotenburg, mit Blick auf die mahnenden Worte des Brillter Kranich-Experten. „Einzelne tote Wildvögel auf Gemeinde- oder Privatgrund können an die Gemeinden gemeldet werden. Diese haben vom Landkreis Schutzausrüstung und Tonnen zum Lagern erhalten“, betonte Huchzermeier. „An der Vogelgrippe erkranken nach aktuellem Stand nur Vögel. Das Risiko für andere Wildvögel durch die Kadaver besteht. Die Hauptursache für die Verbreitung des Virus ist aber der Kot von infizierten Vögeln, der sich bereits überall in der Natur befindet. Nicht alle erkrankten Kraniche sterben, viele überleben das Virus“, teilte die Sprecherin des Landkreises mit. Einige Kraniche seien für eine gewisse Zeit noch Virusträger und „können durch ihren Kot andere Vögel infizieren“, betonte Huchzermeier.

Unterdessen hat bereits der Landkreis Stade auf das wachsende Leid kranker Kraniche reagiert. „Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind“, teilte der Landkreis Stade mit.

Leid der Kraniche „schwer zu ertragen“

„Kraniche sind nicht vom geltenden Jagdrecht erfasst, sie sind vielmehr durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Daher ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung für das Töten dieser Tiere notwendig, so Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amts Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Stade: „Die Jägerschaft Stade verkürzt durch das sachkundige Töten das Leiden der Tiere. Deshalb begrüßen wird diese Unterstützung sehr.“

Erkrankte Kraniche leiden besonders schwer im Sterbeprozess. Sie taumeln und können nicht flüchten. Stellenweise liegen die Tiere mit ausgebreiteten Flügeln auf einer Wasseroberfläche und ertrinken. Hilfe gibt es für die Vögel nicht, ergänzt Dr. Sibylle Witthöft: „Das ist mitunter schwer zu ertragen, aber so kann die Natur sein.“

„Die Ausnahmeregelung zur Tötung von schwer erkrankten Kranichen, die das Amt Naturschutz des Landkreises Stade erteilt hat, gilt bis zum 31. Januar 2026. Dadurch soll außerdem die Ausbreitung der hoch ansteckenden Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) vermieden werden. Schließlich geht von den infizierten Tieren eine Ansteckungsgefahr aus, weil sie beispielsweise Greifvögeln als Nahrung dienen und somit die Geflügelpest weitergetragen wird“, heißt es im Nachbarkreis.

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